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myGully |
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15.06.11, 09:00
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#1
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Klaus Kinksi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.381
Bedankt: 55.393
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Gericht stuft DoS-Angriff als Computersabotage ein
Zitat:
DoS-Angriffe werden gemeinhin eher als Kavaliersdelikt betrachtet - rechtlich betrachtet können sie allerdings ernsthafte Folgen haben. Dies zumindest, wenn man die Ansicht des Landgerichts Düsseldorf in einem jetzt veröffentlichten Urteilstext zugrunde legt.
Dieses hatte in einem konkreten Fall eine entsprechende Attacke auf einen Server als Computersabotage bewertet. Das Gesetz sieht im §303b Strafgesetzbuch für diese Tat eine Haftstrafe von bis zu zehn Jahren vor. Auch für einen erfolglosen Versuch kann man hier strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden.
In dem verhandelten Fall hatte der Beschuldigte Betreiber von Wett-Angeboten im Netz damit bedroht, ihre Server lahmzulegen, wenn sie ihm nicht einen bestimmten Betrag zahlen. Insgesamt sechs Unternehmen waren von der Erpressung betroffen - drei von ihnen gingen auf die Forderungen ein.
Die anderen Drei verzeichneten daraufhin Attacken auf ihre Webseiten. Der Täter nutzte dafür Rechnerkapazitäten, die er sich in Russland angemietet hatte. Von dort aus ließ er die Webserver der Online-Wettbüros so stark mit Anfragen überhäufen, dass sie keine anderen Abrufe mehr verarbeiten konnten. Das soll zu Umsatzeinbußen im sechsstelligen Euro-Bereich geführt haben.
Der Täter wurde nun wegen gewerbsmäßiger Erpressung in Tateinheit mit Computersabotage zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Allerdings kann die Einordnung von DoS-Attacken auch Nutzer treffen, die sich beispielsweise aus einer Protesthaltung heraus an einer DoS-Aktion des Anonymous-Netzwerkes beteiligen. Aus Unwissenheit kann dann durchaus eine Vorstrafe werden.
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15.06.11, 20:34
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#2
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Banned
Registriert seit: Nov 2010
Ort: Kunterbuntes Haus.
Beiträge: 385
Bedankt: 141
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Zitat:
Insgesamt sechs Unternehmen waren von der Erpressung betroffen - drei von ihnen gingen auf die Forderungen ein.
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Lol!
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Zitat:
Der Täter nutzte dafür Rechnerkapazitäten, die er sich in Russland angemietet hatte.
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Lol²
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Mhh bis zu 10 jahre ... Iiih ... mies!
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16.06.11, 18:41
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#3
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Get the cool shoeshine
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 613
Bedankt: 685
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01000111 01110101 01110100 00100000 01110011 01101111 00100001
__________________
Gib dich nicht auf!
Lerne Googlen.
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16.06.11, 18:46
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#4
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Profi
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 1.858
Bedankt: 711
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Zitat:
Zitat von Rygen
01000111 01110101 01110100 00100000 01110011 01101111 00100001
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Gut so!
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16.06.11, 19:29
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#5
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Banned
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.430
Bedankt: 924
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@GhostCoD: Hast Du auch irgend was sinnvolles beizutragen?
Zum Thema:
Ich finde es gut, dass diese Kriminellen weggesperrt werden. Wer andere erpresst um sich selbst zu bereichern, hats nicht anders verdient!
Zitat:
Allerdings kann die Einordnung von DoS-Attacken auch Nutzer treffen, die sich beispielsweise aus einer Protesthaltung heraus an einer DoS-Aktion des Anonymous-Netzwerkes beteiligen. Aus Unwissenheit kann dann durchaus eine Vorstrafe werden.
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"Unwissenheit", ist klar. "Wir legen mal eben nen Server lahm.. Wie, ist illegal?" Kopf->Tisch
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16.06.11, 21:29
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#6
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 104
Bedankt: 115
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Zitat:
Zitat von GhostCoD
Die Stufen ein total bekloppten DDoS als doppelt so schlimm wie das Zünden einer Atombombe ein. Wo liegt da bitte der Sinn, ich verstehs's nicht...
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Ok, dann nehmen wir an A hat eine Atombombe gezündet. Und er kriegt nicht unter 5 Jahre dafür. Also geben wir ihm nur als Beispiel mal hmmm 30 Jahre.
Und B hat eine DDoS Attacke gemacht und dadurch einen Schaden von 3000 € verursacht. Nunja, der kriegt Höchstens 10 Jahre. Also sagen wir mal der kriegt 1 Jahr auf Bewährung.
Und so siehts dann aus mit deinen doppelt so schlimm
Zitat:
@iccke: Und doch mir sind die Definitionen bekannt danke der nachfrage.
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Hast du grad eben Professionell widerlegt.
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16.06.11, 19:32
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#7
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/\/\/\/\/\/\/\
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 340
Bedankt: 388
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Dos Attacken kann man sowieso schlecht nachweisen...
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16.06.11, 20:53
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#8
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 104
Bedankt: 115
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@GhostCOD: Jap, und du erkennst auch den Unterschied zwischen nicht unter und bis zu?
Dann is ja gut -.-
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16.06.11, 21:43
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#9
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Banned
Registriert seit: Oct 2009
Ort: Moskva
Beiträge: 1.193
Bedankt: 2.777
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GhostCOD....
erstmal informieren.
Die fünf Jahre gibt es nur, wenn Du es schaffst, eine Atombombe ohne weitere Folgen zu zünden. Ansonsten kommen dann die Strafen für Mord/Totschlag in beliebig vielen Fällen, Körperverletzung und Sachbeschädigung hinzu. Anschließend dürften die fünf Jahre Dein geringstes Problem sein.
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17.06.11, 07:34
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#10
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Banned
Registriert seit: Nov 2010
Beiträge: 1.430
Bedankt: 924
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Zitat:
Zitat von hidmen
genau das ist ja das gute daran.
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Was ist daran bitteschön gut?
Wenn ihr irgendwann mal anfangen solltet, selber Geld zu verdienen und dann jemand daher kommt, und euch um dieses Geld erpresst, denkt ihr vllt. anders darüber.
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