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Ungelesen 23.08.11, 22:12   #9
foxtrott-zulu
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Tja dass ist echt verzwickt, wenn du nicht gekündigt hast ist das ech schwierig für dich irgendwas zu errreichen um nicht zu bezahlen.

Zitat:
Zitat von Style-Kill
ist es für den Anbieter nicht Möglich dort eine Leitung für den Kunden bereit zu stellen, ist der Vertrag zunichte, da der Anbieter dem Kunden nicht mehr sein Produkt anbieten kann.
NEIN! Genau dass gilt leider nicht, da hat's schon letztinstantliche Urteile gegeben. "Begründung": Da der Anbieter dir ja 'Rabatt' für deine Monatskosten gibt (19.99 statt 24.99 oder son schmarn) damit er über einen 24 Monatsvertrag 'Planungsicherheit' hat, ist es die Aufgabe des Anschlußnehmers sicherzustellen dass er überhaupt versorgt werden kann, nachdem zumindest einmal tatsächlich ein Anschluß freigeschaltet worden ist.
Zumindest sahen es die zuständigen Richter so.
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