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myGully |
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26.10.11, 15:12
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#1
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Anfänger
Registriert seit: May 2011
Beiträge: 4
Bedankt: 7
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Frage zu Hartz IV
Meine Tochter ist am 1. Oktober ausgezogen und hat damit meine Bedarfsgemeinschaft ALG II verlassen. Allerdings hat sie direkt nach ihrer Ausbildung am 1. September eine Arbeit aufgenommen. Ihren 1. Lohn ( 520 Euro ) hat sie nun bereits am 29. September erhalten, d.h. sie hat noch 2 Tage im September bei mir gewohnt und dann ihr Geld für die neue Wohnung benötigt. Sie bezieht nun seit Oktober keinerlei ALG II Leistungen mehr.
Nun bekam ich Post vom Amt wo mir ihr Einkommen für den gesamten September angerechnet wird, d.h. ich soll über 300 Euro zurückzahlen obwohl ich weder im September noch im Oktober über dieses Geld verfügen konnte bzw. kann.
Bitte um dringende Hilfe ob das denn so richtig sein kann. Danke
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26.10.11, 15:37
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#2
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Anfänger
Registriert seit: May 2011
Beiträge: 4
Bedankt: 7
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das habe ich in Form eines Widerspruchs getan, nur würde mich echt interessieren welchen Erfolg das ganze haben wird. Irgendwas daran kann doch echt nicht wahr sein, ich habe doch keinerlei Anspruch auf das Geld was meine Tochter verdient und als sie ihr 1. Gehalt hatte war sie noch ganze 2 Tage in meiner bedarfsgemeinschaft.
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26.10.11, 17:03
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 14
Bedankt: 76
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ALG2 wird im voraus bezahlt und der Lohn rückwirkend.
Demnach ist die Rückzahlung normal.
Übergangsgeld wäre die Lösung gewesen.
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26.10.11, 19:00
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#4
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Ist öfter hier
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 227
Bedankt: 187
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Bei der ARGE nachweisen das sie dort nur noch 2 tage im September gewohnt hat und gut ist, machen die weiter ein auf stur bleibt dir nur noch der weg es zu zahlen oder vor das Sozialgericht zu gehen(ist alles Kostenlos)
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28.10.11, 23:43
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#5
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2011
Beiträge: 17
Bedankt: 159
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Nur ein Wort was ich Todernst meine: ANWALT
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