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Aber man kann das Gerät nicht ohne illegale Software benutzen, Ist das so schwer?
Jetzt ganz ohne Wertung der Apple AGB oder Produktphilosophie, ist dem Käufer hier prinzipiell kein Vorwurf zu machen, wenn der VERKÄUFER keine gescheite Produktbeschreibung schreiben kann. Aber sowas erlebt man bei "solchen" Artikeln (v.A. Handys) ja leider öfter.. |
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Insofern haben sich denke ich deine Postings erledigt. |
Der Jailbreak ist aber nicht Bestandteil der Software und wird auch nicht von Apple empfohlen.
Wenn das Gerät also nach dem zurücksetzen was ein normaler Vorgang ist der auch von Apple so vorgesehn ist Vorgang du ja direkt in das Gerät eingegriffen, was kein Problem währe, wenn du es behalten hättest. Aber du hättest den Käufer darauf hinweisen müssen, dass er das Gerät auf keinen Fall zurücksetzen darf. |
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Ich kann mein Android-Handy auch Umflashen ("rooten"), das Original-Android geht allerdings immer zurück. Sprich, "Jailbreaken" ist "Szene-Slang" und wohl kaum für eine objektive Artikelbeschreibung geeignet. Zitat:
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Davon abgesehen ist ein jailbreak nicht illegal und auch die Software, die zu nutzen ist, ist nicht illegal, insofern ist es (rechtlich gesehen) alles okay. Ob der TE in moralischen Gesichtspunkten das hätte ggf. deutlicher schreiben sollen, ist ja etwas anderes ;) |
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Mit dem "Jailbreak" wurde das iPhone dahingehend verändert, dass die Original-Software nicht mehr lauffähig ist. Das wäre so, als wenn ich erwähne, dass ich auf dem zu verkaufenden PC eine Distribution mit dem Kernel 2.4.15 installiert habe (beispielsweise), die allerdings aufgrung eines verfuschten Treibers den CD-Brenner zerstört. Da man ja nun weiß, dass der Kernel 2.4.15 den CD-Brenner zerstört, braucht man das nicht dazu schreiben. Der Käufer kann ja schließlich nachfragen. Zitat:
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Hätte er nur 10Sek. gegoogelt, hätte er gewusst, dass das nicht rückgängig zu machen ist. Für solche Informationsfehler kannst du nur Fachmänner und gewerbliche Verkäufer haftbar machen. Wenn du dir etwas kaufst und dort auf etwas hingewiesen wird, fragst du nach oder schaust bei Google nach wenn du keine Ahnung hast oder etwa nicht? Er hätte dann auch mit Sicherheit eine Antwort vom TE bekommen. Wenn man keine Ahnung hat was man sich da kauft, hat man selber schuld. Du würdest doch auch nachfragen, wenn etwas in der Beschreibung steht, dass du nicht verstehst. Er hat das erhalten, was in der Beschreibung stand. |
Zum Zeitpunkt als er es gekauft hat hat es ja funktioniert.
Kaputt gemacht hat er es selber -> somit auch illegal was auch immer er da drauf spielen wollte :P |
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Davon abgesehen ist es relativ wurscht, wie es rechtlich aussieht. Der Verkäufer nennt den Käufer hier einen Trottel obwohl er selbst relevante Informationen nicht genannt hat. Das hat mich einfach irgendwie aufgeregt. ICH würde das Handy zurück nehmen und fertig. |
Naja ich sag mal wenn ich ein Auto verkaufe und schreibe, die Bremsschläuche sind porös, noch gehen sie , und am Tag drauf meldet sich der Käufer und meint er trat beim Bremsen ins Leere war das doch auch eine logische Schlussfolgerung, nicht?
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Wieso nimmst du das Handy nicht einfach zurück und erstattest den Kaufpreis?
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Ich würde es nicht zurück nehmen und mir auch keine sorgen machen. Zitat:
Wenn es nicht kaputt wäre, würde ich es machen, aber so ? |
Kaputt ist es ja nicht, es muss nur wieder eine CFW draufgemacht werden wozu der Käufer nicht in der Lage ist.
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keine angst, kann nichts passieren!
solange du nicht illegal apps gedownloaded hast und die sogar noch in die beschreibung mit einbezogen hast, das das als preissteigerung gilt. wenn du dort also nichts illegales gemacht hast, hat er pech, weil du beweisen kannst, dass er das gerät selber kaputt gemacht hast. |
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Wie ist das, wenn ich Musik drauf hatte? Ich ließ zu Demonstrationszwecken ein paar Alben drauf. Aber wenn man das iPhone mit seiner eigenen iTunes-Mediathek synchronisiert werden die ja eh gelöscht, das heißt sie können nicht vervielfältigt werden. |
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