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Probleme mit meinen Ausbildungsbetrieb

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Ungelesen 02.02.11, 14:22   #1
Necrobutcher
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Standard Probleme mit meinen Ausbildungsbetrieb

ich habe im Sommer meine Abschlussprüfung und es wurde von dem Betrieb halt gewählt das wir die Variante 1 als Abschlussprüfung machen also den Betrieblichen auftrag, alles soweit ok.

Letze Woche hat sich herrausgestellt, das es zu Problemen in dem Praktikums betrieb kommt, dort Kann mir keiner genau sagen was ich machen soll,oder es gibt noch Unklarheiten. Jedenfalls muss bis zum 10.02 der Antrag fertig sein, aber Nächstewoche ist erst der Meister wieder da, der mir dann sagen will oder auch kann was ich machen soll. Jedenfalls meinte mein Ausbilder heute zu mir wenn ich bis zum 10.02 nichts habe würde ich einen Aufhebungsvertrag bekommen. Ich wollte mich mal erkunden ob der mich da einfach so rauswerfen kann für eine sache wo ich wirklich nichts dafür kann, ich habe mich schon letztes Jahr im November drum gekümmert und das weiß er ja auch. Ich soll dann quasi der leidtragende sein für das Kommunikations problem zwischen mein Ausbilder und den Meister.

Klar jetzt sagen enige von euch ich hätte mir den Auftrag besorgen sollten etc...
Ich habe mir auch die Gedanken gemacht und mir ein Paar sachen rausgesucht die ich hätte machen können, nur dann Wollte auch der Meister nochmal eine Rücksprache mit meinen Ausbilder und die Fand auch erst Letze Woche statt, Obwohl ich es mein Ausbilder schon Ende November anfang Dezember gesagt hatte.
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Ungelesen 02.02.11, 19:33   #2
Brasko1987
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Sry aber bitte versuch deinen Text nochmal verständlich zu schreiben. Da steigt so kein Mensch durch. Es wäre ganz gut wenn du sagen würdest was für eine Ausbildung du machst? Du arbeitest in einem Betrieb und machst deine Prüfung in einem Praktikumsbetrieb?

Ich glaub dir hat hier noch keiner geantwortet, weil man den Text wirklich kaum verstehen kann.

Einen Ausbildungsvertrag kann der Betrieb aber nicht so einfach kündigen. Da müssen schon sehr wichtige Gründe vorliegen!
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Ungelesen 02.02.11, 22:10   #3
Linkman88
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Ich gehe davon aus, dass du entwieder Elektriker oder Mechaniker bist.
Für den betrieblichen Auftrag musst du fast gar nicht machen. Du kannst so nen Auftrag ausdenken, k.A Anlagen gebaut, Maschinen geputzt, hauptsache du kannst daraus eine Dokumentation mit paar Fotos zaubern. In der Prüfung musst du nur labbern was du gemacht hast ( Fantasie + Fachwissen ist gefragt )
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Ungelesen 03.02.11, 15:16   #4
Private Paula
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Der Meister ist erst mal völlig egal.
Dein Ausbilder ist in der Pflicht, sich um dich und deine Abschlussprüfung zu kümmern.
Egal ob PAL oder Betrieblicher Auftrag.

Stell dem Ausbilder eine Frist bis Montag, ansonsten wird dir nicht viel anderes übrig bleiben als dich bei deiner zuständigen Kammer zu melden und den Fall zu schildern.
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Ungelesen 03.02.11, 16:37   #5
Ehli
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Habt ihr nicht sowas wie eine Jugendvertretung?? wende dich doch an die am besten
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Ungelesen 03.02.11, 16:47   #6
Private Paula
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Ungelesen 03.02.11, 16:49   #7
pandabär789
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Ausbildungsvertrag bleibt Ausbildungsvertrag vom Anfang (Probezeit ausgenommen) bis zur Prüfung. Außer es können Dir schwerwiegende Verfehlungen nachgewiesen werden, dann kann es zu einer fristlosen Kündigung kommen, ansonsten nicht!
Zu den Prüfungsthemen ist einzig und allein Dein Ausbilder zuständig, sofern er denn überhaupt im Ausbildungsvertrag genannt wurde. Sonst ist Dein Meister, oder wie schon geschrieben, derjenige für Dich verantwortlich, der im Vertrag benannt wurde. An den musst Du Dich halten.
Aber auch andersrum ist Dir, wenn Du die Prüfung nicht bestehen würdest, das Recht gegeben, gegen den Betrieb rechtlich vorzugehen, wenn diesem die Fehler Deines nich bestehens nachzuweisen sind.
Dies betrifft z.B. Arbeitsabläufe, die in Deinem Betrieb nicht vorhanden sind....deswegen auch das Praktikum in einem anderen Betrieb.--->um dass Dich Du sicherlich kümmern musst, aber der Betrieb hat es abzusegnen.
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Ungelesen 04.02.11, 13:21   #8
Necrobutcher
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Ich mache eine Ausbildung zum Elektroniker für Betriebstechnik.
Es ist so gedacht, dass ich meine Prüfung in einen Praktikumsbetrieb machen soll naja wie schon erwähnt gab es Kommunikationsprobleme zwischen mein Ausbilder und den Meister im Praktikumsbetrieb. der Meister wollte sich mal mit mein Ausbilder unterhalten um den genauen Ablauf des Auftrags bzw den Umfang festzustellen, ich habe es zwar auch schon erklärt und auch die IHK informations unterlagen weitergereicht, naja er wollte trotzdem noch mit meinen Ausbilder sprechen, was ich auch nicht Schlimm finde, nur wenn ich meinen Ausbilder schon seit Letzes jahr bitte sich mal bei den Meister zu melden und das erst so Kurzfristig passiert , dass der Meister mal nicht ebend in 3 Tagen was gescheites finden kann ist verständlich, oder ?.

Ich selber hattte damals schon eine Idee aber die passte einfach aus Zeitlichen gründen nicht.
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Ungelesen 04.02.11, 16:18   #9
Ehli
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Mhh ja okay des natürlich doof wenn des so gelaufen ist... weil ich glaube auf die schnelle kannst du nicht einfach nen anderen Betrieb finden, der des dann mit dir macht... aber trotzdem wie schon gesagt muss dein ausbilder sich rechtzeitig drum kümmern... und des Problem ausbaden... sonst bräuchtet ihr ja ned wirklich ausbilder die für euch zuständig sind, wenn ihr alles selber machen müsst
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Ungelesen 04.02.11, 16:55   #10
Dr.Anton
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Dr.Anton sollte auf gnade hoffen | -32 Respekt Punkte
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Genau das ist doch Teil der Prüfung. Das der Auszubildende zeigt das er Selbstständig Probleme analysiert und behebt. Und dies nicht nur während der Abarbeitung des Auftrages, sondern auch bei der Vorbereitung des Auftrages.

Zitat:
(3) Der Prüfling soll im Prüfungsbereich Arbeitsauftrag zeigen, dass er
1. Arbeitsaufträge analysieren, Informationen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen klären, Lösungsvarianten unter technischen, betriebswirtschaftlichen und ökologischen Gesichtspunkten bewerten und auswählen,
2. Auftragsabläufe planen und abstimmen, Teilaufgaben festlegen, Planungsunterlagen erstellen, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten am Einsatzort berücksichtigen,
3. Aufträge durchführen, Funktion und Sicherheit prüfen und dokumentieren, Normen und Spezifikationen zur Qualität und Sicherheit der Anlagen beachten sowie Ursachen von Fehlern und Mängeln systematisch suchen und beheben,
4. Produkte frei- und übergeben, Fachauskünfte erteilen, Abnahmeprotokolle anfertigen, Arbeitsergebnisse und Leistungen dokumentieren und bewerten, Leistungen abrechnen und Anlagendaten und -unterlagen dokumentieren
kann.
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