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Überstunden berechnung für Azubi

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Ungelesen 07.07.12, 13:10   #1
trix0matrix9
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Standard Überstunden berechnung für Azubi

Hallo,

ich habe bei meiner alten Firma gekünfigt (bin in Ausbildung) und arbeite jetzt bei ner anderen Firma. Ich habe dem alten Chef schon 2 mal aufgefordert die restlichen Überstunden + 3 Tage resturlaub auszuzahlen. Dies hat er bis heute nicht gemacht, deswegen war ich gestern beim Arbeitsgericht und er meinte ich müsste noch eine Aufforderung mit dem genauen Betrag schicken, sonst kann er keine Klage einreichen.

So jetzt meine Frage:

Wie berechnet man Überstunden Für Azubis (bin jetzt 18 und habe mit 17 Jahren angefangen)?

bei normalen Angestellten berechnet man ja: Überstunden x normalen Stundenlohn x 1,25

da Überstunden ja immer extra vergütet wird


ich weiß halt nur nicht, wie es bei Azubis ausgerechnet werden. Einer aus meiner Arbeit meinte das man ori Überstunde 10 € verlangen kann als "normalen Stundenlohn" jemand anderes meinte, das es wie ein normaler Angestellter berechnet wird und meine Mutter meinte, das es mit extra zuschlägen berechnet wird.

Jetzt bin ich ganz verwirrt und hoffe ihr könnt mir weiter helfen

PS: ich arbeite als "Anlagenmechaniker für Sanitärs-, Heizungs- und Klimatechnick
trix0matrix9 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.07.12, 13:12   #2
cooki3monst3r
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Würde mal bei der zuständigen Innung nachfragen. Ich habe als Azubi nie Überstunden ausgezahlt bekommen sondern musste die immer abbummeln. Und das mit den 25% mehr bei Überstunden habe ich bisher auch nur von ganz wenigen Firmen so gehört.. Kannst ja mal deinen Azubi-Stundenlohn ausrechnen.. 400 Euro/Monat / 165 Stunden/Monat = ~2,50 Euro/Stunde

PS: Falsches Unterforum. ;D
cooki3monst3r ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.07.12, 13:37   #3
trix0matrix9
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naja bekomme 520 € und hab Monatstunden von 160 ^^
also 520/160 = 3,25 ^^
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Ungelesen 07.07.12, 18:02   #4
ProGamer16
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du arbeitest abe in der ausbildung aber auch nicht jeden tag hast ja noch die Beruffschule!

wenn man fragen darf was erlernst du den für einen Beruf?
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ProGamer16 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.07.12, 18:19   #5
ecstasy69
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Überstunden dürfen für gewöhnlich NICHT ausgezahlt werden bei Azubis!
ecstasy69 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.07.12, 18:24   #6
cooki3monst3r
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Zitat:
Zitat von ProGamer16 Beitrag anzeigen
du arbeitest abe in der ausbildung aber auch nicht jeden tag hast ja noch die Beruffschule!
Und? Da geht man aus Spaß hin? AUch die Berufsschule gehört zur Arbeitszeit..
cooki3monst3r ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 07.07.12, 18:41   #7
321meins
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Zitat:
Zitat von ecstasy69 Beitrag anzeigen
Überstunden dürfen für gewöhnlich NICHT ausgezahlt werden bei Azubis!
Das ist nicht richtig, im Gegenteil:

Ist ein Freizeitausgleich nicht mehr möglich (hier: auf Grund der Kündigung), so ist sogar eine besondere Auszahlung nach § 17 Berufsbildungsgesetz (BBiG) erforderlich.

In diesem Fall richtet sich die Höhe des Zuschlages zum üblichen Entgelt nach den Tarifverträgen.

Sollte für dich keine Sondervereinbarung/Tarifvertrag gelten, so kannst du den Auszahlungsbetrag wie folgt berechnen:

Wöchentliche Stundenzahl x 4,33 = X => X runden

Bruttostundenvergütung = Monatsbrutto / X


Sollte es einen tariflichen Zuschlag geben, dann kannst du diesen direkt auf die Bruttostundenvergütung aufrechnen, bei 25 % bspw. 1,25 x Bruttostundenvergütung.
321meins ist offline   Mit Zitat antworten
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