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Ungelesen 25.08.11, 13:40   #10
Style-Kill
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Zitat von [Ger]mane Beitrag anzeigen
Joa hab mir den Thread schon durchgelesen, nur bei dem Wirrwarr blickt man ja nicht durch.

Deswegen bat ich den TS auch, die Sachlage mal klar und deutlich zu formulieren.

Deinen Post habe ich so verstanden, als dass ein Vertrag nichtig ist, wenn der Anbieter dem Kunden bei Umzug kein Internet für die neue Wohnung bereitstellen kann.Und dem ist eben nicht so.
hihi Nein.

Lassen wir mal den Umzug bei Seite, einfach mal vergessen.

denn der TE schrieb ja.

"mit dem Umzug hat das Problem eher weniger zu tun, da ich zu der Zeit noch nicht wusste das ich umziehen werde"

Natürlich müssten wir wissen wie lange er den Vertrag hatte als er noch in seiner alten Wohnung war.

Als er den Vertrag abgeschlossen hat, war er scheinbar(wissen wir ja nicht genau) noch für ein paar Monate in seiner alten Wohnung. So wie es scheint kam kein Techniker oder sonst etwas von 1&1 und auf spätere nachfrage meinte 1&1 das sie ihn keine Leitung bereitstellen können, weil es dort, aus was für Gründen auch immer, keine bereitstellen können.

Also hat er ein Vertrag abgeschlossen, war noch in seiner alten Wohnung und hat keine Leitung Bereitgestellt bekommen von 1&1 und hat dann halt nicht gezahlt, was Natürlich normal ist denn wer will für etwas Zahlen was man nicht erhält.

Später dann(wir wissen nicht in was für einen Zeitabstand) ist er umgezogen und hat dabei vieleicht gedacht mit 1&1 wäre es gegessen gewesen, doch dem ist scheinbar nicht so gewesen und er erhielt eine Rechnung von 1&1.

Somit dreht es sich eigentlich nicht um den Eigentlichen Umzug sondern in dem Stand der Alten Wohnung in der er war und nichts erhielt.

Natürlich stellt sich auch die Frage hat der TE wegen der nicht Zahlung Mahnbriefe erhalten von 1&1 die ihn daran erinnern sollen zu zahlen, wenn nicht ist das eine Nachlässigkeit von 1&1 gewesen, wenn der TE welche erhielt und nicht darauf Reagierte ist das die Verschuldung des TE.

Um die Reine Geschwindigkeit der Leitung ging es mir gar nicht so sehr es war eher ein Beispiel dazu, mir ging es eher darum das der TE keine Leitung erhielt und scheinbar dafür zahlen soll, was man als Betrug Nachweisen könnte wenn man eine Bestätigung vom Anbieter hat das dort keine Leitung vorhanden ist für den Kunden.

Dein Vorschlag das der TE die Sachlage mal Haargenau formulieren sollte find ich schon mal eine gute Idee, ohne Infos können wir ja auch wenig machen
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