Ausbildungsrecht ?!
Hallo zusammen , ich hoffe das unter euch ein paar angehende , oder studierte Juristen sind. Und zwar geht es um folgendes:
Ein Freund von mir hat ein paar Probleme , er macht gerade ne schulische Ausbildung , und wollte sich eine Woche unterrichtsfrei nehmen , da er in dieser Zeit ein Praktikum machen wollte. Da ab Mitte des Jahres bei ihm ein Anerkennungsjahr ansteht dient das Praktikum dem Zweck dass seine zukünftige Arbeitgeberin sich ein Bild von ihm machen kann. 5 Tage Praktikum klingt vielleicht viel , allerdings ist es im Bezug auf das Klientel Notwendig so eine lange Testzeit zu durchlaufen. Nun hat die Schulleitung gesagt , dass sie das nicht genehmigen wird. Mit der Begründung , sie hätte bei einer Schülerin aus ihrer Klasse auch schon einmal Nein gesagt und damit alles gleichberechtigt zugeht könne sie das jetzt auch nicht genehmigen.
Jetzt ist die Frage gibt es da auf Seiten des Gesetzgebers eine Regelung ? oder ein Recht auf ein Praktikum ? wenn ja , wo finde ich das ? kennt jemand Paragraphen ? Oder kennt die Stelle , die dafür Zuständig ist ?!
lg RoacHHcaoR
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schon BEDankt?
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