Zitat:
Zitat von -_zerone_-
Nur ein zweites mal darf er nicht kommen. ;-)
Das Hausrecht hat immer der Ladeninhaber und er muss dich nicht in seinen Laden lassen. Solltest du dann noch mal dort drin sein und wieder nicht deine Tasche öffnen wollen (falls du überhaupt noch rein kommst), darfst du auch festgehalten werden. Denn du hast ja Hausfriedensbruch begangen.
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Wurde hier doch schon mit genügend Verweisen auf's BGB diskutiert, so ganz stimmt deine Aussage nicht. Wenn ein Inhaber seinen Verkaufs(!)-Laden der Öffentlichkeit öffnet, dann kann er auch nicht Personen, die den Betrieb nicht stören, davon ausschließen. Und eine Störung des Betriebs liegt nicht vor, wenn ein Kunde auf seine durch das Gesetz eingeräumten Rechte besteht.