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Ungelesen 20.01.11, 21:08   #7
Dr.Anton
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Dr.Anton sollte auf gnade hoffen | -32 Respekt Punkte
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Die Frage ist hier, hast du den Vertrag im Internet abgeschlossen.

Oder hast du dich erst bei der Abholung nach der Besichtigung zum Kauf Entschieden. In dem Fall fällt es ja nicht mehr unter Fernabsatz und dem Widerrufsrecht.

Im zweitem Fall hättest du also nur noch die Gewährleistung gegenüber dem Händler.
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