myGully.com

myGully.com (https://mygully.com/index.php)
-   News (https://mygully.com/forumdisplay.php?f=390)
-   -   [Internet] Abmahnung wegen Nutzung des Facebook-Buttons bei Bild.de (https://mygully.com/showthread.php?t=3722479)

cortez442 24.03.15 19:15

Abmahnung wegen Nutzung des Facebook-Buttons bei Bild.de
 
Zitat:

Wer den Facebook-Share-Button der Bild-Zeitung nutzt, kann mit Abmahnungen rechnen. Ein Fotograf will 1.080 Euro, weil sein Name bei Facebook nicht sichtbar war. Doch das Problem betrifft auch alle anderen Medien.
Nach Angaben des IT-Anwalts Christian Solmecke ist eine Leserin der Bild-Zeitung wegen Nutzung des Facebook-Teilen-Buttons abgemahnt worden. Die Inhaberin einer Fahrschule teilte einen Artikel über den Fußball-Nationalspieler Marco Reus und seine Fahrt mit einem gefälschten Führerschein. Der Fotograf des Bildes mahnte die Inhaberin der Fahrschule wegen der Nutzung seines Fotos mit Reus vor seinem Aston Martin ab.

Der Rechteinhaber verlange die Zahlung von 1.080 Euro, erklärte Solmecke Golem.de. "Der Vorwurf lautet, dass der Name des Fotografen in dem Facebook-Vorschaubild nicht genannt wurde." Solmecke vertritt die Betroffene und will nun versuchen, das Geld von der Bild-Zeitung und dem Axel-Springer-Verlag zurückzuholen.

"Es wird mit Sicherheit nicht bei dieser einen Abmahnung bleiben", sagte Solmecke. "Eine wegweisende Gerichtsentscheidung ist unabdingbar. Bis dahin besteht nun eine erhöhte Abmahngefahr für die Nutzer und eine noch größere Gefahr für die Blogbetreiber, die womöglich bald zahlreichen Regressansprüchen ausgesetzt sein werden."

Solmecke meinte, hier seien die Blogbetreiber und Online-Medien in der Pflicht. Sie müssten dafür sorgen, dass alle Bilder, die sie auf ihrer Webseite posten, auch über die sozialen Netzwerke geteilt werden dürfen. "Und zwar notfalls auch ohne Nennung des Urhebers", sagt Solmecke. Ansonsten müssten sie mit Regressansprüchen der abgemahnten Nutzer rechnen. "Dies haben bereits die Richter am Landgericht Frankfurt in einem Streit zum Facebook-Share-Button entschieden (Urteil vom 17. Juli 2014, Aktenzeichen 2-03 S 2/14). Solange die Teilen Funktion genutzt wird, vergibt der Seitenbetreiber konkludent eine Lizenz an den geteilten Inhalten."

Konkret sollten die Betreiber von Internetseiten sich von Fotografen die erforderlichen Rechte vorher einräumen lassen. Im Lizenzvertrag müsse geregelt sein, dass die eingekauften Bilder auch in sozialen Netzwerken verwendet werden dürfen, rät der Anwalt. Außerdem müssten die Inhalteanbieter dafür sorgen, dass die Urhebernennung im Artikel so platziert wird, dass sie auch beim Teilen in den sozialen Netzwerken noch sichtbar ist.
via [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

Das perverse an der Sache ist, dass der Fotograf bei Springer selber angestellt ist. Die Sache zeigt aber wieder einmal sehr gut, dass unser Urheberrecht hoffnungslos veraltet ist. Dies ist [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] und er wird sicherlich nicht der Letzte sein.

mauzi78 24.03.15 20:19

für mich ist klar, dass die Abmahnung gegen den FB User null und nichtig ist... wenn die Bild so einen Share-Button zur verfügung stellt, ist sie doch verantwotlich für dessen Gebrauch, oder sehe ich das falsch? Der Fotograf müsste schon BILD abmahnen lassen, und die Funktion des Share-Buttons nachbessern lassen... oder sowas in der art.

pööse 25.03.15 02:01

Zitat:

Zitat von cortez442 (Beitrag 26645091)
Das perverse an der Sache ist, dass der Fotograf bei Springer selber angestellt ist.

Also wenn das stimmt, dann kann das doch nur ein PR-Aktion sein. Machen die da keine Verträge?

Katzenfisch 25.03.15 12:19

Zitat:

wenn das stimmt
Steht so in seinem Facebook-Profil.

tomcrswer 25.03.15 13:01

Zitat:

Zitat von Katzenfisch (Beitrag 26648244)
Steht so in seinem Facebook-Profil.

... und dann muss es ja stimmen :D:D:D

Dass das Urheberrecht überarbeitet wird, ist aber wohl wirklich überfällig.

In dem Fall wird ja noch nicht mal Geld verdient :eek:

plummbumm 25.03.15 20:37

Wer Fuckbook nutzt und verklagt wird, ist selber schuld...

picard82 25.03.15 22:42

Zitat:

Zitat von mauzi78 (Beitrag 26645373)
für mich ist klar, dass die Abmahnung gegen den FB User null und nichtig ist... wenn die Bild so einen Share-Button zur verfügung stellt, ist sie doch verantwotlich für dessen Gebrauch, oder sehe ich das falsch?

Ja, siehst du falsch. Wer Inhalte in Folge eines Button-Klicks dupliziert bzw. kopiert und somit auf eigenen Seiten veröffentlicht, muss auch die Rechte haben. Das Urheberrecht ist da ziemlich klar...


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 22:13 Uhr.

Powered by vBulletin® (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.