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myGully |
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26.02.10, 23:41
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#1
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just anotherone online
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 28
Bedankt: 192
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aus 10,- bußgeld wird gerichtstermin
hallo
ich bin im dezember wg. fahrradfahrens ohne licht in einer kontrolle mit einem 10,- bußgeld bestraft worden. hiergegen hab ich einspruch eingelegt. mein begründung (die so stimmt):
der handelsübliche dynamo ist für den strassenverkehr zu gelassen, war in betrieb und funktioniert auch (morgens ging er noch). bei starkem regen (wie an jenem tag abends) rutscht jedoch das gummirädchen des dynamos über den reifen, so dass keine drehung geschieht, ergo gibt es kein licht. laut internetrecherche ein häufigeres problem der dynamos. von daher hieße es doch in konsequenz, dass mein zugelassener dynamo bei nässe seine zulassung verliert, ich entsprechend morgens entweder wissen muss, ob es abends regnet (und das rad stehen lasse) oder im schlechte fall abends heim schiebe weil es regnet und der dynamo nicht mehr funktioniert.
das ändert ja natürlich nix am vergehen (fahren ohne licht), sehe ich ja auch ein. ich wollte aber wenigstens versuchen, auf dem wege des einspruchs um die 10,00eur herumzukommen.
ende des lieds: jetzt hab ich in 2 wochen nen termin vorm gericht, wo dann mein einspruch um die 10,ooEUR verhandelt werden soll. dass ich da nicht gewinne, scheint mir sehr wahrscheinlich.
daher die preisfrage: was kann ich tun, um den unsinns-termin zu vermeiden? reicht ein brief in dem ich zu kreuze krieche, alles gestehe, meinen einspruch zurückziehe und erkläre, die 10,oo zu zahlen? oder ist das bürokratie-mahlwerk schon ins rollen gekommen und lässt sich nicht mehr stoppen? weil: eine verlorenen gerichtsverhadlung kann ich mir nicht leisten!
danke für tipps!!
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26.02.10, 23:56
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#2
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Banned
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 3.456
Bedankt: 1.533
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Gute Frage!
Und auch den Richter möchte ich sehen der wegen so einem Unfug (10€) eine Hauptverhandlung zulässt.
Da weißte endlich wo dein Steuergeld landet. Meine Fresse!
Zu deiner Frage: Leider keine Ahnung! Aber wenn man einen Anwalt anruft gibt der dir bei so einer Lapalie
auch Auskunft. Und selbst ein Vorgespräch ist in der Regel kostenlos.
Ich könnte mich immernoch aufregen....wegen 10€ eine Hauptverhandlung. Die kosten belaufen sich da auf
30mal soviel wie der Streitwert. Unglaubliche Frechheit dich damit zu belästigen...so muss man es ja echt nennen.
Viel Erfolg! Kannst ja mal posten was bei rausgekommen ist. Mein Tipp: Frag jemanden vom Fach!
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27.02.10, 00:07
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 6
Bedankt: 0
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Ruf ansonsten im zuständigen Gericht an und frag...an und für sich müsste man das zurückziehen können.
Dass diese Verhandlung stattfindet ist NICHT die Schuld deutscher Gerichte, denn:
Die 10€ sind völlig gerechtfertigt, die Verhandlung findet nur statt, weil jeder das Recht haben soll sich zu wehren, wenn er/sie ungerecht behandelt wird. Die Schuld liegt hier also zweifellos nicht beim Gericht, geschweige denn beim Richter,denn beide halten sich an geltendes Recht und das besagt,dass du Widerspruch einlegen darfst, das nennt sich Rechtsstaat und ich mags
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27.02.10, 00:16
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#4
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Banned
Registriert seit: Oct 2008
Beiträge: 3.456
Bedankt: 1.533
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Aber es muss für so einen Widerspruch nicht zu einer Hauptverhandlung kommen. Das ist in dem Fall völlig überflüßig. Man hat auf der einen Seite den Sachverhalt und die Schilderung der Polizei und auf der anderen Seite die Stellungnahme des Beklagten. Anhand dessen hätte man sofort einen Beschluss fällen können wenn nicht sogar müssen.
Rechtstaat ist es nur weil man das Recht bekommt sich zu äußern und nicht weil man sinnlos Geld verplempert.
Das eine mag ich auch...das andere so garnicht.
Und ein Richter kann sehr wohl eine Verhandlung abblasen bzw. der Staatsanwaltschaft einen deutlich Wink geben.
Der bekommt nämlich Akten um sich auf die Verhandlung vorzubereiten.
Sorry aber mein Onkel war 30 Jahre lang Richter....allerdings am Sozialgericht.
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27.02.10, 08:51
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#5
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Banned
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 557
Bedankt: 415
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@ chris nunez
das ist nur eine anhörung und keine verhandlung.
keine anwälte, keine zeugen... nichts!
eine hauptverhandlung würde es nur geben, wenn irgendeine anzeige erstattet worden wäre.
dies ist aber offensichtlich nicht geschehen.
wegen einem einspruch zu einem bußgeldverfahren, wird es niemals eine hauptverhandlung geben.
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27.02.10, 10:37
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#6
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Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 50
Bedankt: 25
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Also nach StPO § 411 kannst du so lange noch kein Urteil gesprochen wurde den Einspruch jeder Zeit zurücknehmen.
@Chris Nunez:
Die Schuld liegt hier wirklich nicht beim Gericht, sondern bei dem der den Einspruch erhebt.
@Caligineus das ist so nicht ganz richtig, Anhörungen gibt es bei Bußgeldverfahren nur während des Zwischenverfahrens, wenn er aber schon vor Gericht erscheinen muss ist dieses schon abgeschlossen.
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27.02.10, 12:30
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#7
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Banned
Registriert seit: Dec 2009
Beiträge: 200
Bedankt: 13
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Sowas hab ich zZ auch.
Hab vor 2 Wochen ein Brief bekommen das ich ein Bußgeld wegen Falschparken nicht bezahlt haben soll (5 Euro hätte ich Zahlen sollen) - Nur hab ich _nie_ ein Brief bekommen.
Nunja, in dem Brief stand drin ich soll nu die 5 Euro Strafe + 20 Euro Verwaltungsgeb. + 3,50 Versand bezahlen.
Daraufhin hab ich zurück geschrieben das ich das nicht einsehe da der erste Brief nie angekommen ist - Nun kam ne Antwort..: Entweder ich bezahle oder es vor Gericht...Hallo? Wegen knapp 30 Euro?!
Woah -.-
Also zahl am besten, erspart die ne menge Stress...
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27.02.10, 13:20
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#8
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Newbie
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 61
Bedankt: 43
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rofl bist du dämlich, wenn du bissel schlau wärst, würdest du den polizisten honig ums maul schmieren (tipp: lerne die dienstgrade auswendig. "was? sie sind schon polizeioberkommissar? toll ich hab bald mein abi fertig und will das vllt auch machen" zieht ziemlich gut - das sind auch nur menschen), ich bin in 8 monaten im jahr chronischer radfahrer, bin mit 0,6 promille erwischt worden, mehrmals ohne licht, und nur einmal habe ich zahlen müssen. die merken sich einfach deine ausweisnummer und gucken, ob du aus deinen fehlern lernst.
abgesehen davon bist du bei fehlendem licht offiziell verpflichtet, zu schieben, auch wenn es regnet. ist das problem, dass an dir hängenbleibt. folglich ist deine argumentation nichtig, da würde ich es auf einem widerspruch gar nicht ankommen lassen lol
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27.02.10, 21:04
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#9
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 6
Bedankt: 0
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Zitat:
rofl bist du dämlich, wenn du bissel schlau wärst, würdest du den polizisten honig ums maul schmieren (tipp: lerne die dienstgrade auswendig. "was? sie sind schon polizeioberkommissar? toll ich hab bald mein abi fertig und will das vllt auch machen" zieht ziemlich gut - das sind auch nur menschen), ich bin in 8 monaten im jahr chronischer radfahrer, bin mit 0,6 promille erwischt worden, mehrmals ohne licht, und nur einmal habe ich zahlen müssen. die merken sich einfach deine ausweisnummer und gucken, ob du aus deinen fehlern lernst.
abgesehen davon bist du bei fehlendem licht offiziell verpflichtet, zu schieben, auch wenn es regnet. ist das problem, dass an dir hängenbleibt. folglich ist deine argumentation nichtig, da würde ich es auf einem widerspruch gar nicht ankommen lassen lol
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Aha, 0,6 aufm Rad interessiert keien Sau, vllt musstest du deswegen nicht zahlen?
Und jemand dämlich zu schimpfen, naja ein kleines bisschen überheblich, wa?
Auch wenn ich deine geschichte anzweifle, selbst wenn es bei dir funktioniert, muss es nicht immer funktionieren, dass sich irgendein Polizist deine Ausweisnummer merkt....naja, kommentiere ich einfach nicht...so ein Unsinn....
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27.02.10, 18:00
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#10
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Banned
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 195
Bedankt: 9
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Erst einmal, die 10,00€ sind kein Bußgeld, es sind nur eine Verwarnung. Erst wenn du inerhalb einer Woche nicht bezahlst oder Widerspruch einlegst wird es automatisch zum Bußgeld.
Normalerweise müßtest du noch erst einmal einen Ablehnungsbescheid bekommen haben mit der Aufforderung 10,00€ plus Bearbeitungsgebühr zu bezahlen. Erst wenn du dagegen noch einmal Widerspruch einlegst geht es vor Gericht. Wenn du nur nicht bezahlst, also ohne Widerspruch, dann besucht dich nur der Gerichtsvollzieher.
Bis zur Gerichtsverhandlung, bzw. selbst noch auf der Gerichtsverhandlung, kannst du den Einspruch zurück nehem und die 10,00€ plus Verwaltungsgebühren bezahlen. Allerdings, wenn du das erst beim Gericht machst, dann sind die Gebühren wahrscheinlich etwas höher. Wenn du vor Gericht verlierst dann kommen noch erhebliche Prozeßkosten dazu.
Da du nach deinen obigen Schilderungen wohl kaum Gewinnen kannst, weil im Unrecht, ziehe schnellst möglich den Einspruch zurück und bezahle. Alles andere kostet nur viel Geld.
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01.03.10, 00:15
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#11
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Anfänger
Registriert seit: Feb 2009
Beiträge: 6
Bedankt: 0
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/word
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01.03.10, 09:24
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#12
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Newbie
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 61
Bedankt: 43
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natürlich merken die sich deine verhaltensweisen. die nehmen bei einer kontrolle den ausweis, laufen damit zu ihrem vw transporter und geben meine daten durch. und wenn sie dann feststellen, dass du schonmal ohne licht (10 euro) oder bei rot über die ampel (30 euro) gefahren bist, und beim zweiten mal nicht blechen musstest, haste beim dritten mal dann wieder die a-karte.
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04.03.10, 19:05
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#13
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board durchstöbrer xD
Registriert seit: Jan 2010
Ort: ´
Beiträge: 136
Bedankt: 129
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ich hoffe wir erfahren noch, was das ende davon ist
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04.03.10, 23:40
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#14
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just anotherone online
Registriert seit: Sep 2008
Beiträge: 28
Bedankt: 192
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des leides ende sieht dann wohl so aus: ich hab denen freitags nen brief geschrieben mit der erklärung, den einspruch zurück zu ziehen, da eine gerichtliche anhörung / verhandlung ein für mich keineswegs verantwortbares, geschweige denn bezahlbares risiko darstellen würde. sie sollten mir doch bitte einfach sagen, was ich wo an wen zahlen muss.
heute (do) kam post mit einer abladung (so heißt dann wohl das gegenteil von vorladung..). termin findet nicht statt. sonst erstmal nix, ich bin auf die rechnung gespannt.
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06.03.10, 11:37
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#15
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Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
Beiträge: 24.088
Bedankt: 63.035
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Dann kann ja hier geschlossen werden!
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