die aussage.. die können nich gleich mit ner gerichtswarnung kommen würde ich nicht zu laut äussern..! ihr wisst ja nunmal nicht um welchen betrag es hier geht oder aber um die wievielte mahnung es sich hier handelt..! wir wissen nur das es sich um eine mahnung handelt die nicht rechtzeitig überwiesen wurde ^^..!
wenn das schon nen jahr oder länger läuft kann auch bei geringen beträgen eine gerichtsverhandlung gestartet werden.
nunja egal.. wie alle anderen schon sagten.. schilder ihnen montag morgen die sit. und geh bei denen vorbei mit dem überweisungsbeleg und dem beweis das die andere überweisung fehlgeschlagen ist.. dann passt das wahrscheinlich .
|