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Ungelesen 03.12.10, 08:06   #17
Slazer23
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Danke erstmal für deine ausführliche Antwort.

Beim Anwalt war ich am Mittwoch, der wird nächste Woche dementsprechend etwas schreiben.
Zitat:
Zitat von Dr.Anton Beitrag anzeigen
1. Es muß verhindert werden das weitere Feuchtigkeit von Dusche und Balkon eindringen kann. Wie du schreibst ist das zumindest Notdürftig geschehen.
Duschwanne wurde ausgetauscht. An den Wänden wurde allerdings nichts trockengelegt. Deswegen wird dein Einwand bezgl. dem Wasser in der Wand und dem Schimmel wohl stimmen.
Der Balkon wurde mir im September aufgerissen, war 2 Wochen "verwaist" dann wurde so ne Teerfolie ausgelegt und ist seitdem wieder "verwaist".

Zitat:
Zitat von Dr.Anton Beitrag anzeigen
2. Mauerwerk und Estrich müssen schnellst möglich getrocknet werden. Das geschieht am besten mit Entsprechenden Trockenmaschinen.
Seh ich genauso.

Klar hätte ich das Recht jetzt mit Mietminderung zu kommen, aber die Wohnung hat ne Toplage und ist für die Gegen auch echt gut bezahlbar (man merkt warum^^).
Deswegen wird mein Anwalt ein Schreiben aufsetzen, das ich dann in meinem Namen abgeben soll.
Also dass halt nicht gleich der Rechtsanwalt vor der Tür steht.
Hätte den Brief eigentlich selber aufgesetzt, aber mal gucken was der so schreibt.
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