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Privat Verkauf Käufer zahlt nicht, was nun?

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Ungelesen 19.06.11, 10:05   #1
The Psychotic
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Hi,

wollte mal fragen vllt weiss einer von euch wie ich mich jetzt am besten Verhalten kann und welche Möglichkeiten ich hab.

Ende April habe ich einem Kollegen meinen alten Rechner verkauft (150€) dabei haben wir eine Ratenzahlung vereinbart wobei es hies ich bekomme zum 15. Mai 2011 und zum 15. Juni 2011 jeweils 75€ so dann war es kurz vor der ersten Rate und er meinte er wurde es noch nicht zahlen können würde es aber eine Woche später auf einmal zahlen also in der Woche nach dem 15. Mai. So ich habe bis heute noch nicht keinen Cent gesehen, leider habe ich keinen schriftlichen Kaufvertrag, das einzige was ich habe sind 2 Zeugen die erste ist seine Freundin die bei dem Verkauf dabei war und der andere ist ein anderer Kumpel von mir der das mitbekommen hat dass er den gesamten Betrag aufeinmal zahlen möchte (er stand neben mir als er mir das vorgeschlagen hat) in dieser besagten Woche nach dem 15. Mai. Ausserdem bin ich mir bei seiner Freundin nicht wirklich sicher ob sie als Zeugin taugt weil sie ihn sehr wahrscheinlich schützen wird hat sie wohl schon öfter gemacht.

So nun ist halt meine Frage lohnt es sich überhaupt zum Anwalt zu gehen also aus rein Finanzieller sicht gesehen weil es bringt mir ja nichts wenn meine Anwaltskosten nachher höher sind als das Geld was ich von ihm bekommen würde. Dazu sollte man noch sagen das ich später erfahren haben das er wohl schonmal probleme mit der Polizei hatte wegen E-Bay Betrug also denke ich mal das eine Anzeige evtl fruchten könnte oder sehe ich das Falsch.

Was noch zu sagen wäre ist zum Zeitpunkt des kaufes war er noch 17 jahre alt und hatte erst am 10. Juni seine Volljährigkeit erreicht.

Habt ihr vllt einen Rat für mich und könnt mir sagen welche Möglichkeiten ich denn nun wirklich habe um an mein Geld zu kommen, weil den PC hat er auch nicht mehr weil den hat er dann gegen einen Roller eingetauscht.

MfG
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Ungelesen 19.06.11, 10:16   #2
kuhschubser
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der käufer war 17?
hatte er ne arbeit zu der zeit?
ansonsten könntest du ein problem haben das er seinen "taschengeldrahmen" überschritten hat, denn er darf nur im rahmen seines taschengeldes verträge abschliessen.
zum anderen darf er garkeine ratenverträge abschliessen.

auf seine freundin kannst du wie du sagst definitiv nicht zählen.

lasse deinen freund der als zeuge fungiert, das gehörte aufschreiben und unterschreiben, so das er nicht aufeinmal gedächnisschwund hat. hab ich selbst schon erlebt.
dann machst ein weiteres schriftstück fertig, wo du die vereinbarung aufschreibst.
das kannst du ihn dann zusenden, mit der androhung anzeige zu erstatten wegen betrugs.

also so in etwa dürfte es rechtlich abgesichert sein, denn auch mündliche verträge sind rechtsverbindlich.

das einzige was nicht verbindlich war, war der erste vertrag mit ratenzahlung.

natürlich kannst du auch den vertrag rückgänig machen und das gerät zurück fordern..
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Ungelesen 19.06.11, 10:27   #3
The Psychotic
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Also des mit dem Taschengeld kenn ich auch aber gilt des nicht nur bis 16 also war ich jetzt zumindest der Meinung man kann ja ab 16 auch schon Prepaid-Handys und auch PrePaid-Kreditkarten bekommen oder ist meine Schule doch schono zu lange her xD.

Ansonsten Danke für die Antwort ist immerhin schonmal ein Anfang^^
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Ungelesen 19.06.11, 10:39   #4
kuhschubser
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gut taschengeld ist irreführend, aber es bezieht sich auf den betrag, welchen ein jugendlicher, nicht voll geschäftsfähig, ausgeben darf.
und das ist das, was er im regelfall im monat zur verfügung hat. darum auch die frage nach der arbeit des käufers.

rechtlich gesehen darf ein jugendlicher unter 18, keine geschäfte tätigen, die laufende kosten nachsich ziehen. ein prepaid handy zahlt man in der regel vorher und es dürfen auch keine folge kosten entstehen, auf die würde der händler sitzen bleiben.
bei den "kredit" karten bin ich mir sicher das die erziehugnsberechtigten unterschreiben müssen, das sollte ein minus entstehen oder betrug begangen werden, das jemand haftbar ist.
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Ungelesen 19.06.11, 11:21   #5
The Psychotic
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Jo wie gesagt dieses Taschengeld Gesetz ist mir nen Begriff hatte ein wenig BWL in der Schule und in der Ausbildung also soweit ich weiss war er zu dem Zeitpunkt nicht Berufstätig. Es ist eh alles sehr kompliziert weil ich auch seine momentane Adresse nicht hab ich weiss nur dass er nun in der selben Stadt wie ich wohnt weil davor hatte er bei seiner Freundin gewohnt die meine Nachbarin war daher hab ich ihn ja auch kennen gelernt und dann haben sie sich getrennt er ist dann wieder zurück ins heim die ihn jetzt vor kurzen rausgeschmissen haben weil er ja kurz vor der Volljährigkeit war. Aber lohnt es sich überhaupt generell den doch etwas geringeren Betrag Gerichtlich einzufordern? zumal er ja immernoch kein Einkommen hat.

Ich mein ich kann ja meine Ware zurück fordern weil der "Kaufvertrag" ja eigentlich nichtig ist oder seh ich das falsch? Aber wie wenn er den PC nicht mehr hat?
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Ungelesen 19.06.11, 11:30   #6
gentleman-smart
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Hast du mal versuch mit dessen Eltern darüber zu reden? Ansonsten sieht's ziemlich mau aus.
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Ungelesen 24.06.11, 14:17   #7
The Psychotic
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Zitat:
Zitat von gentleman-smart Beitrag anzeigen
Hast du mal versuch mit dessen Eltern darüber zu reden? Ansonsten sieht's ziemlich mau aus.
Die idee hatte ich auch schon gehabt^^ aber zum einen kenne ich seine Eltern nicht und zum kommt er aus einem Heim und da hab ich schonmal versucht was zu erreichen deren Antwort war "Pech gehabt".

Naja aber ich habe mich mitllerweile mit ihm getroffen und wir sind auch zu einer Einigung gekommen also nochma Danke an alle Antworter

MfG
The Psychotic
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Ungelesen 24.06.11, 15:02   #8
*_M@ik_*
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da hast ja nen guten käufer gefunden
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Ungelesen 24.06.11, 19:40   #9
barrett
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Du kanst genau garnichts machen überhaupt nix.

Ohne Schriftlichen Vertrag mit ner Unterschrift oder Videobeweis kannst es vergessen, Zeugen helfen da garnix.

Außer du hast die rechnung noch dan kannst schon was machen. Aber du kannst es nichtmal zurückverlangen weil du es nicht beweisen kannst das der Rechner dir gehört hat.(er zwar auch nicht aber Aussage gegen Aussage)
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