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myGully |
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28.11.09, 22:42
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 15
Bedankt: 1
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Privates rückgaberecht
hallo erstmal
also ich hab vor rund 2 wochen ein handy von einem freund abgekauft .es handelt sich um ein iphone 3gs aus china .
also ich habe ihm das handy privat in der schule abgekauft für 140 euro .
aber als ich zuhause war hab ich erstmal geguckt ob das handy geht usw das handy geht war aber ich kann keine medien übertragen das habe ich auch mit verschiedenen käbeln versucht aber es geht nicht .
einige tage später hab ich ihn dazu angesprochen und er meinte er kann mir mein geld nicht wiedererstaten .
aber ich wusste da auch noch nicht beim kauf das das gerät defekt ist .
also meine frage hab ich recht auf rückgabe
oder seh ich mein geld nie wieder
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28.11.09, 22:51
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#2
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Guest
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Ist ja ein schöner Freund, wenn er Dir das Geld nicht erstatten will.
Ja entweder haust Du Ihm eine rein, oder drohst mit einer Anzeige wegen Betruges.
Soll er sich aussuchen.
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28.11.09, 22:55
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 15
Bedankt: 1
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also ihm eine reinhauen das ist zwar verlockend aber ich will mich nicht selbst strafbar machen .
und ich weiß auch nicht ob ich im recht bin .
weil es bringt ja dann nichts wen die anzeige später fallen gelassen wird .
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28.11.09, 23:07
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#4
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es hat sich ausgegraben
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 1.401
Bedankt: 673
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Da bist du schön in ein Fettnäpfchen getreten. Einfach so in der Schule 140€ dabei und die ihm dann gegeben?
Ich würde mal mit deinem "Freund" reden. Das mit der Anzeige zieht meistens. Einfach drohen, dann kriegt er weiche Knie!
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28.11.09, 23:10
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#5
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Profi
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 1.570
Bedankt: 6.386
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Nö bringt rein garnichts den die Anzeige hätte keine gewinn chancen, es ist doch wie beim Auto kauf meist ist im Privat recht gekauft wie gesehn......
Wenn er sagt das Handy war voll in ordnung und du nun 2 wochen später dagegen angehen möchtest ists doch so evl ists bei dir kaputt gegangen .....
Denke das ganze lässt sich nur Privat klären zb über prügel, seine Eltern ...
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28.11.09, 23:16
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#6
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 15
Bedankt: 1
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also ich hab mich an ein anwaltsforum gewendet und hab es den so erklärt :
Hallo Ich habe mir vor 2 Wochen einen iPhone 3gs von einem freund gekauft der auch auf meine schule geht .
ich hab ihm die 140 Euro gegeben und ich hab das iPhone gekriegt .
davor hat er mich auch noch versichert das das gerät noch funktionieren würde .
doch als ich dann 6 stunden später zuhause war um das gerät zu testen hab ich ein defekt gefunden .
ich kann keine Daten auf das Handy übertragen .
das habe ich mehrmals getestet mit verschiedenen kabeln .
doch es hat nichts funktioniert .
2 tage später habe ich ihn dies bezüglich angesprochen aber er meinte ich sollte es mit einem anderen kabel testen .
anschließend war ich 3 tage krank und konnte nicht mit ihm darüber reden .
gestern habe ich ihn dann wieder angesprochenen per icq .
und ich habe ihm geschrieben das ich mein Geld wieder haben will weil er mir ein defektes gerät verkauft hat .
doch er will mir nichts erstatten .
und jetzt wollte ich fragen was ich dagegen machen kann .
habe ich ein Rückgabe recht oder kann ich irgendwie noch an mein Geld kommen .
ich würde mich freuen wen mir hierbei geholfen werden kann .
mfg: Michael
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28.11.09, 23:18
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#7
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 15
Bedankt: 1
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also das geld würde ich nicht von sein elys bekommen denke ich mal
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28.11.09, 23:31
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#8
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Anfänger
Registriert seit: Nov 2009
Beiträge: 34
Bedankt: 4
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das musst du privat klären eine Anzeige ist hier nicht möglich
ich würde ihn verprügeln. wenn du ärger bekommst von irgendeinem lehrer oder ähnlichem: er hat dir schließlich 140 euro abgezockt!
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28.11.09, 23:34
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#9
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 15
Bedankt: 1
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davon kriege ich aber mein Geld nicht wieder 
also falls er mir mein Geld auch Montag nicht geben will
drohe ich ihm damit vors Gericht zu gehen
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29.11.09, 07:47
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#10
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 4
Bedankt: 4
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Zitat:
Zitat von MrKittyKat
davon kriege ich aber mein Geld nicht wieder 
also falls er mir mein Geld auch Montag nicht geben will
drohe ich ihm damit vors Gericht zu gehen
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Moin,
ist erst einmal abzuklären, ob das Geschäft gültig ist,
bzw, ob ein Vertrag zustande gekommen ist.
Unter 18 bist Du nur beschränkt geschäftsfähig.
Der Kauf ist evtl. schwebend unwirksam.
Gültig wird er erst, wenn die Erziehungsberechtigten den Kauf abgesegnet haben.
Wie alt bist Du ?
Wie alt ist der Verkäufer ?
Hast Du eigenes Einkommen ?
Wenn die Gewährleistung beim Kauf vom Verkäufer nicht ausgeschlossen wurde,
hast Du auch bei einem Privatkauf Gewährleistung.
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29.11.09, 08:05
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#11
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Banned
Registriert seit: Aug 2008
Beiträge: 145
Bedankt: 11
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klar hat er Gewährleistung er muss nur mit seiner Quittung die er ganz sicher hat zu ihm gehen , sonst könnte ja jeder kommen .... selber schuld was gibst ihm auch das Geld ohne das Teil vorher auszuprobieren. Am besten haust ihm noch eine rein und zahlst dann noch nen bisschen Schmerzengeld oben drauf damit sich das auch lohnt.
140€ für nen iphone wenns komplett funktioniert und nur datenübertragung per kabel nicht hast doch immer noch nen gutes geschäft gemacht ^^
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29.11.09, 12:01
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#12
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 15
Bedankt: 1
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Zitat:
Zitat von defender15
Moin,
ist erst einmal abzuklären, ob das Geschäft gültig ist,
bzw, ob ein Vertrag zustande gekommen ist.
Unter 18 bist Du nur beschränkt geschäftsfähig.
Der Kauf ist evtl. schwebend unwirksam.
Gültig wird er erst, wenn die Erziehungsberechtigten den Kauf abgesegnet haben.
Wie alt bist Du ?
Wie alt ist der Verkäufer ?
Hast Du eigenes Einkommen ?
Wenn die Gewährleistung beim Kauf vom Verkäufer nicht ausgeschlossen wurde,
hast Du auch bei einem Privatkauf Gewährleistung.
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also ich bin 16 jahre alt
der verkäufer 17
einkommen habe ich nicht
Zitat:
Zitat von Kedio
klar hat er Gewährleistung er muss nur mit seiner Quittung die er ganz sicher hat zu ihm gehen , sonst könnte ja jeder kommen .... selber schuld was gibst ihm auch das Geld ohne das Teil vorher auszuprobieren. Am besten haust ihm noch eine rein und zahlst dann noch nen bisschen Schmerzengeld oben drauf damit sich das auch lohnt.
140€ für nen iphone wenns komplett funktioniert und nur datenübertragung per kabel nicht hast doch immer noch nen gutes geschäft gemacht ^^
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aja die quittung habe ich auch nicht .
und die mini sd karte vom handy auch noch nicht .#
die wollte er mir noch mitbringen .
und naja 140€ liegt dadran das das handy aus china ist also kein richtiges iPhone .
aber es sieht fast so aus wie ein richtiges .
ich könnte es auch weiter verkaufen aber ich hab dan kein bock auf streß falls einer dan das teil wieder umtauschen will so wie ich .
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29.11.09, 14:17
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#13
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
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Hast du den einen Kaufbeleg, das der Verkäufer es auch gekauft hat.
Der Punkt ist der, wenn du ne Anzeige erstattest, musst du das Gerät vorweisen.
Sollte es als geklaut gemeldet sein, droht dir ebenfalls ne Anzeige wegen Healerei. Das versteht sich ja von selbst, das in diesem Fall das Geld sowie das Handy dann weg sind.
Bei Schulhofgeschäften wirds wohl eher geklaut sein. Und du richtig über den Tisch gezogen worden. Das ist halt Erfahrung
Also ich würd ihm direkt eine klatschen, und zwar solange, bis er das Geld rausrückt.
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29.11.09, 15:52
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#14
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
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Zitat:
Zitat von MrKittyKat
aja die quittung habe ich auch nicht .
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Zitat:
Zitat von fiel
Hast du die Quittung denn?
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Und der Verkäufer wahrscheinlich auch nicht
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29.11.09, 14:58
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#15
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Erbsenzähler
Registriert seit: Sep 2008
Ort: mianus
Beiträge: 81
Bedankt: 13
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sind nicht 140€ ein bisschen teuer für ein iphone Clone bei dealexterm kosten sie umgerechnet 60€
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29.11.09, 15:21
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#16
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Feind des Kapitals
Registriert seit: Nov 2009
Ort: Heidenheim
Beiträge: 39
Bedankt: 4
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Hast du die Quittung denn?
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29.11.09, 15:23
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#17
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Feind des Kapitals
Registriert seit: Nov 2009
Ort: Heidenheim
Beiträge: 39
Bedankt: 4
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Ansonsten seh ich schwarz. Hast es ja von deinem Freund abgekauft.
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29.11.09, 21:43
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#18
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 15
Bedankt: 1
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also ich verlange mal morgen eine quitung oder sonst was
damit ich auch weiß das er das auch von dort hat wen nicht verlange ich mein geld zurück
mit der begründung das es warscheinlich geklaut ist weil ich die quitung nicht habe und mich auch zu keiner straftat verleiten machen will durch den kauf
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29.11.09, 23:23
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#19
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s Avatar ging verloren
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 30
Bedankt: 7
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An deiner Stelle würd ich auf ihn einreden,
wenns n Freund is dann sollte er das machen, wenn nich setz dich mit seinen Eltern in Kontakt, so wie defender das geschrieben hat is schon richtig, als minderjähriger und ohne Einkommen sollte es selbst auf dem Schulhof als ungültig abgesegnet sein.
Wenn du noch jmden hast der den Kauf bezeugen kann dann ruf seine Eltern an, erklär ihnen die Situation, vor allem wg Minderjährig und keine Quittung etc. und das sie sich bitte mit ihm unterhalten sollen oder du willst rechtlich vorgehen, solange er nich leugnen kann das dus von ihm hast (durch deinen Zeugen) sollten die Eltern das egtl recht schnell einsehen und die werden dir wohl auch lieber 140 Euro zahlen als dem Anwalt seine Kohle in den A**** zu schieben (vor allem bei so ner "Kleinigkeit")...
Zum Handy:
Die Iphone-Clones aus China sind sowieso der letzte Scheiss, zwei Kollegen von mir mussten sich unbedingt so eins holen, bei einem hielt es ne Woche und beim andern auch nur n paar Tage mehr... von der Software etc. will ich an der Stelle gar net anfangen.
Mit 140 Euro hast sogar noch ne recht billige aber gute Erfahrung gemacht, beim nächsten mal, vor allem wenn es sich um Duplikate handelt erst ma gründlich abchecken wie das Teil überhaupt abschneidet bevor man zugreift.
Zum Schluss:
Weigert er sich weiterhin dir das Geld zurückzugeben würde ich in Zukunft um diesen "Freund" nen grossen Bogen machen
gruss
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29.11.09, 23:48
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#20
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 15
Bedankt: 1
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ich mache ehh um ihn einen großen bogen hänge auch normal mit ganz anderen ab xD
er gehört zu den schwullen pastoren xD
naja aber aushäulen bei seinen elys ist zwar nicht mein nivo aber wen er mir mein geld nicht gibt lass ich ihm eine rechung vom anwalt schicken oder sonst was das würde dan schon weit mehr als 140 euro betragen xD
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29.11.09, 23:52
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#21
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 6
Bedankt: 1
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Man liest förmlich das dein "nivo" ein ganz anderes ist.
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30.11.09, 00:28
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#22
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Anfänger
Registriert seit: Oct 2009
Beiträge: 15
Bedankt: 1
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Ja ja kann sein . 
Ich fasse es mal als Kompliment auf .
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30.11.09, 08:25
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#23
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Banned
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 339
Bedankt: 36
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Chiefmaster hat es hier schon gesagt: Der wichtigste Hebel sind die Eltern. Sag deinem "Freund", dass du dich mit seinen Eltern in Verbindung setzen wirst, wenn er dir das Geld nicht zurückgibt. Die werden nämlich bestimmt nicht wissen, dass ihr Sohn dubiose Geschäfte mit Luxushandys zu Spottpreisen macht.
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30.11.09, 10:13
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#24
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Chuck Norris sein Vater
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 5.157
Bedankt: 3.130
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Haben Eltern denn noch Einfluß auf nen 17 Jährigen....
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30.11.09, 10:42
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#25
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Stammi
Registriert seit: Jan 2009
Beiträge: 1.317
Bedankt: 406
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Sehr wichtig ist natürlich der Kaufbeleg, oder eine Art schriftlicher Kaufvertrag mit Unterschrift. Ansonsten hat das mit der Anzeige wenig Sinn. Oder du hast Zeugen die das Geschäft bestätigen können und gesehen haben das du ihm das Handy abgekauft hast.
Ganz wichtig ist noch was Defender15 im Bezug zum Alter geschrieben hat. Aber wenn ihr zwei über 7 seit, dann seit ihr beschränkt geschäftsfähig. Dann kommt der sogenannte Taschengeldparagraph zum Zuge. 140 € kann da schon eine Menge Geld sein. Wenn du nicht soviel Geld als Minderjährige kriegst und 140 € im Verhältnis zum Taschengeld viel Geld ist, dann kannst du deinen Eltern sagen, dass sie den Kaufvertrag für nichtig erklären sollen.
Aber das geht natürlich nur, wenn du nachweisen kannst, das du bei ihm gekauft hast.
Beim Privatkauf hast du übrigens auch 1 Jahr gesetzliche Gewährleistung. Das heißt du hast das Recht bei Fehlern die Ware zurückzugeben. Ich glaube auch, dass du im Privatgeschäft auch das Widerrufsrecht nutzen kannst - genau weiß ich es aber nicht. Das heißt du kannst innerhalb 2 Wochen nach Kauf die Ware zurückgeben und dein Geld zurückverlangen.
Hier ist noch etwas zu lesen:
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Definitiv steht fest: Mit Beleg, Kaufvertrag oder evtl. Zeugen hast du gute Chancen dein Geld zurückzubekommen. Aber vorsicht mit Zeugen, das kann auch in die Hose gehen.
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