Das mit der den Mahnungen ist Quatsch, das war mal vor 50 Jahren so.
Weder vor der Erhebung einer Klage, noch vor der Beantragung eines Mahnbescheids gibt es eine Pflicht, den Schuldner vorher abzumahnen. Auch ohne Mahnung sind Klage und Mahnbescheid vollkommen wirksam.
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