1 Mahnung mit FRISTSETZUNG genügt völlig, danach kümmert sich gerne der Anwalt um solche Dinge. Sofern bereits mit Frist gemahnt wurde und diese verstrichen ist direkt den Anwalt beauftragen. Du mußt dabei zwar erstmal in Vorkasse gehen, da es sich aber ab jetzt um Verzugsschäden handelt kommt das Geld am Ende zu dir zurück. Mit passender Versicherung dürfte es noch einfacher werden.
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