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Von Polizist zu Unrecht beschuldigt worden

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Ungelesen 03.02.12, 20:47   #1
Michi2610
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Guten Abend liebe Gullianer :P

Hab hier mal ein kleines Problem an der Backe und wollte fragen ob ihr mir vll irgendwie helfen könnt

Ich bin am Freitag vor genau einer Woche auf einer Straße auf der 60 Km/H erlaubt sind,
hinter einem Polizeitauto (5er Touring BMW) gefahren. Es hat geschneit und auf der Straße lag auch schon etwas Schnee. Ich fuhr mit meinem Ford Fiesta (GFJ) der mit seinen gut 20 Jahren auch nicht mehr zu den besten zählt hinter diesem Streifenwagen her. Als das Polizeitauto gerade über die Ampel fuhr wurde diese Orange, ich trat die Kupplung und lies mich über die Ampel rollen, welche ich bei ORANGE durchfuhr. Mein Abstand zur Ampel war nicht größer wie 20 Meter bei 2 sec Orange fahre ich mit 60 Km/h ca 33m/s was bedeutet ich habe die Ampel bei ORANGE passiert. Zurück zum Thema... Polizei gebremst, Bitte Anhalten aufgeleuchtet rechts rangefahrn und Führerschein und Fahrzeugpapiere vorgezeigt. Abgestritten bei Rot über die Ampel gefahren zu sein. Polizist war sehr unfreundlich und hat nicht mit sich reden lassen, ca. 40-45 Jahre alt. Kollegin war sich nach Nachfrage nicht ganz sicher ob ich wirklich bei Rot drübergefahren bin. Also gepustet und auch noch mit aufs Revier fahren dürfen da meine Pupillen angeblich nicht den Richtigen Effekt gezeigt haben. Im Polizeiwagen nach Nachfrage des Polizisten ob ich in den vergangenen Tagen irgendwelche Drogen zu mir genommen habe zugegeben dass ich am Sonntag mit einem Freund einen "geraucht" habe (Was vor über 120h war). Auf der Polizeiinspektion dann Urintest welcher dann keine wirkliche Erkenntnis gebracht hat da kein eindeutiges Ergebnis vorlag (Scheint laut Kollegen öfters vorzukommen da der Test neu ist). Also wurde der Onkel Doc gerufen der ein paar psychologische und motorische Tests mit mir durchführte und mit 2 kleine Ampullen Blut abnahm. Nach der Drohung mein Auto von Hunden durchsuchen zulassen ich aber gesagt habe dass das nichts bringen würde wieder zu meinem Auto gefahren und meiner besten Freundin die Mittlerweile dort auf mich wartete den Schlüssel gegeben da ich 48h nicht fahren durfte. Warum auch immer... Der Polizist war sehr unzufrieden mit seiner Arbeitsstelle da er in die Nachtschicht versetzt wurde und dafür nicht einmal mehr Geld bekommen würde. Erzählte dass er sich nebenzu eine Firma aufgebaut hatte mit der er Mittlerweile mehr verdiente wie in seinem Hauptberuf als Polizist. Und er würde ja noch dagegen Klagen. (Nachtschicht) Leider habe ich schon irgend so nen Komischen "Wisch" unterschrieben wo 90 euro un 3 punkte draufsteht un meine Daten und was weiss ich alles noch. War mir zu diesem Zeitpunkt eigentlich egal da ich einfach nur wütend und enttäuscht war da ich zu unrecht beschuldigt bin...

Lg Michi

PS.: Bitte nur ernstgemeinte Antworten die mir weiterhelfen können Sich weiter über unsere Exekutive aufzuregen bringt sowieso nichts :P
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Ungelesen 03.02.12, 21:05   #2
welpe
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Bei was sollen wir dir jetzt genau helfen?
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Ungelesen 03.02.12, 21:07   #3
Michi2610
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was für Möglichkeiten ich jetz hab :P
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Ungelesen 03.02.12, 21:13   #4
Exelto
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Naja, wenn du es unterschrieben hast, dann wird da wohl nichts mehr zu machen sein!
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Ungelesen 03.02.12, 21:14   #5
ShadowOfBlue
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Der "komische Wisch" wird wohl eine Zeugenaussage oder sowas gewesen sein, daher also im Prinzip ein Schuldanerkenntnis und die Anerkennung der Strafe. Insofern wirst Du wohl keine anderen Möglichkeiten haben als das hinzunehmen und in den sauren Apfel zu beissen.

Ansonsten - Anwalt fragen. Wenn die Polizei nicht bei Rot drüber gefahren ist, kann der Polizist meiner Meinung nach nur schwer mit Sicherheit sagen können dass es nicht noch gelb war. Es gibt genügend Anwälte die darauf spezialisiert sind "Verkehrssünder" rauszuhauen, aber ich denke mal das klappt auch nur, solange die die Strafe noch nicht akzeptiert haben und Einspruch einlegen.
__________________


Mein Psychater ist ein guter Mann,
er sagt auf ein Ich mehr oder weniger kommt's heute nicht mehr an.
(Reinald Grebe)

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Ungelesen 03.02.12, 21:35   #6
vialukai
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Nimm dir einen Anwalt!

Im übrigen eine Aussage kann man auch widerrufen! Hier kannst du anführen das du durch die Schikane so eingeschüchtert warst, dass du unter der Angst die Aussage unterschrieben hattest.

Des weiteren wenn die Polizei vor dir her gefahren ist, kann die Polizei nicht gesehen haben das du über Rot gefahren bist, hier gilt lediglich die Anscheinsvermutung. Nach dem du aber bei den Wetterverhältnissen deine Fahrweise dem entsprechend angepasst hattest und für Bruchteile einer Sekunde abwegen musstest ob du nun eine Vollbremsung machst, mit der Gefahr ins rutschen oder sogar ins schleudern zu kommen hast du richtig gehandelt und die noch verbleibende Orangephase genutzt um die Kreuzung gefahrlos zu überqueren.
Jeder Richter wird das so auch anerkennen.

Um dein Recht durchzusetzen brauchst du aber einen Anwalt oder du akzeptierst es so wie es jetzt ist.
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Ungelesen 04.02.12, 01:36   #7
Plastikwindel
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Btw. 60 km/h sind nur 16,6m/s
(Da man von Km/h zu m/s durch 3,6 rechnet und andersherum *3,6)

Ansonsten sollten Vorredner alles gesagt haben.
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" Die Rechtschaffenheit deines Handelns wird gemessen an der Stärke deiner Überzeugung. "
" Sieg bedarf keiner Erklärung, Niederlage erlaubt keine. "

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Ungelesen 04.02.12, 01:52   #8
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Die Polizei hat da zwar sehr übereifrig gehandelt, aber du hast auch Fehler gemacht.

1. Wenn du laut Tacho 60 km/h gefahren bist waren es im Endeffekt vielleicht 55 km/h tatsächlich.
Das entspricht 15 m/s.

2. Dein Abstand hätte mindestens 30 Meter betragen müssen, nach den Witterungsverhältnissen und der Tatsache einen Streifenwagen vor sich zu haben eher mehr.
Dazu kommt noch das man sich vor einer Ampel bremsbereit zu machen hat und davon ausgehen muss das der Vordermann dies auch tut. Auf diese Weise sollte sich der Abstand auch nochmal etwas vergrössern.


3. So knapp kann es mit dem Orange ja nicht gewesen sein, wenn die beiden Polizisten es noch gesehen haben.

4. Die obigen drei Punkte zusammengenommen legen zumindestens den Verdacht nahe das es eben doch schon Rot war als du über die Ampel bist. Nur wenn du den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hast konnest du noch bei Orange rüberrutschen.

5. Den Polizisten dann auch noch ohne Not etwas von Drogenkonsum zu erzählen tut sein restliches.

Auch wenn es ärgerlich ist würde ich dem folgenden Bussgeldbescheid nicht widersprechen.
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kkhamburg ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 04.02.12, 02:27   #9
Clontarf
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Definition Gelb:

Zeigt die Ampel Gelb, darf noch ausnahmsweise weiter gefahren werden, aber lediglich dann, wenn mittleres Bremsen das Fahrzeug nicht mehr vor der Haltlinie zum Stehen brächte. Wer bei Gelb stark bremst, handelt in aller Regel korrekt.

Definition Grün:

Selbst bei Grün, wenn man meint, weder das Tempo verlangsamen noch anhalten zu müssen, gibt es Besonderheiten. Grün entbindet nicht von der Sorgfaltspflicht. Wenn die Ampel auf Grün wechselt und sich noch Nachzügler im Ampelbereich befinden, sind diese grundsätzlich bevorrechtigt, die Kreuzung zu räumen.

Verstehe dieses Orange nicht ... warum fährst du da überhaupt noch denn gerade z.b. im Stadtverkehr ist garantiert die nächste Ampel eh rot. Ich hoffe du lernst daraus und wirst mit den Jahren ruhiger.

Gruss Clon
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Ungelesen 04.02.12, 08:18   #10
Skyler9000
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Zitat:
Zitat von kkhamburg Beitrag anzeigen
Die Polizei hat da zwar sehr übereifrig gehandelt, aber du hast auch Fehler gemacht.

1. Wenn du laut Tacho 60 km/h gefahren bist waren es im Endeffekt vielleicht 55 km/h tatsächlich.
Das entspricht 15 m/s.

2. Dein Abstand hätte mindestens 30 Meter betragen müssen, nach den Witterungsverhältnissen und der Tatsache einen Streifenwagen vor sich zu haben eher mehr.
Dazu kommt noch das man sich vor einer Ampel bremsbereit zu machen hat und davon ausgehen muss das der Vordermann dies auch tut. Auf diese Weise sollte sich der Abstand auch nochmal etwas vergrössern.


3. So knapp kann es mit dem Orange ja nicht gewesen sein, wenn die beiden Polizisten es noch gesehen haben.

4. Die obigen drei Punkte zusammengenommen legen zumindestens den Verdacht nahe das es eben doch schon Rot war als du über die Ampel bist. Nur wenn du den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hast konnest du noch bei Orange rüberrutschen.

5. Den Polizisten dann auch noch ohne Not etwas von Drogenkonsum zu erzählen tut sein restliches.

Auch wenn es ärgerlich ist würde ich dem folgenden Bussgeldbescheid nicht widersprechen.
Was Punkt vier angeht muss ich dir wieder sprechen.
Ich hatte auch schon die Situation das ich bei Gelb rüber bin und die Ampel wahr noch nicht mal Rot als ich mit der Ampel auf Kopfhöhe wahr.
Es wahr alles frei und niemand wurde gefährdet.
Und Trotzdem behaupteten die B..... was anderes und ich habe auch 3 p bekommen.
Und nur weil die blöden P... zu zweit wahren konnte ich vor Gericht nichts beweisen.
Skyler9000 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 06.02.12, 21:58   #11
Racer X
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Wenn die dich haben wollen kriegen die dich auch. Da kannst du machen was du willst. Ein Polizist hat soviele möglichkeiten dir was anzuhängen oder dich nur zu schikanieren (Blutabnhame, 42 Stunden kein Autofahren ...)
Wobei hast du der Blutabnahme zugestimmt ? Denn wenn nicht müssten die eig. einen Begründeten verdacht (Vleicht das du zugegeben hattest mal was genommen zu haben) gehabt haben und dazunoch einen Richterlichen beschluss.
__________________
Ein schlumpf in Entenhausen... Wo gibts den sowas ?!
Racer X ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 06.02.12, 22:20   #12
kkhamburg
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Zitat:
Zitat von Skyler9000 Beitrag anzeigen
Was Punkt vier angeht muss ich dir wieder sprechen.
Ich hatte auch schon die Situation das ich bei Gelb rüber bin und die Ampel wahr noch nicht mal Rot als ich mit der Ampel auf Kopfhöhe wahr.
Es wahr alles frei und niemand wurde gefährdet.
Und Trotzdem behaupteten die B..... was anderes und ich habe auch 3 p bekommen.
Und nur weil die blöden P... zu zweit wahren konnte ich vor Gericht nichts beweisen.
Das ist doch eine reine Kopfrechenaufgabe.

Die normalerweise festgelegte Phase für Gelb beträgt 2 Sekunden.

Der Sicherheitsabstand sollte bei Tacho 60 KM/H 30 Meter betragen, vor Gefahrenstellen, zu denen Ampeln auch gehören eher mehr.

Die tatsächliche Geschwindigkeit des TE betrug ca. 55 KM/H was genau 15 Metern pro Sekunde entspricht.

Wieviel zeit vergeht wohl, wenn die Polizei über die Ampel fährt und gerade eben Gelb sieht bis der TE über die Ampel fährt ?

Richtig, es sollten mindestens 2 Sekunden sein !

Vielleicht verstehst du jetzt warum ich geschrieben habe:
Zitat:
Die obigen drei Punkte zusammengenommen legen zumindestens den Verdacht nahe das es eben doch schon Rot war als du über die Ampel bist. Nur wenn du den Sicherheitsabstand nicht eingehalten hast konnest du noch bei Orange rüberrutschen.
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Ungelesen 06.02.12, 22:36   #13
gentleman-smart
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Wollte ja lange nichts schreiben in diesem Thread, aber nun setze ich mich, kraft eigener Willkür, mal kurzfristig in den Dienst zurück

Zuerst:
Die Story des TE ist hanebüchen ohne Ende. Dann noch ein frustrierter Polizist der ohne gesetzlich garantierte Nachtzuschläge auskommen muss ...

Ok:
Das genannte "Orange" ist eigentlich Gelb und verpflichtet den Verkehrsteilnehmer (VT) zum nötigenfalls Warten auf das nächste Lichtzeichen. In diesem Fall auf "Rot". Gelb beinhaltet auch die Vorschrift, dass der VT mehr verpflichtend zum Anhalten, als zum Beschleunigen ist.

Zu dem kritisierten Punkt 4 (keine Gefährdung und alles frei):
Jegliche "Aktion" eines Vt hat im Strassenverkehr nur unter den günstigsten Umständen zu erfolgen. Um es an einem anschaulicheren Beisspiel fest zu machen: Auf einer Strasse (meist "K" oder "L") gilt ohne zusätzliche Beschilderung die maximale Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Dies berechtigt den VT aber nicht, diese auch in ungünstigeren Umständen voll auszunutzen.

"Alles frei und keine Gefährdung"
ouch...
Da darf ich mal ganz locker auf den § 1 der StVO verweisen, der besagt, dass sich jeder VT so zu verhalten hat, dass Niemand mehr als den Umständen entsprechend belästigt, behindert, gefährdet oder beschädigt wird.

Man kann schon beim Lesen erkenne, dass die Gefährdung bereits an 2 höchster Stelle steht und somit schon abstrakt und nicht nur konkret sein muss.
Zudem ist es immer latent davon auszugehen, dass einer der Punkte unter §1 gegeben sein kann.

Die rechtliche Voraussetzung für den Atemalkoholtest ist ja bereits durch das Fehlverhalten gegeben. Bei der eigenen Aussage über einen vorangegangen BTM-Konsum und den dazugehörenden Anzeichen (Pupillen, verlangsamte Reaktion) sind auch die weiteren Massnahmen durchaus gerechtfertigt.

All das zusammen hätte auch deutlich schlimmer ausgehen können. Und negative (positiv für den TE) Ergebnisse gehören dazu. Dafür hat man die rechtlichen Vorausetzungen beachtet, die auch "Niederlagen" seitens der Polizei beinhalten.

90 Euro ist da ganz ok. Lediglich bei der Punktezahl, und das mögliche Fahrverbot, könnte man eventuell drücken. Aber nicht um jeden Preis.

Aus welchem Film stammen übrigens die 42 Stunden?

Dienstende!
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