Vorläufiger Mietvertrag
Hilfe!!!
Erstmal Hallo,
Ich hoffe einfach mal, das in unserer Community auch Menschen sind, die sich mit dem deutschen Recht auskennen...
Nun zu unserem Problem:
Wir ( 3 Freunde) haben nach einer Wohnungsbesichtigung einen Vorläufigen Mietvertrag unterschrieben. Als wir gestern dann aber den finalen Mitvertrag bekommen haben, standen da Punkte drauf, die von dem was wir besprochen haben abweichen. Die meisten könnten wir verkraften, doch einer ist meiner Meinung nach besonders heikel, denn laut Vertrag tragen wir als Mieter das komplette Risiko, wenn etwas in der vom Vermieter bereitgestellten Küche ein Elektrogerät kaputt geht. Im Mietvertrag steht das unter Zusatzleistungen außerhalb des Mitzinz. Doch bei der Wohnungsbesichtigung hat er das in keinem Wort erwähnt und soweit wir uns erinnern können, hatte er gesagt, dass falls etwas kaputt geht und es nicht unser verschulden ist, er es ersetzt.
Ich persönlich fühle mich getäuscht, aber ich weiß nicht, ob das ein Grund wäre den finalen Mietvertrag nicht zu Unterschreiben, da wir ja durch den Vorläufigen Vertrag gebunden slnd. Leider habe ich im Internet dazu keinen Gesetzestext oder ähnliches gefunden...
Über Rat würde ich mich freuen, vorallem, da wir heute um 17.00 Uhr den unterzeichnungstermin haben...
Hilfe....
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