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alfiy 14.05.12 21:09

Was für ein Komisches Erbe
 
Hallo Ihr lieben …[/SIZE]

Ich muss mal was los werden …
Am Samstag habe ich Post von Debitel D1 bekommen …
In dem Schreiben stand …Wir zeigen an das und die Firma. Mobilcom Debitel GmbH mit dem Einzug einer Geld Forderung beauftragt hat. Sie sind Erbe des o. g. Schuldners geworden. Und als Erbe haften Sie Gemäß- §§ 1922 1967 BGB Sie sind für den Ausgleich Sie werden als Erbe im Außenverhältnis die gesamt Schuldenerischen Haftung gilt für Sie.

Wir fordern ihnen auf den gesamt Betrag von 897 Euro bis zum 01.06.2012 auszugleichen….


Nun ich dachte was das für ein Blödsinn, ich habe Schulden geerbt von einer Person die im Jahre 1975, (da war ich 4 Jahre alt) in den Westen geflüchtet ist und 1992 wieder gekommen ist. Wer ist diese Person das ist mein Onkel, den ich nicht einmal kenne, ob der Kinder hat Das ist jawohl der Hammer der Kerl ist Dead und man kann auch Schulden erben Ist ja sagen haft …Ich hab kein Plan.

Und was sagt Ihr denn da zu habt ihr auch schon so was gehört oder mit erlebt. :mad::mad:

LoGiTEcH1337 14.05.12 21:12

Wie ich Leute hasse die so ne grosse Schrift nehmen...

Nach 3 Sekunden Googlen fand ich die Seite die es dir erklären sollte

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wAv3 14.05.12 21:15

Alta, wasn das für ne Schrift? Ich krieg voll Augenkrebs.

Kannste ned kleiner schreiben ?

Und auch ein wenig deutlicher, ist echt schwer zu verstehen!

Übrigens: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

Erster Punkt bei google.

Gern geschehen...

alfiy 14.05.12 21:26

Zitat:

Zitat von wAv3 (Beitrag 23518058)
Alta, wasn das für ne Schrift? Ich krieg voll Augenkrebs.

Kannste ned kleiner schreiben ?

Und auch ein wenig deutlicher, ist echt schwer zu verstehen!

Übrigens: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

Erster Punkt bei google.

Gern geschehen...

Hab ich nie bekommen....so was...
Ausschlagung innerhalb von sechs Wochen
Testamente: Niemand kann gegen seinen Willen fremde Schulden erben

LegendaryNetu 14.05.12 21:31

Man muss ein Erbe nicht annehmen und wenn du das Erbe ausgeschlagen hättest hättest du die Schulden nicht... aus diesem Grund liest man sich Verträge immer gründlich durch...

TinyTimm 14.05.12 23:17

Zitat:

Wir fordern ihnen auf
Kann mir nicht vorstellen das eine Inkassostelle so schreibt.

alfiy 15.05.12 13:50

Zitat:

Zitat von TinyTimm (Beitrag 23518337)
Kann mir nicht vorstellen das eine Inkassostelle so schreibt.



Du das ist auch so Die Infoscore GmbH

Ein schreiben wo ich das erbe Ausschlagen Nie erhalten so ein Schreiben, Vom Notar

man liest sich immer Verträge gründlich Durch Ja gebe ich auch Recht
aber wenn du nichts weißt macht dich auch nicht heiß.....ne morgen Termin Anwalt...:D:D

Private Paula 15.05.12 16:18

Ein Termin in der Grundschule, wäre wohl sinnvoller bei dir Kamerad.

v3r17a5 15.05.12 16:30

Ich bin ja echt kein Feund ausschweifender Satzbildung, aber wenigstens die Grundelemente wie Praedikate darf man doch wohl erwarten?

Bezueglich des Themas. Es kommt nicht darauf an, ob du ein Schreiben bezueglich des Erbe-Ausschlagens bekommen hast, es kommt eher darauf an, ob du von dem Erbe wusstest. Die Fristen beginnen zu laufen, sobald du von dem Erbe erfaehrst, was in der Regel um den Zeitpunkt der Testamentseroeffnung passieren sollte.

Hast du also erst mit dem Schreiben des Inkassobueros von dem Erbe Kenntnis erlangt, so beginnen ab diesem Zeitpunkt die Fristen zu laufen - du haettest also noch 6 Wochen Zeit dein Erbe auszuschlagen, respektive 3 Monate um auf Forderungen nicht einzugehen. Wusstest du bereits von dem Erbe, dann bist du u.U. zum Ausgleich der Forderungen verpflichtet.

Edith sagt: Dein Anwalt moecht ich nicht sein, wenn du so redest wie du schreibst...

gentleman-smart 15.05.12 20:50

Ähm, alfiy ...
Ich mach dann mal Deine Arbeit für Dich und google einfach mal dieses Inkasso-Unternehmen.

Wäre ja möglich, dass Du doch einem Betrüger aufgesessen bist. Es muss ja nicht unbedingt die Inkassofirma selbst sein, da diese nur die Forderungen von dritter Seite eintreibt.

Aber, was red' (schreib') ich:
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TinyTimm 15.05.12 20:56

Zitat:

Zitat von gentleman-smart (Beitrag 23520586)
Ähm, alfiy ...
Aber, was red' (schreib') ich:
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Dann macht es also doch Sinn, bei dubiosen Forderungen auch ein wenig auf die Rechtschreibung/Form des Schreibens zu achten ;)

Listener 15.05.12 21:02

kaum liest jemand erbe, ist alles schneller angenommen, als man in der Lage ist sich sein "Erbe" mal genauer anzusehen...

TinyTimm 16.05.12 11:57

Zitat:

Zitat von Listener (Beitrag 23520625)
kaum liest jemand erbe, ist alles schneller angenommen, als man in der Lage ist sich sein "Erbe" mal genauer anzusehen...

Tja, die Sage vom reichen Onkel aus Amerika ist sehr langlebig. ;)

behemoth_18 17.05.12 18:41

Google..

ligazocker 17.05.12 18:54

Japp nun hilft dir nur nen guter Anwalt

gentleman-smart 17.05.12 20:06

Also, bevor man einen Anwalt einschaltet (der verlangt nämlich Honorar schon dafür, wenn er einem nur begrüsst und der Fall geschildert wird), sollte man sich an kostenlose Rechtsberatungen wenden.

Davon gibt es leider online nicht viele, da kostenlose Anwaltsberatung im Internet nicht erlaubt ist. Zumindest ist dies mein Kenntnisstand.

Schau mal [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] nach, und teste es einfach mal aus.

Ehli 18.05.12 22:25

:D Wenn du Unterricht in Recht gehabt hättest dann wüsstest du jetzt, dass du mit deinem Onkel verwandt bist und ich möchte dir nicht zu nahe treten... theoretisch die Kinder von deinem Onkel erben müssten, sind da keine vorhanden bekommt soweit ich weiß die Frau eigentlich das Erbe... ist diese Widerrum nicht vorhanden sollte noch deine Mutter (Schwester deines Onkels) dasein um das Erbe zu erhalten... Ist diese aus irgendeinem tragischen Grund auch nicht vorhanden kommst du ins Spiel... deswegen ist es egal ob du was mit deinem Onkel zu tun hattest oder nicht... du bist jetzt gesetzlicher Erbe... wie hier schon erwähnt wurde, kannst du das Erbe ausschlagen... jedoch solltest du dich ersteinmal darüber informieren was du Erben würdest... wenn wie hier schon erwähnt noch ein wenig Kapital mit im Spiel ist und dieses nach Abzug der Erbschaftssteuer und der Handyschulden etc. noch etwas betragen, dann könntest du dir das Überlegen... Aber dafür gibt es theoretisch auch jemand von der Seite deines Onkels der das Testament oder über sonst. Erbsachen bescheid weiß...
Wenn du das Erbe ausschlägst musst du wahrscheinlich die Schulden nicht zahlen, aber dafür würdest du auch nichts anderes mehr erben, wenn überhaupt noch was ansehliches vorhanden ist :D
Aber richte dich am besten an eine Rechtsinstanz in der du dann auch richtige AUskünfte erhälst ^^

pauli8 18.05.12 22:56

Wie immer in Rechtsfragen....der Beitrag von v3r17a5 gibt erschöpfend Auskunft. :T

Ghozz 19.05.12 15:46

Denn noch, es gibt da etwas, was vielleicht von Bedeutung sein könnte. Wenn jemand verstirbt, müssen seine Erben sich innerhalb 6 Wochen beim zuständigen Gericht melden. Sei es um das Erbe anzunehmen oder abzulehnen. Wenn man auch minderjährige Kinder hat, müssen beide Elternteile für die Kinder das Erbe entweder annehmen oder auch ablehnen. Wenn man diese Frist versäumt, dann nimmt man automatisch das Erbe an. Wenn man es versäumt, für die Kinder das Erbe abzulehnen, dann müssen die Kinder später die Schulden für Ihren Großvater übernehmen, wenn die erwachsen genug sind und Geld verdienen.

Es kommen immer die nächsten Verwandten in Betracht, wie das aber ist, für einen Onkel zu bezahlen, kann ich leider nicht sagen. Vielleicht haben damals deine Eltern ein Erbe angenommen oder sogar versäumt das Gericht aufzusuchen, dann könnte das vielleicht der Grund sein, um Erbschulden zu bezahlen. Frage doch dieszbezüglich mal deine Eltern, vielleicht wissen die mehr.

Die Firma, die Forderungen an Dich als nahen verwandten stellt, gehen vielleicht davon aus, das du ein Erbe bist und du für Ihn die Schulden bezahlen musst.

Oder vielleicht sind es Bauernfänger, die mit solchen zweifelhaften Methoden Leute das Geld aus der Tasche prellen.

Ghozz 19.05.12 17:09

Soviel ich weiß, nein. Man muss selber als Familienangehöriger das Gericht aufsuchen, wenn man das Erbe ausschlagen möchte.

Vielleicht wenn jemand bei Testament bedacht wurde, der wird wohl angeschrieben werden. Auch die jenigen, die das Erbe bei Gericht nicht ausgeschlagen haben, werden wohl zur Testamentseröffnung eingeladen. Dann wissen die genau, was die geerbt haben, ob es sich um einen Vermögen, Aktienpakete, Grundstücke oder Immobilien handelt oder sogar Schulden sind, das wird dort geklärt.

Es kann auch ein aussenstehender von der Familie im Testament begünstigt sein, woher sollte er dann wissen, ob er was geerbt hast? Dann wird der wohl zum Testamentseröffnung eingeladen.

Wie pauli8 auch schon erwähnt hatte, der Beitrag von v3r17a5 ist sehr hilfreich.

arwendenoir 30.05.12 16:16

Das klingt mir nach einer eindeutigen Betrügermasche.
Wenn du etwas geerbt hast wirst du darüber nicht von Debitel informiert sondern von einem Anwalt oder sonstigem Rechtsvertreter und zwar normal bei der Testamentseröffnung. Zudem bekommst du sowas nicht in einem einfachen Brief, sondern mindestens per Einschreiben mit Rückschein.
(Wenn es kein Einschreiben war kann der Brief ja in der Post verloren gegangen sein) :D
Ich würde auf jeden Fall schriftlich Widerspruch einlegen und dann erstmal abwarten.
Wenn es - wie ich annehme - eine Betrügermasche ist genügt normal ein "...andernfalls werde ich die Angelegenheit meinem Anwalt übergeben." und du hörst nie wieder etwas von denen :D
Sollten nach deinem Widerspruch noch mehr kommen, dann wende dich an eine kostenfreie Rechtsberatung (gibt es eigentlich in jeder größeren Stadt).


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