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myGully |
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08.10.11, 15:50
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#1
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Profi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.708
Bedankt: 1.268
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Wohngemeinschaft gründen mit H4
Hey,
also vorweg,ich hab mich schon zu genüge informiert und hier gehts lediglich um eure Einschätzung gegenüber des Arbeitsamtes. Ich hatte noch nicht viel damit zu tun und sorge mich deshalb.
also ich habe vor demnächst in eine WG mit 2 anderen zu ziehen.
Die Wohnung ist relativ groß; 130qm² und zur Miete wird sie 820+Heizung kosten. Die beiden Studenten beziehen ihre Gelder aus Bafög,ich von dem Arbeitsamt,da noch Schüler.
Worum es mir geht: Der Betrag,den die Wohnung kosten darf, ist bei 820(durch 3) gerade zu haarscharf abgedeckt. Ich habe Dienstag einen Termin um das ganze bestätigen zu lassen; wie wahrscheinlich ist, dass das Arbeitsamt eine Wohnung die sich im Rahmen befindet, aber trotzdem groß ist, ablehnt?
Da alle 3 dort als 1-Personen-Haushalt gesehn werden,stehen uns pro Person 45qm²(gleich 135) zu.
Ich hoffe jemand von euch war schon in einer ähnlichen Situation und kann mich beruhigen oder eventuell einfach nur von seinen Erfahrungen zählen.
Danke.
edit:
achja: nochmal ne zweite direkte Frage.
Ein Schüler und 2 ihm fremde Studenten werden vom Amt doch nicht als Bedarfs-gemeinschaft gesehn oder? Sondern als 3 verschiedene 1 personenhaushalte?
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08.10.11, 16:33
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#2
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Stammi
Registriert seit: Feb 2011
Ort: a long way from home
Beiträge: 1.343
Bedankt: 1.398
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Dazu wäre es erst mal wichtig zu wissen, ob du noch bei deinen Eltern wohnst.
Wenn das der Fall ist könnte das Arbeitsamt auf die Idee kommen, dass du da nicht ausziehen darfst.
Ansonsten ist eine WG keine Bedarfsgemeinschaft.
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08.10.11, 16:41
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#3
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Profi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.708
Bedankt: 1.268
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Ich darf ausziehen,ist alles so geregelt. Habe allerdings noch nen wicthigen Punkt gefunden..
Laut irgendner Seite im Internet wird jenach Baujahr der Wohnung entschieden wieviel Miete ich bekomm?
Die gewünsche Wohnung ist von 1930,damit wäre der Satz mal eben 50€ zu gering
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09.10.11, 03:29
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#4
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Ist öfter hier
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 227
Bedankt: 187
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So genau kann man das nicht sagen, der Kommunale Träger entscheidet darüber wie viel qm² für Alleinstehende und für jede weitere Person angegeben sind.
meist sind es aber für alleinstehende 45/50qm² für jede weiter Person 10/15 qm²
Da kommt es auch nicht darauf an in was für ein Verhältnis die Personen stehen, sondern nur auf die Anzahl der Personen.
also wird es bei euch so um die 70 bis 80qm² sein.
wie viel der Kommunale Träger jetzt pro qm² einrechnet/Bezahlt ist Unterschiedlich, jedes Bundesland hat andere Werte.
bei dir wird es wohl an den qm² scheitern, oder gleich an deinem Alter, den du bist scheinbar noch unter 25, da hast du kaum Chancen aus dem Eltern Haus zu kommen, das SGB ll sieht 3 Möglichkeiten vor:
Zitat:
1.
die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,
2.
der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder
3.
ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.
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12.10.11, 17:53
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#5
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Profi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.708
Bedankt: 1.268
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Ich danke erstmal für die Antwort.
Die Wohnung wurde bewilligt,ich muss mich nochmal selbst zitieren:
Ich darf bereits ausziehen,die Gründe etc sind geklärt. Und noch ein Punkt ist falsch:
Gerade die Beziehung zwischen uns macht den Unterschied aus ob wir als Bedarfsgemeinschaft(45+15 pro Person) oder eben als drei einzelne Haushalte gelten. Jedenfalls gehen die 130qm² klar. Thanks anyway!
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12.10.11, 19:01
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#6
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Ist öfter hier
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 241
Bedankt: 133
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Bedarfsgemeinschaft zählt nur wenn es deine Kinder oder Ehe/Lebens-Partner wären. Da ihr alle weder verwand noch in einer Beziehung seit bist du deine eigene Bedarfsgemeinschaft.
__________________
"Hier ist Dr. House ------------- Meister!"
"Meine Böden sind meine Kinder. Ich habe ihnen Namen gegeben!"
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12.10.11, 21:41
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#7
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Ist öfter hier
Registriert seit: Mar 2009
Beiträge: 227
Bedankt: 187
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hm, ein wunder das, dass Amt es Bewilligt hat, gibt es Selten noch, alleine wenn man Unter 25 ist erhält man meist überhaupt keine Chance auszuziehen,in eine WG oder sonst was zu ziehen und erst die qm sind schon etwas viel, aber naja wenn alles geklärt ist, ist ja gut.
na dann mal Viel Spaß in deiner WG
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