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myGully |
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15.03.10, 17:03
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 13
Bedankt: 2
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Arbeitsstelle kündigen = Bafög Sperre?
Hi, ich habe kürzlich die Zusage bekommen, ab August mein Fachabi an der Berufsschule zu machen. Mein aktueller Arbeitsvertrag läuft noch bis September also werde ich ca im Juni/Juli kündigen. Jetzt bekommt man ja ne Sperre beim Arbeitsamt wenn man selber kündigt, gilt diese auch wenn ich dann paar Wochen später für die Schulzeit Bafög beantrage?
mfg
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15.03.10, 17:32
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#2
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 39
Bedankt: 7
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Bei Arbeitslosengeld ist es so das man keine Sperre bekommt wenn der Arbeitsvertrag im gegenseitigen Einverständnis beendet wird.
Wie es sich bei Bafög verhält kann ich leider nicht sagen.
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15.03.10, 17:58
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#3
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Ex-Moderator
Registriert seit: Sep 2008
Ort: Free State of Thuringia
Beiträge: 1.644
Bedankt: 974
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Wäre ja zu schwer beim zuständigen Amt durch zu klingeln.
Ich frage mich wie manche Leute ohne Internet lebensfähig sind, oder so etwas vor 10 - 15 Jahre geklärt hätten.
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Take me down to the paradise city where the grass is green and the girls are pretty oh, won't you please take me home...
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15.03.10, 18:03
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#4
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 13
Bedankt: 2
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omg wein doch nicht, ich hab die Zusage heute Mittag per Post bekommen und bevor ich in den nächsten Tagen zum zuständigen Amt gehe, dachte ich mir ich hol mir vtll vorher n paar tipps
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15.03.10, 18:06
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#5
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General Cartman Lee
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 161
Bedankt: 251
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aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaa
Geändert von boombäm (19.07.19 um 22:57 Uhr)
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15.03.10, 18:21
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#6
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Ex-Moderator
Registriert seit: Sep 2008
Ort: Free State of Thuringia
Beiträge: 1.644
Bedankt: 974
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Nur das es ein Unterschied ist, gekündigt zu werden, oder selbst zu kündigen. oO
Das hat auch nichts mit weinen zu tun, mir gehen Threads von stinke faulen Leuten auf den Keks
BTW.. Nein, es gibt im BAföG keine Sperrfrist.
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15.03.10, 18:27
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 13
Bedankt: 2
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dann lies die threads einfach nicht und spar dir deine dummen kommentare. und mit stinkefaul hat das auch nichts zu tun, wollte einfach nur auf die schnelle eine antwort auf meine frage da ich erst gegen ende der woche zum amt kann und niemanden kenne der bafög beantragt hat. wozu sind foren dann da?
Edit: Thread kann geschlossen werden hab jetzt eine vernünftige antwort bekommen.
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16.03.10, 11:17
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#8
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Banned
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 195
Bedankt: 9
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Die Frage ist bekommst du schon Bafög oder würdest du erst Bafög bekommen. Im zweitem Fall dürfte es auf alle Fälle keine Auswirkungen haben. Im ersten könnte für die Zeit der Unterbrechung der Ausbildung für kurze Zeit Bafög ausgesetzt werden, bzw. muß neu Beantragt werden.
Was anderes ist mit deinem Arbeitgeber. Der kann bei einem Zeitvertrag darauf bestehen das du bis September arbeitest. Also erst einmal vor der Kündigung mit dem reden.
Beim Arbeitslosengeld sieht es so aus:
Keine Speere gibt es:
1. Bei Kündigung durch den Arbeitgeber aus Gründen der Firma
2. Kündigung aus wichtigen Grund. Zum Beispiel Mobbing. Problem Nachweis.
3. Kündigung wenn man eine neue Arbeit bereits hat und weil dadurch eine kurze Übergangszeit gibt weil es wegen der Arbeitgeber nicht anders geht.
Sperre gibt es:
1. Bei Kündigung ohne wichtigen Grund.
2. Kündigung durch den Arbeitgeber aus einem Grund der an dir liegt. Zu spät kommen zum Beispiel
3. Kündigung im beiderseitigem Einvernehemen unter Verkürzung der Kündigungsfrist für den Arbeitgeber. So was also nur machen wenn man neue Arbeit hat oder die Abfindung den Nachteil mehr als Ausgleicht.
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16.03.10, 15:22
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#9
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Tee-Genießer
Registriert seit: Jul 2009
Beiträge: 610
Bedankt: 291
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Zitat:
Zitat von OCELOTmygully
dann lies die threads einfach nicht und spar dir deine dummen kommentare. und mit stinkefaul hat das auch nichts zu tun, wollte einfach nur auf die schnelle eine antwort auf meine frage da ich erst gegen ende der woche zum amt kann und niemanden kenne der bafög beantragt hat. wozu sind foren dann da?
Edit: Thread kann geschlossen werden hab jetzt eine vernünftige antwort bekommen.
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Nicht lange auf myGully, kein Stueck am Forum teilnehmen und andere bemeckern fuer sinnvolle Kritik, als haetten sie dir deine Schaufel geklaut.
Finde den Fehler.
Zum Thema wurde ja alles soweit gesagt. Du kannst dich ja zur Not mit deinen jetzigen Arbeitsgeber aussprechen und die Dinge bereden, falls wirklich soetwas, auch nach informieren, auftritt, das dieser dir hilft mit seinem Einverstaendnis, wobei die Bildung wirklich im Vorrang steht und somit dies nicht gesperrt wird.
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16.03.10, 15:59
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#10
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Anfänger
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 13
Bedankt: 2
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nörgel nörgel nörgel hört auf rum zu heulen ich mach auch keine threads mehr auf, anscheinend überlegen sich einige bei jedem neuen thread wie sie den leuten erstmal schön eine reinhauen können anstatt zu versuchen die frage einfach nur zu beantworten. dann kommt ress der ja hier der aktivste user zu sein scheint und macht auch noch n lauten.
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