IN deiner eröffnung haste doch geschrieben dass selbst die nachbarn sich beschweren und es in dem hellhörigen Haus auch außerhalb der wohnung zu hören ist.
Generell gilt von 22-06 uhr die Zimmerlautstärke.
Ich meine z.b. aktivitäten wie duschen oder waschmaschinen usw. sind aber davon ausgenommen
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