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Ungelesen 18.02.12, 11:27   #1
EBSC
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Standard Rückvorderung ans JA

Hallo.

Ich hoffe hier kennt sich jemand aus .
(Unterhaltsvorschuss)

Also ich habe Heute vom Jugendamt eine Rückforderung von 720,00 € erhalten.
Ich war bis zum 31.08.2011 in Ausbildung, dies wurde mir auch nicht angerechnet da ich nicht viel verdient hatte.
Bis zum Heutigen Tage habe ich keine Arbeit gefunden(Nachweisbar), und lebe von 738,00 € ALG1 .
Nach Ende der Ausbildung, bis zum heutigen Tage sollte ich Unterhaltsvorschuss bezahlen, was ich nicht konnte, da ich nicht Leistungsfähig war .
Auch die 720,00 € kann ich nicht auf einmal zahlen, sie bieten mir eine Ratenzahlung an.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich das überhaupt zurück zahlen muss.
Mir ist zu Ohren gekommen, dass ich nur zurück zahlen muss, wenn ich in der Zeit hätte zahlen können, was nicht der Fall war. Ich liege Laut 738,00 € im Selbstbehalt, laut Düsseldorfer Tabelle.
Und ich soll auch keine Ratenzahlungen mit dem JA vereinbaren, dass soll wohl ein Schuldgeständnis sein.
Was ist nun richtig, vom JA werde ich wohl keine Auskunft drüber bekommen, so als Erzeuger ; )
Mfg

Sry Rückforderung
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