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Werner- 22.07.17 12:19

Pauschalreise, Flugverschiebung um 14std
 
Hallo, ich fliege nächste Woche nach Mallorca und nun habe ich die letzte Woche die Mail bekommen das sich mein Hinflug um 14 Stunden nach hinten verschiebt, anstatt 6.00 Uhr morgens muss ich nun um 19.45 los fliegen, dass finde ich unzumutbar, welche Rechte kann ich da in Anspruch nehmen oder lässt sich da überhaupt was machen? Hab mich dazu schon viel erkundigt, aber überall liest man anderes, danke schön.

Avantasia 22.07.17 13:11

14 Stunden Verspätung sind tatsächlich viel, zumal dadurch ein halber Urlaubstag verloren geht. Ist in den Allgemeinen Reisebedingungen des Anbieters ein Passus enthalten, dass sich die Flugzeit noch ändern kann?
Eine solche Formulierung ist zulässig. In diesem Fall muss eine Flugverlegung leider hingenommen werden. Überprüfe daher, ob eine solche Formulierung zu finden ist! Davon hängt ab, inwieweit Du dies ohne eigene Ansprüche gegen die Fluggesellschaft hinnehmen musst. So etwas überlesen die meisten.

Zum dem ist da auch noch irgend etwas, das, wenn die Änderung 14 Tage vorher bekannt gegeben wird, hast du so viel ich weiß eh keinen Anspruch.
Kannst ja in der Zeit dann noch umbuchen.

Kann aber auch entgegengesetzt Passieren. Unser Flug vom Urlaubsort wurde mal um einen Tag nach hinten verlegt.
Das Hotel war auch kulant und wir hatten gratis einen Tag mehr Urlaub. :)

Werner- 22.07.17 13:28

Danke für deine Antwort Avantasia.
In der Mail steht dazu folgendes:

Das Reisebüro ist lediglich Ihr Reisemittler und gesetzlich verpflichtet neutral zu sein. Ihr Vertragspartner ist der Reiseveranstalter Bucher Reisen. Eine Flugänderung erhalten wir von Ihrem Vertragspartner und sind verpflichtet, diese an Sie weiter zu leiten. Irrtümer vorbehalten!

Flugzeiten sind immer unverbindlich und vorbehaltlich Änderungen seitens des Reiseveranstalters. Eine Änderung dieser behält sich jeder Reiseveranstalter in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, daher sind die Flugzeiten und Fluggesellschaften immer unverbindlich. Um eine möglichst weitgehende Auslastung der Flugzeuge sicherstellen zu können, ist den Reiseveranstaltern eine Änderung der Flüge grundsätzlich zuzugestehen.

Als Reisemangel können Flugänderungen erst dann angesehen werden, wenn nicht nur der erste und der letzte Reisetag betroffen sind. Flugänderungen innerhalb dieser beiden Tage sind als Unannehmlichkeiten hinzunehmen.
Nachzulesen: BGB §§ 651 a, 651 d, 651 c


Somit ja, ist wohl eine zulässige Formulierung, hab auch schon da nachgefragt da meinten sie allerdings das ich sie nur 5% Rabatt kriege? Wäre in meinem Fall gerade mal 32€ ...

GoalBoal 23.07.17 22:58

Reicht doch für einen halben Urlaubtag. Netto 8Euro/Stunde

(so, sinnlos ist die Rechnung nicht wirklich)

Falcon999 24.07.17 15:32

Rechtlich scheint der Veranstalter mit der Begründung auf der sicheren Seite zu sein. Da wirst du nicht viel dagegen unternehmen können und hast die geringe Entschädigung zu akzeptieren, da ich nicht davon ausgehe, dass du deswegen deinen Urlaub stornieren möchtest.

Werner- 25.07.17 22:10

Jetzt wurde mein Rückflug von 19 Uhr auf 9 Uhr geändert, dass kann doch nicht sein? Da kommt man insgesamt auf ein Urlaubsversäumnis von über 20 Stunden?!


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