wenn du vorher nicht abmahnst, kannst du deine anwaltskosten nicht beim beschuldigten zurückholen. die sogenannten verzugskosten (anwaltgebühren) können nur geltend gemacht werden, wenn ein verzug entstanden ist (z.b. durch mehrmaliges mahnen).
also ist es in den meisten fällen unsinnig sofort zu klagen ohne vorher zu mahnen.
|