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han123 16.02.15 11:28

Ich wohne selbst in S-H und hatte mal Schriftwechsel mit der Staatsanwaltschaft Flensburg. Die Schrift von denen sieht anders aus und das Papier ist auch anderes. Ist 2 Jahre her, aber ich glaube kaum, dass sich da soviel ändert...

K3anu 14.03.15 16:13

Zitat:

Zitat von CrTheKing (Beitrag 26451401)
...
"Verzieh dich du Analratte"...
usb stick aus meinem Auto!
...
mal ein foto von dem briefen...

Dass man dich auf Deutschlands Strassen gelassen hat, obwohl du offensichtlich nichts peilst, ist echt mal heftig. Ich hoffe du bringst niemanden um.

Prince 14.03.15 16:40

Und du hast kein anderes Thema zu kommentieren gefunden um deinen Beitrag für die PN zu erhalten?

Sallixx 15.03.15 16:40

Ganz ehrlich TE. Selbst Schuld und verdient.

Black.Gully 19.03.15 11:04

lol was ein Troll !!!!!

Olinem 21.03.15 14:13

§ 267
Urkundenfälschung

(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Hier wurde die "Urkunde wohl nicht zum täuschen des Rechtsverkehrs, sondern der mygully-Community, hergestellt.

Reeku 25.03.15 17:19

Der TE ist ja mal ein gefülltes Fass Scheiße XD ernsthaft, allein dafür, dass du dir die Zeit nimmst so eine Scheiße zu verbreiten, solltest du n Jahr in ne Besserungsanstalt gesteckt werden.

Würde man das systematisch durchziehen, gäbs nich so viele verhaltensgestörte Menschen wie dich auf der Welt...

themarl 27.03.15 16:15

Zitat:

Zitat von Mondschein (Beitrag 26453365)
Das ist doch alles FAKE! Sorry

Der Strafbefehl ist nicht echt, ausserdem eine Hausdruchsuchung wegen 2 Wörter? Verletzter Ehre? Woher haben die deine Adresse? Von Facebook? Sicher nicht!


Ist kein Fake. Lies dir den Abschnitt zu Beleidigung durch. Die ermitteln auch, Adresse kann man, bei relativ eindeutigem Namen, auch so ermitteln.


@Denjenigen der sagt, dass der Beleidigte kein Zeuge ist, sondern Ankläger. Dann hast du gepennt in der Schule. In Strafsachen ist das Opfer immer Zeuge ggf. Nebenkläger Ankläger ist der Staat, also hier die Staatsanwaltschaft.

@Denjenigen, der sagt, dass hier zwei Paragraphenzeichen fehlen: Nein, deswegen steht da auch "§§", bedeutet Mehrzahl.

themarl 27.03.15 16:17

Zitat:

Zitat von Dan Juan de Marcos (Beitrag 26619467)
1. Wegen einer Beleidigungen konfiszieren sie dir sicher nicht das Notebook :D


Natürlich machen die das. Zur Beweissicherung. Geht ans LKA in der Regel.

Ein Freund von mir hatte mal beim Joggen (!) mit mir eine intakte Alufelge im Straßengraben gefunden. Er hat sie dann mit dem Auto abgeholt, bei Ebay reingesetzt, zwei Tage später Hausdurchsuchung wegen dieser Alufelge, weil die jemand als gestohlen gemeldet hat (und das war es definitiv nicht von ihm , war selber beim Joggen dabei)

csesraven 03.04.15 15:21

Es ist doch jetzt nicht soo weit hergeholt, dass man bei der Beleidigung übers Internet auch den Gegenstand konfisziert, mit dem die Beleidigung möglich wurde, sprich Notebook mit Facebook Account. Denn natürlich kann die Gegenseite den Chat manipulieren, mit dem Notebook hat man dann beide Seiten und Gewissheit.


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