Es geht in erster Linie darum, ob Du einen Vertrag geschlossen hast. Unabhängig ob er nun eingerichtet wurde oder nicht bist Du leider bei Bestellung in der Pflicht zu zahlen, auch bei einem Umzug. Verbraucherzentralen haben schon versucht dagegen anzugehen, aber die Vertragsklauseln von 1&1 sind leider rechtssicher.
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