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myGully |
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19.02.11, 20:00
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#1
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Anime-Freak ^^
Registriert seit: Jul 2009
Ort: 127.0.0.1
Beiträge: 76
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Ab wann welchen Alkohol
Mein Bruder hat mir an meinem 16. Geburtstag erzählt, das ich mit nun alles bis 20% kaufen dürfte. Dann hab ich im Internet gelesen nur keinen Weinbrannt und keine Alkopops. Nun wollte ich fragen ab wann ich Grünen und sowas kaufen darf.
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Otaku's for President (:
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19.02.11, 20:05
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#2
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Self-Made Superman
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.100
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bier und wein ab 16
alles andere ab 18
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My intelligence is money, My skin is the streets of New York, My arms and legs are its fucked up bridges
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19.02.11, 20:06
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#3
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Mitglied
Registriert seit: Nov 2010
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Ab 18.
Wein / Bier is ab 16..
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I'm hard, Jehovah said I'm barred from the pearly gates
Fuck him, I didn't want to go to Heaven anyway
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19.02.11, 20:09
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#4
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Anime-Freak ^^
Registriert seit: Jul 2009
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Danke für die Antworten (:
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Otaku's for President (:
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19.02.11, 20:32
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#5
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Wurst ftw
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 52
Bedankt: 81
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Sekt ist meines Wissens nach auch ab 16.
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19.02.11, 20:37
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#6
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Banned
Registriert seit: Feb 2011
Beiträge: 93
Bedankt: 140
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Wurde Google abgeschafft oder habt ihrs mit euren dummen Fragen überlastet?
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19.02.11, 20:44
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#7
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Self-Made Superman
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.100
Bedankt: 772
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sekt = schaumwein bekommst auch abn 16
sangria bekommt man hier auch ab 16 obwohl echte sangria ja mit 43er versetzt ist, keine ahnung ob in unserer sangria hier auch spirituosen drin sind, geht aber wohl auch als wein durch.
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19.02.11, 21:16
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#8
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Erfahrener Newbie
Registriert seit: Jun 2009
Beiträge: 116
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Alles was gebrannt ist ist ab 18.
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20.02.11, 15:19
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#9
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Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 59
Bedankt: 79
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Bier, Wein, Sekt ab 16
Den Rest ab 18
Sangria ist hauptsächlich Wein, deshalb geht das...
Genauso wie Desperados mit Tequilla gemischt ist, ist aber hauptsächlich Bier, deshalb bekommst du beides auch ab 16
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20.02.11, 15:43
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#10
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Self-Made Superman
Registriert seit: Sep 2009
Beiträge: 1.100
Bedankt: 772
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Zitat:
Zitat von Alphawulf
Bier, Wein, Sekt ab 16
Den Rest ab 18
Sangria ist hauptsächlich Wein, deshalb geht das...
Genauso wie Desperados mit Tequilla gemischt ist, ist aber hauptsächlich Bier, deshalb bekommst du beides auch ab 16 
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stimmt nicht so ganz.desperados ist ein lagerbier OHNE tequilla.sind nur künstlichen aromen beigemischt.wenn tequilla drin wäre (egal wieviel) dann wäre es ab 18.
bei sangria bin ich mir immer noch nicht so sicher aber ich denk bei den billig zeug was man so kauf sind keine spirituosen mit drin.denk geht deshalb als wein druch.
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20.02.11, 15:46
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#11
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2010
Beiträge: 27
Bedankt: 12
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Zitat:
Genauso wie Desperados mit Tequilla gemischt ist, ist aber hauptsächlich Bier, deshalb bekommst du beides auch ab 16
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Sicher? Mir wurde gestern keine Desperados verkauft!
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20.02.11, 15:55
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#12
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Profi
Registriert seit: Sep 2010
Beiträge: 1.537
Bedankt: 1.869
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Zitat:
Zitat von starpirate
Sicher? Mir wurde gestern keine Desperados verkauft!
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dann hatte der verkäufer falsche infos.
da sind nur aromen drin, kein tequila.
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20.02.11, 19:55
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#13
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Newbie
Registriert seit: Jul 2010
Beiträge: 75
Bedankt: 13
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Zitat:
Zitat von starpirate
Sicher? Mir wurde gestern keine Desperados verkauft!
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mir haben sie mal mit 15 kein red bull verkauft. Aber manche verkäufer sind da einfach falsch informiert
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20.02.11, 20:04
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#14
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Supa_Leecha
Registriert seit: Sep 2009
Ort: Bei Mami und Papi
Beiträge: 165
Bedankt: 58
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Also mit bier,wein und sekt hab ich mit 16 nie probleme.
letzens sogar alkopops bekommen... am folgeabend bei einer anderen kassiererin aber nicht(beide haben ausweis gesehen)
Das schlimmste war aber immernoch als ich und nen kumpel aus der Gamescom waren und da inner nähe bei seiner Oma gepennt haben:
Wir wollten ihr als geschenk ne Packung Pralinen kaufen, war aber weinbrand drinne und die ham sie uns net verkauft.
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21.02.11, 07:12
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#15
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XDK Owner
Registriert seit: May 2010
Beiträge: 56
Bedankt: 68
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Die Frage scheint ja beantwortet, aber wenn ich so den ein oder anderen Jugendlichen heut zu Tage sehe, lautet die Antwort: Nie!
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21.02.11, 13:19
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#16
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Anfänger
Registriert seit: May 2009
Beiträge: 15
Bedankt: 2
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also ich würde sagen am besten gar keinen Alkohol ist immer die bessere Lösung
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21.02.11, 13:22
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#17
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Anime-Freak ^^
Registriert seit: Jul 2009
Ort: 127.0.0.1
Beiträge: 76
Bedankt: 9
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Zitat:
Zitat von a-ndi
mir haben sie mal mit 15 kein red bull verkauft. Aber manche verkäufer sind da einfach falsch informiert 
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Energy Drinks sind meines wissens erst ab 16  Red Bull Energy Shots sogar ab 18
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Otaku's for President (:
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21.02.11, 13:27
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#18
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Mitglied
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 349
Bedankt: 225
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Hää  ? Hier in ''Holzminden'' Kriegste Bier mit 14  Und Diese Klopfer mit 40% auch mit 14
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21.02.11, 13:34
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#19
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Super Moderatorin
Registriert seit: Mar 2009
Ort: South Bronx
Beiträge: 24.093
Bedankt: 63.053
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Zitat:
Jugendschutzgesetz
Das Jugendschutzgesetz dient dem Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit. Es regelt den Verkauf, die Abgabe und den Konsum von Tabak und Alkohol, die Abgabe, zum Beispiel Verkauf und Verleih, von Filmen und Computerspielen sowie den Aufenthalt in Gaststätten und bei Tanzveranstaltungen (zum Beispiel in Diskotheken).
Wesentliche Kernpunkte des Jugendschutzgesetzes sind:
* Alkohol, Tabak
In Gaststätten, Verkaufsstellen und allgemein in der Öffentlichkeit gilt:
Die Abgabe (Verkauf, Weitergabe) von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ist verboten. Auch der Konsum von Tabakwaren darf unter 18-Jährigen nicht gestattet werden. Zigarettenautomaten müssen technisch so ausgestattet sein, dass eine Entnahme von Zigaretten durch unter 18-Jährige nicht möglich ist.
Die Abgabe von branntweinhaltigen Produkten (Spirituosen, auch: branntweinhaltige Mischgetränke) an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Auch deren Verzehr darf unter 18-Jährigen nicht erlaubt werden. Andere alkoholische Produkte (Bier, Wein, Sekt, auch: Mischgetränke) darf an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nicht abgegeben werden beziehungsweise deren Verzehr durch unter 16-Jährige nicht gestattet werden.
Für Tabak- und Alkoholprodukte besteht in Kinos ein Werbeverbot vor 18 Uhr.
* Filme, Spielprogramme
Computerspiele und Bildschirmspielgeräte müssen wie Kino- und Videofilme mit einer Altersfreigabekennzeichnung versehen werden. Diese Bildträger dürfen in der Öffentlichkeit (zum Beispiel in Handel und Videotheken) nur an Kinder und Jugendliche abgegeben werden, die das gekennzeichnete Alter haben.
Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien kann neben allen herkömmlichen auch alle neuen Medien - mit Ausnahme des Rundfunks – auf Antrag indizieren. Sie kann auch ohne Antrag auf Anregung bestimmter Stellen tätig werden, um zu gewährleisten, dass möglichst alle jugendgefährdenden Angebote in die Liste der Bundesprüfstelle aufgenommen werden.
Schwer jugendgefährdende Trägermedien (zum Beispiel Bücher, Videos, CD, CD-ROM, DVD), die zum Beispiel den Krieg verherrlichen, die Menschen in einer die Menschenwürde verletzenden Weise darstellen oder Jugendliche in unnatürlicher, geschlechtsbetonter Körperhaltung zeigen, sind auch ohne Indizierung (kraft Gesetzes) mit weit reichenden Abgabe-, Vertriebs- und Werbeverboten belegt.
* Aufenthalte
In Gaststätten und bei öffentlichen Tanzveranstaltungen (zum Beispiel in Diskotheken) gelten Alters- und zeitliche Aufenthaltsbeschränkungen. Der Aufenthalt in Nachtbars und Nachtclubs sowie in öffentlichen Spielhallen darf Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren nicht gestattet werden.
Zuwiderhandlungen gegen die gesetzlichen Verbote des Jugendschutzgesetzes können als Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Die zuständigen Behörden in den Ländern können zum Schutz der Kinder und Jugendlichen die entsprechenden Sanktionen insbesondere gegen die Gewerbetreibenden und Veranstalter verhängen, die den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes zuwiderhandeln.
Rechtsgrundlage für den Jugendschutz in elektronischen Medien (Internet, Fernsehen, Rundfunk) ist der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag der Länder. Sie können hier die aktuelle, nicht-amtliche Fassung sowie weitere Informationen zum Gesetz abrufen. Die amtliche Fassung eines Gesetzes finden Sie im Bundesgesetzblatt.
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Quelle: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
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