Muss ja ein okkulter Gewerbezweig sein.
Allein schon ueber diese recht untergesellschaftlichen Massnahmen zu sinnieren. die unter Umstaenden, wenn das aus dem Ruder laeuft noch mit Rufmord geahndet werden koennen. siehe laufende Dinge.
Und dann bekomm das mal wieder aus dem Web raus.
Und diese Raeumdienste a la Tschetschenen, die nehmen dir bis zu 50% der erreichten Zahlung ab, sofern die Pappnasen ueberhaupt bis zu dem Aspiraten vordringen koennen unfallfrei.
Hollywood laesst gruessen.
Das sind Mackenmaedchenwelten und keine soliden kaufm. Entscheidungen.
Regulaer und das auch mit Gerichtsbestand, verweist man in der ersten Mahnung auf die ausstehende Summe und das sie in einer z.B 5-7 Tage Frist zu begleichen ist ohne Abzug.
Selbst die Zinsausagen sind heutzutage laecherlich und werden gerichtlich nicht weiter beruecksichtigt.
Ein Gericht raeumt auch ein, das eine Rechnung dem Kunden unter Umsstaenden nicht postalisch zugegangen ist, sofern sie nicht mit heutigen E-mail invoice Zahlungen ausgefertigt wurde.
Wenn man das noch ETWAS ausdehnt, kann in einer zweiten Mahnschrift deutlich darauf verwiesen werden, dass bei Nichtausgleich in den naechsten 3-5 Arbeitstagen, die Angelegenheit automatisch das Mahnverfahren nach sich zieht.
Da Schufa und sonstige Konsorten ein offene Ohr fuer solche Dinge haben, SOLLTE sich der Aspirant noch einmal ueberlegen , ob er einer berechtigten Forderung weiter im Wege stehen will.
Ansonsten, z.B. ueber den Anwalt des Vertrauens: Feuer frei
Die Geschaeftsbeziehung hat eh schon mehr als gelitten.
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