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DarkSoul1000 25.02.12 01:25

Ist so was echt Erlaubt?
 
Ich habe mal aus Lange Weile, ein Paar sm Seiten angeschaut.

Da gibt es ja so Klinik Spiele, da ist doch manches Gefährlich?
Zb Magensonde und Katheter legen.

Hab hier mal ein Abgebot aus einem Studio in KA

Duo Clinique des Femmes Impitoyables

Komm in die Klinik zu Frau Dr. July Hardcore, der Fachärztin für Anästhesie und Schmerzmedizin, und Schwester Servil, ihrer kompetenten Assistentin.

Für Klinikerotiker ein Hochgenuß und für Anfänger ein wunderbarer Einstieg!

Nach ausführlicher Diagnostizierung führen wir konsequent und unnachgiebig die angezeigte Therapie durch. Dabei platzieren wir Katheter verschiedenster Art, führen Nadelungen und Akupunkturbehandlungen durch, verabreichen Klistiere und Einläufe oder operieren nötigenfalls unter absolut realen Bedingungen!

Nähspiele, Atemkontrolle, Cuttings, Dehnungen jeglicher Art, NS-Exzesse, Unterspritzungen, Sondierungen und vieles mehr können uneingeschränkt ausgeführt werden. Auch Angstpatienten versorgen wir sicher und verantwortungsbewusst.

... und wenn du selbst einmal untersuchen möchtest, nimmt Schwester Servil unter Anleitung und Aufsicht von Frau Dr. July Hardcore auf dem Gynstuhl Platz!


Kann mir nicht vorstellen, das es kein Gelernter Arzt oder machen darf?
Ich finde das schon ziemlich übertieben Pervers!!

__SANJA 25.02.12 05:08

Zitat:

Zitat von DarkSoul1000 (Beitrag 23309556)
Kann mir nicht vorstellen, das es kein Gelernter Arzt oder machen darf?

denke das fällt unter einvernehmlicher körperverletzung oder so, kenne entsprechendes gesetz jedoch nicht genau. die frauen sind aber denke ich je nach seriösität ziemlich gut eingewiesen und werden das ganze relativ sicher machen.

Aquasammler 25.02.12 05:13

Was soll man da nicht dürfen? Halt Fetishzeug

bambamfeuerstein 25.02.12 06:02

Zitat:

Zitat von DarkSoul1000 (Beitrag 23309556)
... und wenn du selbst einmal untersuchen möchtest, nimmt Schwester Servil unter Anleitung und Aufsicht von Frau Dr. July Hardcore auf dem Gynstuhl Platz!

ich hab mir mal das bild von dieser schwester servil angeschaut.....also fetish hin oder her.....die ist doch hart an der grenze.....*gänsehaut kriegt*

bei der geht doch einem die libido flöten

DarkSoul1000 25.02.12 08:58

Also ich will mir keinen Katheter von ner sm Dame Legen lassen.
Ich kann es mir einfach nicht vorstelen...

thyriel 25.02.12 11:30

einvernehmliche Körperverletzung war schon das richtige Stichwort ;)

rnrlunatic 25.02.12 12:04

einfach nur bähh. Aber die Leute die dort hingehen wollen "es" ja, von daher sind sie schon damit einverstanden, was auch immer sie dort machen...

cooki3monst3r 25.02.12 12:18

Zitat:

Zitat von thyriel (Beitrag 23310364)
einvernehmliche Körperverletzung war schon das richtige Stichwort ;)

Ist doch das gleiche wie beim tätowieren or what?

hanzoman 25.02.12 12:23

Unglaublich !
Wer steht auf so einen kranken Scheiß ? !

cooki3monst3r 25.02.12 12:24

Dein Nachbar, dein Arbeitskollege.. Wer weiß sowas schon. :P

m3dic 25.02.12 15:59

@ cooki3monst3r: ja

pauli8 25.02.12 18:15

Grundsätzlich sind Körperverletzungen mit Einverständnis nicht strafbar...siehe Operationen, Zahnarztbesuch, Tattoos ua. !

Verstößt die Tat aber gegen die "angeblich guten Sitten", was man auch immer darunter verstehen will, gilt...

§ 228 StGB [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]

Zitat:

Die Unwirksamkeit könnte sich aus § 228 ergeben. Gem. dieser
Vorschrift ist die Einwilligung in die Körperverletzung unwirksam, wenn die Tat gegen die
guten Sitten verstößt. Der Begriff der Sittenwidrigkeit ist äußerst unbestimmt. Mit Blick
auf Art. 103 II GG ist § 228 daher nur dann verfassungskonform, wenn der Begriff der
Sittenwidrigkeit äußerst eng ausgelegt wird. Der im Zivilrecht gebräuchlichen Formel vom
„Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden“2 ist zuzugeben, dass mit ihr zum
Ausdruck gebracht wird, dass es auf die Einschätzung aller billig und gerecht Denkenden
ankommt und somit das (objektivierte) Sittlichkeitsgefühl der gesamten Rechtsgemeinschaft zugrunde zu legen ist.
1 Nach BayObLG NJW 1999, 372.
2 Verwendet von BayObLG NJW 1999, 372, 373, das sich auf die ältere Rspr. des BGH (St 4, 88, 91)
beruft.
Aber welcher Normalo kommt schon mit dieser Justizsprache zurecht !

thyriel 25.02.12 19:19

Zitat:

Zitat von pauli8 (Beitrag 23311646)
Grundsätzlich sind Körperverletzungen mit Einverständnis nicht strafbar...siehe Operationen, Zahnarztbesuch, Tattoos ua. !

Verstößt die Tat aber gegen die "angeblich guten Sitten", was man auch immer darunter verstehen will, gilt...

§ 228 StGB [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]



Aber welcher Normalo kommt schon mit dieser Justizsprache zurecht !


Interessanter Einwand ;)
Hab hier mal ne sehr lange und halbwegs verständliche Erklärung gefunden warum es keine Sittenwidrigkeit darstellt:
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Saeya 26.02.12 15:57

Etwas in der Art kam auch letztens in einer Reportage zu sprechen. Finde das doch auch sehr fragwürdig. In der Reportage war das Ganze allerdings sehr harmlos. Da wurde alles lediglich vorgetäuscht und nicht wirklich ausgeführt. Und da ging es eben mehr darum, so zu tun als hätte der Patient wirklich eine Krankheit,die untersucht werden müsste. Und dabei gibts dann eben eingebaute Spielereien. Wers mag,bitte, ich muss es ja nicht machen ;)


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