Zitat:
Zitat von eddi2
bei ösis geht das wahrscheinlich, aber in der brd gibt es eine stvo! wenn da steht rechts vor links ist das auch so!
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Ja bei uns geht das sehr wohl, in unsrer Stvo wird so eine Situation sogar etwas konkreter in den Gesetzestext eingebunden:
Zitat:
§ 19. Vorrang.
( 8 ) Der Lenker eines Fahrzeuges darf auf seinen Vorrang verzichten, wobei ein solcher Verzicht dem Wartepflichtigen deutlich erkennbar zu machen ist. Das Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges, ausgenommen eines Schienenfahrzeuges in Haltestellen, aus welchem Grund immer, insbesondere auch in Befolgung eines gesetzlichen Gebotes, gilt als Verzicht auf den Vorrang. Der Wartepflichtige darf nicht annehmen, daß ein Vorrangberechtigter auf seinen Vorrang verzichten werde, und er darf insbesondere auch nicht annehmen, daß bei Vorrangverzicht eines Vorrangberechtigten ein anderer Vorrangberechtigter gleichfalls auf seinen Vorrang verzichten werde, es sei denn, dem Wartepflichtigen ist der Vorrangverzicht von Vorrangberechtigten zweifelsfrei erkennbar.
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Und wenn du schon klugscheissen willst, zeig mir bitte wo in der dt. stvo "rechts vor links" steht (kleiner Tipp: nirgends)

Es ist nunmal bissl komplizierter als das...
@Topic: wäre auch interessant zu wissen, aus welchem Land du kommst