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Von Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn zurücktreten

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Ungelesen 24.07.10, 11:00   #1
sylar3
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Standard Von Arbeitsvertrag vor Arbeitsbeginn zurücktreten

Hi Leute,

Es geht um folgendes: Ich habe vor kurzem einen Arbeitsvertrag unterschrieben. Arbeitsbeginn soll der 26.07. sein, also am Montag. Nun kam aber Gestern ein guter Bekannter auf mich zu und machte mir ein wesentlich besseres Angebot. Mehr Gehalt und wahrscheinlich ein besseres Arbeitsklima.

Nun meine Frage: Mit was muss ich rechnen wenn ich jetzt einfach zu Arbeitgeber A gehe und sage das ich es mir anders überlegt habe? Ich habe gehört das ich dann womöglich was zahlen muss. Wie viel würde das ungefähr sein?

Ich ärgere mich gerade schwarz das ich den Vertrag überhaupt vor Arbeitsbeginn unterzeichnet habe.
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Ungelesen 24.07.10, 11:14   #2
HB_Bun
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Ist das Angebot deines guten Bekannten denn auch sicher?
Nicht dass du da jetzt deine Stelle aufgibst und der dich dann später auch noch hängen lässt!
Nachher stehst du dann ohne nix da o.o
Arbeitsplätze sind in Deutschland schneller weg als du guckn kannst.
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Ungelesen 24.07.10, 11:28   #3
sylar3
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Zitat:
Zitat von HB_Bun Beitrag anzeigen
Ist das Angebot deines guten Bekannten denn auch sicher?
Nicht dass du da jetzt deine Stelle aufgibst und der dich dann später auch noch hängen lässt!
Nachher stehst du dann ohne nix da o.o
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Also die Firma von ihm ist 100% seriös. Ich könnte am Montag sofort zu ihm kommen, einen Vertrag unterschreiben und anfangen. Habe ich eigentlich auch vor. Aber irgendwie muss ich vorher dem anderen Arbeitgeber kündigen. Ich suche derzeit nach irgendwelchen Ausreden warum ich jetzt doch nicht dort arbeiten will. Ich kann ja schlecht hingehen und sagen: "Hey, ich weiß eigentlich sollte ich heute hier anfangen, allerdings habe ich ein besseres Angebot bekommen und werde demnach doch nicht hier arbeiten."

Ich sollte vielleicht auch noch hinzufügen das die Arbeitsstelle A nur eine Notlösung war weil ich nix gefunden habe. Aber Arbeitsstelle B ist genau das was ich auch gelernt habe. Wie gesagt viel mehr Gehalt. Zwar eine gute Stunde entfernt aber das macht mir nix aus.
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Ungelesen 24.07.10, 11:31   #4
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Kannst auch offen mit Arbeitgeber A darüber reden, dass du ein besseres Angebot bekommen hasst. Entweder wird er versuchen dich zu halten durch mehr Gehalt oder so oder er sagt gut dann Tschüss.

Wie aber Turbokiffer schon sagt gibt es in der Regel eine Probezeit in der man, dass Arbeitsverhältnis jederzeit kündigen kann.
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Ungelesen 24.07.10, 11:54   #5
sylar3
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Ich denke ich werde einfach Morgen früh dort anrufen uns sagen das ich eben vom Arbeitsvertrag zurücktreten werde. Laut §3 Absatz 4 des Arbeitsvertrages muss man 40% des Monatslohns zahlen wenn man vor Arbeitsbeginn vom Vetrag zurücktritt. Aber egal ... dann zahl ich das eben.
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Ungelesen 24.07.10, 12:04   #6
Rattlehead
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Zitat:
Zitat von sylar3 Beitrag anzeigen
Laut §3 Absatz 4 des Arbeitsvertrages muss man 40% des Monatslohns zahlen wenn man vor Arbeitsbeginn vom Vetrag zurücktritt.
Die brauchse nicht zu zahlen, denn das klingt stark nach einer Vertragsstrafe für nicht erfüllung des Arbeitsvertrages und diese sind nach Deutschen Gesetz verboten
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Ungelesen 24.07.10, 12:17   #7
sylar3
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Zitat:
Zitat von Rattlehead Beitrag anzeigen
Die brauchse nicht zu zahlen, denn das klingt stark nach einer Vertragsstrafe für nicht erfüllung des Arbeitsvertrages und diese sind nach Deutschen Gesetz verboten
Ehrlich? Hast du irgendwo einen passenden Link dazu. Dann kann ich das dem Arbeitgeber nämlich so als Beweis vorlegen.
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Ungelesen 24.07.10, 12:25   #8
UnknownObject
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Warum siehst du denn nicht endlich mal in deinen Arbeitsvertrag?
Es wurde doch nun schon mehrfach die Probezeit erwähnt. Da kannst du ohne Angabe von Gründen sofort kündigen. Nix mit Strafe zahlen.
UnknownObject ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 24.07.10, 12:32   #9
Rattlehead
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Zitat:
Zitat von sylar3 Beitrag anzeigen
Ehrlich? Hast du irgendwo einen passenden Link dazu. Dann kann ich das dem Arbeitgeber nämlich so als Beweis vorlegen.
Vertragsstrafen sind auf jeden fall verboten, musst du einfach mal googeln. Ob das jetzt unter Vertragsstrafe fällt weis ich nicht genau, aber denke eher schon.

Ich habe eine kfm. Ausbildung absolviert und kenn mich deswegen ein wenig aus.
Rattlehead ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 24.07.10, 14:41   #10
sheeesha
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Zitat:
Kündigung vor Beschäftigungsbeginn

Bewirbt sich der Arbeitnehmer mehrfach, weil er so seine Chance auf einen schnellen (Wieder-) Einstieg ins Berufsleben erhofft, so kann es passieren, dass er bereits einen Arbeitsvertrag abgeschlossen hat und sich nun doch wieder von diesem Vertrag lösen möchte, da er noch "etwas besseres" gefunden hat. Für den Arbeitnehmer stellen sich nun zwei Fragen:

1. Kann ich schon vor Beschäftigungsbeginn kündigen?

Die Antwort: Das Bundesarbeitsgerichts lässt die Kündigung eines Arbeitsvertrages auch schon vor Beginn des Arbeitsverhältnisses zu, wenn nicht im Arbeitsvertrag selbst etwas anderes vereinbart ist.

Solche Kündigungsverbotsklauseln sind insbesondere in Branchen, wo die Arbeitnehmer "nicht auf der Straße liegen" gängige Praxis. Hier ist eine vorzeitige Kündigung unzulässig. Tritt der Arbeitnehmer den Dienst trotzdem nicht an, macht er sich schadensersatzpflichtig.

Vor Gericht muss allerdings der Arbeitgeber beweisen, dass ihm durch den Nichtantritt des Arbeitnehmers zum Dienst ein Schaden entstanden und wie hoch dieser ist. Das bringt einige Schwierigkeiten mit sich. Allerdings bleibt trotzdem ein Restrisiko für den kündigenden Arbeitnehmer.

2. Welche Kündigungsfristen gelten?

a) Ist die Kündigung auch schon vor Beschäftigungsbeginn zulässig, so gelten die gleichen Fristen wie für die Kündigung nach Antritt des Dienstes. Das heißt, das der Arbeitnehmer mit der für die Probezeit vereinbarten Frist kündigen kann. Liegen Gründe für eine außerordentliche Kündigung vor, kann auch außerordentlich gekündigt werden.

b) Problematischer ist die Frage, wann eigentlich die Frist zu laufen beginnt. Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes zu diesem Punkt ist nicht einheitlich. In der Praxis wird das Problem wie folgt gehandhabt:

- Ist im Vertrag etwas entsprechendes vereinbart, so gilt dies. Da aber die wenigsten an dieses Problem denken, fehlen zumeist entsprechende Vereinbarungen.

- Fehlt eine Vereinbarung, dann entscheidet die Interessenlage der Parteien über den Fristbeginn: Hat der Arbeitgeber ein besonderes Interesse daran, dass der Arbeitnehmer den Dienst zunächst antritt, läuft die Kündigungsfrist erst mit Beginn des Arbeitsverhältnisses.
Ein Indiz für dieses besondere Interesse des Arbeitgebers ist, dass für die Probezeit relativ lange Kündigungsfristen (6 Wochen und mehr) vereinbart wurden. Der Arbeitnehmer muss in diesem Fall die Stelle erst antreten, um kündigen zu können.

- Hat der Arbeitgeber kein besonderes Interesse am Dienstantritt des Arbeitnehmers, so beginnt die Kündigungsfrist mit Zugang der Kündigung zu laufen. Sind zum Beispiel im Arbeitsvertrag nur relativ kurze Kündigungsfristen für die Probezeit vereinbart worden, so spricht dies dafür, dass der Arbeitgeber nicht unbedingt auf den Arbeitnehmer angewiesen ist. Der Arbeitnehmer kann dann sofort (wenn er den günstigeren Arbeitsvertrag unterschrieben hat) kündigen und muss die Stelle in aller Regel nicht antreten.
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Zitat:
Arbeitsrecht [Bearbeiten]

Die Vertragsstrafe ist im Arbeitsrecht ein Mittel, um sich die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen durch den Arbeitnehmer zu sichern. Denkbar ist eine derartige Maßnahme

* beim Nichtantreten einer Stelle
* beim Verlassen des Betriebes ohne Einhalten der Kündigungsfrist
* beim Verstoß gegen Verschwiegenheitspflichten

Die Vertragsstrafe muss im Arbeitsvertrag ausdrücklich formuliert und gut lesbar hervorgehoben sein. Die Höhe der Strafe ist vorher festzulegen. Sie sollte normalerweise ein Monatsgehalt nicht übersteigen.

Zitat:
Grundsätzlich ist eine Kündigung VOR Arbeitsantritt zulässig. Ausnahme: Im Vertrag ist eine solche Kündigung ausdrücklich ausgeschlossen.

Ist die vorzeitige Kündigung ausgeschlossen und kündigt der Arbeitnehmer trotzdem, so ist die Kündigung unwirksam. Tritt er trotz der unwirksamen Kündigung die Arbeit nicht an, dann verhält sich der Arbeitnehmer vertragswidrig und macht sich in jedem Fall schadensersatzpflichtig.

Welche weiteren finanziellen Risiken der Arbeitnehmer bei Nichtantritt der Arbeit eingeht, hängt davon ab, ob eine Vertragsstrafe wirksam vereinbart wurde oder nicht.

Nach dem Urteil des BAG vom 04.03.2004 Az.:8 AZR 196/03 sind Vertragsstrafeabreden auch in Formulararbeitsverträgen grundsätzlich zulässig und wirksam, soweit sie den Arbeitnehmer nicht in unzumutbarer Weise benachteiligen. Eine Vertragsstrafe benachteiligt den Arbeitnehmer unzumutbar, wenn sie höher ist, als der Arbeitslohn für die Zeit der Kündigungsfrist. Beispiel: Beträgt die Kündigungsfrist wegen einer Probezeit nur zwei Wochen, dann darf als Vertragsstrafe nicht mehr als ein Lohn für die Zeit von zwei Wochen vereinbart sein. Beträgt die Kündigungsfrist einen Monat, dann darf die Vertragsstrafe nicht höher als ein Monatsgehalt sein u.s.w.

Ist die Vertragsstrafe höher als der Lohn für die Zeit der Kündigungsfrist, dann ist die Vertragsstrafenabrede im Ganzen unwirksam. Eine Anpassung auf das Zumutbare erfolgt nicht.

Demnach müsste man sich hier folgende Fragen stellen:

1. Ist die Kündigung vor Arbeitsantritt im Vertrag ausgeschlossen worden?
2. Ist für den Fall des Nichtantritts oder einer anderen Vertragsverletzung eine Vertragsstrafe vereinbart?
3. Entspricht die Höhe der Vertragsstrafe den obigen Kriterien?

Zitat:
Laut §3 Absatz 4 des Arbeitsvertrages muss man 40% des Monatslohns zahlen wenn man vor Arbeitsbeginn vom Vetrag zurücktritt.
dann kannst du nur auf nen aufhebungsvertrag hoffen oder zahlen.
sheeesha ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 24.07.10, 16:51   #11
Sysrq101
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Zitat:
Zitat von HB_Bun Beitrag anzeigen
Arbeitsplätze sind in Deutschland schneller weg als du guckn kannst.
Deswegen überlasse ich meine Arbeit auch jemanden der auf das Geld wirklich angewiesen ist und allein von Hartz4 nicht leben kann so wie ich.
Sysrq101 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 24.07.10, 19:16   #12
lilnika
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Ich würd erst mal noch gar nicht kündigen, bevor ich den anderen Vertrag nicht unter Dach und Fach hab.

Außerdem ist es immer eine gute Möglichkeit mit dem jetzigen Arbeitgeber zu zocken und bessere Konditionen auszuhandeln. Ich würd niemals NUR nach dem Geld gehen, es ist auch wichtig was man macht.

Also mal nen kühlen Kopf bewahren! Schau Dir erst mal das Umfeld bei dem aktuellen an, bevor Du zu Deinem Kumpel überschwappst. Ich steh gemeinsamen Arbeiten unter Freunden auch etwas skeptisch gegenüber.
lilnika ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 24.07.10, 19:32   #13
sylar3
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Zitat:
Zitat von lilnika Beitrag anzeigen
Also mal nen kühlen Kopf bewahren! Schau Dir erst mal das Umfeld bei dem aktuellen an, bevor Du zu Deinem Kumpel überschwappst. Ich steh gemeinsamen Arbeiten unter Freunden auch etwas skeptisch gegenüber.
Zu spät, ich habe vorhin den Rücktritt als Fax gesendet. Ich habe als Begründung geschrieben das mir letzte Woche der Führerschein entzogen wurde und ich demnach nicht sicherstellen kann das ich pünktlich zur Arbeit erscheinen kann.

Erschein mir irgendwie als recht plausibler Grund.
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Ungelesen 24.07.10, 19:38   #14
sheeesha
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mal sehen ob der grund auch für deinen (ex) arbeitgeber plausibel ist ^^

wenn ich dein arbeitgeber wäre würde ich mich fragen: warum du mir das nich einfach sagst und wir dann nach einer lösung suchen.. aber kündigung weil kein führerschein?

halt uns auf dem laufenden, bin gespannt was rauskommt !
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Ungelesen 24.07.10, 19:40   #15
lilnika
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Zitat:
Zitat von sylar3 Beitrag anzeigen
Zu spät, ich habe vorhin den Rücktritt als Fax gesendet. Ich habe als Begründung geschrieben das mir letzte Woche der Führerschein entzogen wurde und ich demnach nicht sicherstellen kann das ich pünktlich zur Arbeit erscheinen kann.

Erschein mir irgendwie als recht plausibler Grund.
Absolut nicht. Schließlich sollte man der beteiligten Partei Möglichkeiten zum Handeln und drüber reden geben.

Lügen würd ich in einer solchen Situation schon 3x nicht. Man begegnet sich immer 2x im Leben.

Wirklich ... nimm Dir den Rat für's Leben mit. Pokern ist gut aber auch nur, wenn man schon was "festes" in der Hinterhand hat.
Wenn Dein Kollege es sich am Montag anders überlegt oder die Rahmenbedingungen nun doch anders aussehen, stehst Du mit NICHTS da.
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Ungelesen 24.07.10, 19:43   #16
Rattlehead
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Echt , das hättest du wirklich nicht als Grund angeben sollen. Klingt schon nach einder dreisten Ausrede ....du hättest einfach sagen können das du einen job mit besseren Perspektiven angeboten bekommen hast. Dann wäre das alles kein Thema gewesen.
Rattlehead ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 24.07.10, 20:08   #17
Witwicky
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Der Grund ist ja wirklich mal dreist! Diese Ausrede zieht allein deswegen schon nicht weil es genügend öffentliche Verkehrsmittel gibt. Ich glaube bei der Firma braucht er in Zukunft nicht mehr ankommen.

Aber gut letzendlich ist es egal. Den Schadensersatz muss er sowieso zahlen. Egal was er für Gründe angibt. Erst recht nur 2 Tage vor Arbeitsbeginn. Bei solchen Rückziehern kurz vor Ultimo werden die Firmen stinkig.

Die werden sich mit Sicherheit am Montag bei ihm melden. Das Gespräch dürfte schon etwas unangenehm werden. Ich würde dann auf Durchzug schalten, das Geld bezahlen und in Zukunft einen großen Bogen um die Firma machen.
Witwicky ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 24.07.10, 20:21   #18
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So dumm ist die Ausrede meiner Meinung nach nicht. Ich wohne ca. 25km weit weg und zu der Zeit zu der ich dort arbeiten muss fahren keine Busse, etc. Und den Führerschein kann man mit etwas Pech immer los werden.

Aber ich denke auch das es eh egal wäre was ich als Grund genannt hätte. Die werden sowieso sauer sein das ich ihren Schichtplan durcheinander gebracht habe.
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Ungelesen 24.07.10, 20:29   #19
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wobei ich sagen muss, das gibt es ja wirklich. bei mir wäre es ja ähnlich.
ich arbeite derzeit auch 25 km entfernt. mit dem auto 15 minuten. mit bus und bahn wäre ich gute 2 stunden unterwegs, ne menge kosten tut es noch dazu.

wobei.. der AG kann auch sagen zeig mal den wisch dann lass ich dich raus... was machst du dann ?

ich drück dir aber trotzdem die daumens. wenn ich ne bessere stelle antretten könnte aber n blöden vertrag am hacken hab der mich in meinem persönlichen vorteil behindert, würd ich ganz gut kotzen
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Ungelesen 24.07.10, 21:09   #20
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Zitat:
Zitat von sheeesha Beitrag anzeigen
wobei.. der AG kann auch sagen zeig mal den wisch dann lass ich dich raus... was machst du dann ?
Das wäre natürlich blöd aber ich glaube (oder hoffe) nicht das dannach gefragt wird.
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