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Ungelesen 27.04.21, 19:43   #8
richardhe
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Zitat:
Zitat von gibbisiggi Beitrag anzeigen

meine ex ist es, die es ständig verhindert. seien es telefonate, oder wenn es darum geht, dass ich sie sehen kann. ständig kommen nur ausreden und ausflüchte!
Du darfst dein Kind sehen wenn du möchtest:

Zitat:
Kleinkinder: 1x wöchentlich 4-5 Stunden
Kindergartenkinder: entweder 1x wöchentlich ganztags oder alle 2 Wochen für 2 Tage
Schulpflichtige Kindern: Jedes 2. Wochenende von Fr-So
https://www.fachanwalt.de/magazin/fa...t/umgangsrecht

Zitat:
Findet sich keine außergerichtliche Lösung, dann führt der Weg zum Familiengericht.

Das Familiengericht hat mittels des Familienrechts die Möglichkeit, Angelegenheiten wie konkret den Umgang mit Einschränkungen zu belegen, das Umgangsrecht gar komplett auszuschließen, wenn es dem Kindeswohl förderlich ist. Allerdings wird ein kompletter Ausschluss des Umgangsrechts im Hinblick auf das Kindeswohl immer das allerletzte Mittel sein.

Hier muss regelmäßig eine eindeutige Gefährdung der körperlichen und geistigen, der seelischen Entwicklung nachzuweisen sein, gegenwärtig und konkret.

Auch ist dieser vollständige Ausschluss in aller Regel längstens ein Jahr möglich, ein derartiger Beschluss wird auch immer Ausnahme sein. So das KG Berlin am 14.11.2012 Az.: 13 UF 141/12.

Ausser du hast Dreck am stecken... Weigert sich deine Ex, hat Sie ein Problem.

Aber meine Meinung: Wer in einem Warezforum nach Kindesfragen frägt... naja...
Wäre mir mein Kind wichtig wäre ich SOFORT beim Anwalt und hätte es schon längst alle 2 Wochen bei mir und ich würde auf die paar Kröten schei**en...

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg
richardhe ist offline  
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marcgo (11.07.21)