myGully.com Boerse.SH - BOERSE.AM - BOERSE.IO - BOERSE.IM Boerse.BZ .TO Nachfolger
Zurück   myGully.com > Talk > Reallife
Seite neu laden

unterschrift für verschwundenes paket geleistet

Willkommen

myGully

Links

Forum

 
Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Ungelesen 03.10.12, 08:08   #1
mrPants
DAU
 
Benutzerbild von mrPants
 
Registriert seit: Feb 2012
Beiträge: 350
Bedankt: 489
mrPants erschlägt nachts Börsenmakler | 7240 Respekt PunktemrPants erschlägt nachts Börsenmakler | 7240 Respekt PunktemrPants erschlägt nachts Börsenmakler | 7240 Respekt PunktemrPants erschlägt nachts Börsenmakler | 7240 Respekt PunktemrPants erschlägt nachts Börsenmakler | 7240 Respekt PunktemrPants erschlägt nachts Börsenmakler | 7240 Respekt PunktemrPants erschlägt nachts Börsenmakler | 7240 Respekt PunktemrPants erschlägt nachts Börsenmakler | 7240 Respekt PunktemrPants erschlägt nachts Börsenmakler | 7240 Respekt PunktemrPants erschlägt nachts Börsenmakler | 7240 Respekt PunktemrPants erschlägt nachts Börsenmakler | 7240 Respekt Punkte
Standard unterschrift für verschwundenes paket geleistet

vor ein paar tagen habe ich für eine nachbarin ein paket angenommen, das ist bei uns in der hausgemeinschaft (12 parteien) nicht unüblich. da ich die nächsten paar tage nicht daheim sein würde habe ich das päckchen vor ihre wohnungstüre gelegt, auch das ist bei uns in der hausgemeinschaft nicht unüblich.
naja gestern kam ich heim und sie stand plötzlich vor meiner tür und wollte ihr paket,stellt sich raus das es wohl ein handy im wert von 500€ enthielt und irgendwer hat es offensichtlich geklaut.
die gute frau will mir nicht schaden aber natürlich will sie nicht auf der rechnung sitzenbleiben weshalb sie beim händler natürlich angeben wird das sie es nie erhalten hat. was dann kommt ist auch klar. der händler wird beim zustelldienst nachfragen und da taucht dann mein name auf. mit meiner unterschrift beim paketzusteller ist das päckchen in meinen gewahrsam übergegangen, soviel ist klar. aber wie bindend ist das?
sprich komm ich aus der nummer raus oder bleibt keine gute tat ungestraft und ich muss für den verlust geradestehen?
tipps,tricks und verhaltensregeln für so ne situation ? sollte ich evtl die polizei einschalten oder sollte das eher von meiner nachbarin ausgehen?
EDIT:bevor irgendwer es erwähnt, ich bin mir 100% sicher das meine nachbarin es nicht selbst unterschlagen hat.
__________________
Zitat:
Horton hört einen nabelfreien Fotzenfurz
mrPants ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 03.10.12, 08:57   #2
slotty30
Anfänger
 
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 7
Bedankt: 11
slotty30 ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard

Joa, scheiß spiel.... Warum haste den nicht bis abends gewartet und es Ihr dann in die hand gedrückt? Oder einfach gewartet bis sie von alleine zu dir kommt. Da wär es wenigstens sicher gewesen.
Soetwas passiert, wenn man zu Gutmütig ist.....Im grobe steht SIE dafür gerade, Weil zugestellt wurde es ja. Ergo damit auch DU.....

ABER, es gibt hoffnung. Sprech sie darauf an, ab sie auf der Rechnung eine Imai des Handys darauf stehen hat. Oder sonnst irgendwo. Wenn ja. Süper...

Eiere mit Ihr ZUSAMMEN zur Polizei, Anzeige gegen unbekannt und gib die Imai an. Dann brauchst du nur noch abwarten. Desweiteren lass diese Imai bein Hersteller sperren.

Heute nen handy klauen? Keine gute idee......

Den spass hatte ich auch schon. Mein Apfel war auch wech... ca. 4 wochen später klingelten die netten Herren an der Tür. Ist das Ihr Handy?
slotty30 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 03.10.12, 09:21   #3
Prince
Klaus Kinksi
 
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 51.359
Bedankt: 55.401
Prince leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 6050036 Respekt PunktePrince leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 6050036 Respekt PunktePrince leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 6050036 Respekt PunktePrince leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 6050036 Respekt PunktePrince leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 6050036 Respekt PunktePrince leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 6050036 Respekt PunktePrince leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 6050036 Respekt PunktePrince leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 6050036 Respekt PunktePrince leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 6050036 Respekt PunktePrince leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 6050036 Respekt PunktePrince leckt gerne myGully Deckel in der Kanalisation! | 6050036 Respekt Punkte
Standard

10 Sekunden googeln:

Zitat:

Nahezu alle Paketversender bestimmen in ihren AGB, dass Pakete auch beim Nachbarn abgegeben werden dürfen. Doch was passiert, wenn ein Paket bei unbekannten oder weit entfernten Nachbarn abgegeben wird und auf Nimmerwiedersehen verschwindet? Die Paketversender lehnen jede Haftung ab. Das Problem für Onlinehändler: wenn an Verbraucher geliefert wird, zählt die tatsächliche Ablieferung der Ware und nicht die Übergabe an den Versender. Doch sind die Paketversender-AGB überhaupt wirksam? Der “ARD Ratgeber Recht” fand heraus: Nein.

Lesen Sie mehr über die Unwirksamkeit von sogenannten Ersatzzustellungklauseln.


Wenn der Postmann vergeblich klingelt, wird das Paket häufig einem Nachbarn in die Hand gedrückt. Macht sich dieser aber mit dem Paket aus dem Staub, verweigern die Transportunternehmen jegliche Haftung. Zu Unrecht, wie Experten meinen.

Paketversender schließen Haftung in AGB aus

In den AGB nahezu aller Paketversender (z.B. § 4 Abs. 3 DHL-AGB, § 2.5.3 GLS-AGB, § 2.4 Hermes-Logistik-AGB etc.) sind Klauseln enthalten, wonach der Versender angeblich seine Pflichten gegenüber dem Absender erfüllt, wenn an einen “Nachbarn” zugestellt wird, wie z.B.:

“DHL darf Sendungen… einem Ersatzempfänger aushändigen… Ersatzempfänger sind… 2. andere, in den Räumen des Empfängers anwesende Personen, sowie dessen Hausbewohner und Nachbarn, sofern den Umständen nach angenommen werden kann, dass sie zur Annahme der Sendungen berechtigt sind…”


Händler soll auf dem Schaden sitzen bleiben

Im Verhältnis Verkäufer/Käufer zählt im Verbrauchsgüterkauf jedoch die tatsächliche Ablieferung an den Kunden selbst (vgl. § 474 Abs. 2 BGB), nicht an irgendeinen Nachbarn. D.h. der Verkäufer ist bei einem Paketverlust verpflichtet, den bereits gezahlten Kaufpreis zurück zu erstatten bzw. noch einmal an den Käufer zu liefern, wenn das Paket nicht wieder auftaucht. Auch die fernabsatzrechtliche Widerrufsfrist beginnt noch nicht zu laufen.

OLG Düsseldorf: Paketversender-AGB unwirksam

Daher stellt sich die Frage, ob solche Klauseln überhaupt wirksam sind. Das OLG Düsseldorf (Urteil v. 14.3.2007 – I-18 U 163/06) entschied bereits vor einiger Zeit, dass solche Klauseln unwirksam sind, weil sie intransparent seien und die Interessen des Absenders in unzulässiger Weise missachten:
Der Rest steht in der [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ].



Allerdings muss ich dazu sagen, egal ob üblich oder nicht, ich finde es saudämlich und unverantwortlich ein Paket einfach nur vor die Tür zu packen.
__________________
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] | [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Prince ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 03.10.12, 09:53   #4
JackLongo
Usenet-Profi
 
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 347
Bedankt: 206
JackLongo mag den Abfluss Flavour! | 83712 Respekt PunkteJackLongo mag den Abfluss Flavour! | 83712 Respekt PunkteJackLongo mag den Abfluss Flavour! | 83712 Respekt PunkteJackLongo mag den Abfluss Flavour! | 83712 Respekt PunkteJackLongo mag den Abfluss Flavour! | 83712 Respekt PunkteJackLongo mag den Abfluss Flavour! | 83712 Respekt PunkteJackLongo mag den Abfluss Flavour! | 83712 Respekt PunkteJackLongo mag den Abfluss Flavour! | 83712 Respekt PunkteJackLongo mag den Abfluss Flavour! | 83712 Respekt PunkteJackLongo mag den Abfluss Flavour! | 83712 Respekt PunkteJackLongo mag den Abfluss Flavour! | 83712 Respekt Punkte
Standard

Sehe ich genauso wie PP. Letztendlich hast du dich mit der Übernahme des Pakets doch verpflichtet, dafür zu sorgen, dass es auch beim Empfänger ankommt.
Mal davon abgesehen ist der Titel kausal nicht korrekt... das Paket ist ja erst später abhanden gekommen, nicht als du die Unterschrift geleistet hast... ;-)
JackLongo ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 03.10.12, 12:16   #5
Dr.Anton
Mitglied
 
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
Dr.Anton sollte auf gnade hoffen | -32 Respekt Punkte
Standard

Nur leider hilft das was Prince Porn geschrieben hat nur seiner Nachbarin, nicht aber den TS. Seine Nachbarin kann vom Verkäufer ein neues Handy oder das Geld zurück verlangen. Denn wie Prince Porn richtig zitiert, der Vertrag gegenüber Ihr wurde nicht Erfüllt. Ob der Verkäufer dann das Geld vom Paketdienst zurück bekommt, ist dann eine andere Sache.

Nur ob der TS dem Paketdienst/Händler Ersatz leisten muß, das hängt davon ab ob er grob Fahrlässig gehandelt hat oder nicht. Denn im Grunde haftet man bei Gefälligkeiten nicht. Das heißt, wäre dem TS das Paket beim Transport versehentlich runter gefallen, dann müßte er nicht zahlen. Auch wenn das Paket mit dem Handy während seiner Abwesenheit aus seiner Wohnung geklaut worden wäre, würde er nicht haften.

Problem hier ist jetzt, war es grob Fahrlässig, das Paket vor die Tür der Nachbarin zu legen oder nicht. Dabei bleibt unberücksichtigt, ob es üblich war oder nicht. Es kommt nur darauf an, ob die Gefahr das das Paket verloren geht groß war oder nicht. Hier wäre zu klären, wird die Haustür auch zu über 99% immer von allen Mitbewohnern abgeschlossen, so das kein Dritter Zugang hat, dann wäre es wohl nur leicht Fahrlässig und der TS haftet nicht. Steht dagegen die Haustür zum Treppenhaus regelmäßig auf, oder drücken Mitbewohner regelmäßig den Türöffner ohne Kontrolle wer da kommt, so das im Grunde jeder von der Straße rein kommt, dann wäre das Abstellen vor der Wohnungstür sicher grob Fahrlässig und der TS müßte leider wohl haften.
Dr.Anton ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 03.10.12, 12:27   #6
Balou81
Newbie
 
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 74
Bedankt: 46
Balou81 ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
Standard

Bei wem hat sie das Handy gekauft, bzw. den Vertrag gemacht. Bei solch "wertvollen" Sachen ist das Abgeben beim Nachbarn oder vor die Tür stellen nämlich schon dem Postboten untersagt!

Hat sie noch die Tracking-Nr.? Schaut mal nach, ob dort etwas von (UZN, UZN+NiNa, SoZü) steht
Handys dürfen eigentlich NICHT beim Nachbarn abgegeben werden.
Balou81 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 03.10.12, 12:34   #7
Dr.Anton
Mitglied
 
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 464
Bedankt: 172
Dr.Anton sollte auf gnade hoffen | -32 Respekt Punkte
Standard

Da der TS nicht wußte was drinnen ist, dürfte auch der Zusteller nicht gewußt haben was drin ist. Insbesondere da wahrscheinlich nur im Standartpaket mit 500 Euro Haftung verschickt wurde. Also weder als Wertpaket noch mit Haftungserhöhung.
Dr.Anton ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Du kannst keine neue Themen eröffnen
Du kannst keine Antworten verfassen
Du kannst keine Anhänge posten
Du kannst nicht deine Beiträge editieren

BB code is An
Smileys sind An.
[IMG] Code ist An.
HTML-Code ist Aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 08:04 Uhr.


Sitemap

().