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Ist so was echt Erlaubt?
Ich habe mal aus Lange Weile, ein Paar sm Seiten angeschaut.
Da gibt es ja so Klinik Spiele, da ist doch manches Gefährlich? Zb Magensonde und Katheter legen. Hab hier mal ein Abgebot aus einem Studio in KA Duo Clinique des Femmes Impitoyables Komm in die Klinik zu Frau Dr. July Hardcore, der Fachärztin für Anästhesie und Schmerzmedizin, und Schwester Servil, ihrer kompetenten Assistentin. Für Klinikerotiker ein Hochgenuß und für Anfänger ein wunderbarer Einstieg! Nach ausführlicher Diagnostizierung führen wir konsequent und unnachgiebig die angezeigte Therapie durch. Dabei platzieren wir Katheter verschiedenster Art, führen Nadelungen und Akupunkturbehandlungen durch, verabreichen Klistiere und Einläufe oder operieren nötigenfalls unter absolut realen Bedingungen! Nähspiele, Atemkontrolle, Cuttings, Dehnungen jeglicher Art, NS-Exzesse, Unterspritzungen, Sondierungen und vieles mehr können uneingeschränkt ausgeführt werden. Auch Angstpatienten versorgen wir sicher und verantwortungsbewusst. ... und wenn du selbst einmal untersuchen möchtest, nimmt Schwester Servil unter Anleitung und Aufsicht von Frau Dr. July Hardcore auf dem Gynstuhl Platz! Kann mir nicht vorstellen, das es kein Gelernter Arzt oder machen darf? Ich finde das schon ziemlich übertieben Pervers!! |
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Was soll man da nicht dürfen? Halt Fetishzeug
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bei der geht doch einem die libido flöten |
Also ich will mir keinen Katheter von ner sm Dame Legen lassen.
Ich kann es mir einfach nicht vorstelen... |
einvernehmliche Körperverletzung war schon das richtige Stichwort ;)
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einfach nur bähh. Aber die Leute die dort hingehen wollen "es" ja, von daher sind sie schon damit einverstanden, was auch immer sie dort machen...
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Unglaublich !
Wer steht auf so einen kranken Scheiß ? ! |
Dein Nachbar, dein Arbeitskollege.. Wer weiß sowas schon. :P
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@ cooki3monst3r: ja
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Grundsätzlich sind Körperverletzungen mit Einverständnis nicht strafbar...siehe Operationen, Zahnarztbesuch, Tattoos ua. !
Verstößt die Tat aber gegen die "angeblich guten Sitten", was man auch immer darunter verstehen will, gilt... § 228 StGB [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] Zitat:
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Zitat:
Interessanter Einwand ;) Hab hier mal ne sehr lange und halbwegs verständliche Erklärung gefunden warum es keine Sittenwidrigkeit darstellt: [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] |
Etwas in der Art kam auch letztens in einer Reportage zu sprechen. Finde das doch auch sehr fragwürdig. In der Reportage war das Ganze allerdings sehr harmlos. Da wurde alles lediglich vorgetäuscht und nicht wirklich ausgeführt. Und da ging es eben mehr darum, so zu tun als hätte der Patient wirklich eine Krankheit,die untersucht werden müsste. Und dabei gibts dann eben eingebaute Spielereien. Wers mag,bitte, ich muss es ja nicht machen ;)
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