Ich denke auch, dass es Sache des Vermieters ist sich darum zu kümmern, dass die Wohnung für euch beziehbar ist, ab dem Tag, der als Einzugsdatum im Mietvertrag steht.
Da der Vormieterin gekündigt wurde, muss sie die Wohnung zum angegebenen Kündigungszeitpunkt räumen, ansonsten können wie oben genannt die Gegenstände vom Vermieter auf ihre Kosten in einem Lagerraum gelagert werden.
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Hab ich gesagt machst du so? Hab ich gesagt mach so!
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