Zitat:
Zitat von herTHa7
Welche Straftat ist es denn seine Geräte nicht anzumelden? 
Oder wieoft gab es Anzeigen deswegen? 
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Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) ist zwar keine straftat aber es können bußgelder erhoben werden. und wie schon gesagt anzeige hab ich auch noch keine mitbekommen aber die theoretische möglichkeit besteht trotzallem, über die bußgelder.