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Unterhaltszahlung für Kindsmutter abgeschafft?

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Ungelesen 10.10.11, 13:51   #1
effective
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effective mag den Abfluss Flavour! | 49416 Respekt Punkteeffective mag den Abfluss Flavour! | 49416 Respekt Punkteeffective mag den Abfluss Flavour! | 49416 Respekt Punkteeffective mag den Abfluss Flavour! | 49416 Respekt Punkteeffective mag den Abfluss Flavour! | 49416 Respekt Punkteeffective mag den Abfluss Flavour! | 49416 Respekt Punkteeffective mag den Abfluss Flavour! | 49416 Respekt Punkteeffective mag den Abfluss Flavour! | 49416 Respekt Punkteeffective mag den Abfluss Flavour! | 49416 Respekt Punkteeffective mag den Abfluss Flavour! | 49416 Respekt Punkteeffective mag den Abfluss Flavour! | 49416 Respekt Punkte
Standard Unterhaltszahlung für Kindsmutter abgeschafft?

Hallo,

weiss jemand etwas genaueres das die Unterhaltszahlung für die Kindsmutter eingestellt wurde, oder habe ich da etwas falsch verstanden? Ich weiss nur das es seit 2008 ein Gesetz gibt das man für die Kindsmutter auch zahlen muss, jedoch habe ich mich heute mit jemanden unterhalten, das die Unterhaltszahlung seit diesem Jahr abeschafft wurde, stimmt das???
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Ungelesen 11.10.11, 17:29   #2
schakal001
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schakal001 wird langsam besser | 103 Respekt Punkteschakal001 wird langsam besser | 103 Respekt Punkte
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Da hast du wohl was falsch verstanden. Der Kindsvater ist ggü. "seinem" Kind Unterhaltspflichtig.
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Ungelesen 11.10.11, 17:52   #3
schneemann123
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Naja.. Wenn die Mutter die Erziehungsberechtigte ist, und der Vater mehr verdient dann muss er Alimente/unterhalt zahlen.
Andersrum kann es genauso ablaufen.
Oder meinst du Kindergeld ?
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schneemann123 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 12.10.11, 11:32   #4
effective
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Ja das ist natürlich richtig das ich für das Kind unterhaltspflichtig bin.

Aber ich meine den Unterhalt für die Kindsmutter!

(Diese Diskussion ist durch eine Arbeitskollegin von mir ausgelöst worden, da sie sagte das dies eben seit 2011 wieder abgeschafft wurde, jedoch dachte ich aber das das was sie da erzählt nicht so ganz richtig wäre...)
effective ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 12.10.11, 19:43   #5
Balou81
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Da hat die Neuregelung von 2008 weiterhin Bestand.
Wenn die Kindsmutter bspw. die Erziehung übernimmt und dadurch gehindert wird seinen Beruf auszuüben, kann der Kindsvater unter Umständen auch gegenüber der Kindsmutter unterhaltspflichtig sein.

Vielleicht hat sich deine Kollegin nur "verrechnet". Die Neuregelung von 2008 besagt, dass die Unterhaltspflicht 3 Jahre beträgt. Vielleicht kam sie so auf 2011??
Balou81 ist offline   Mit Zitat antworten
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