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Dem Bescheid
widersprechen innerhalb der Widerspruchsfrist. Dann, sollte diesem nicht abgeholfen werden, Zahlung unter Vorbehalt und uU Klage möglich
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Neue Idee (?) um die GEZ zu ärgern stammt vom Handelsblatt Redakteur Norbert Häring...
:T Der Brief an den Beitragsservice „ARD ZDF Deutschlandradio, Beitragsservice, 50656 Köln Betreff: Barzahlung von Rundfunkgebühr xyz abc dfg Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben mit Schreiben vom 6. März 2015 die Zahlung des zum 15. März fälligen Rundfunkbeitrag für den Haushalt, in dem ich wohne, eingefordert. Bitte teilen Sie uns mit, wo wir den Rundfunkbeitrag bar bezahlen können. Laut §14 Bundesbankgesetz sind „in Deutschland … auf Euro lautende Banknoten das einzige unbeschränkte gesetzliche Zahlungsmittel“. Das bedeutet meines Wissens, dass Sie die Bezahlung einer Schuld mit diesem unbeschränkten gesetzlichen Zahlungsmittel nicht ablehnen dürfen. Sollten Sie stattdessen auf Begleichung per Banküberweisung oder Einzug von Giralgeld bestehen, bitten wir um Angabe der gesetzlichen Grundlage hierfür. Mit freundlichen Grüßen“ Wäre doch der Mühe Wert - oder etwa nicht!? :) Sir_Mogway |
Moin,
das einzige was dabei herauskommen kann, ist das Gefühl sich als revolutionärer Kämpfer zu fühlen. Der Rest steht [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]. |
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Merkel bei 03:11, es geht zugegeben eigentlich um was ganz anderes: Wir bräuchten ein gebührenfinanziertes Internet bzw. Facebook etc. um Datensicherheit zu garantieren. :confused: "...aber....doch nicht dass man sozusagen wie beim Fernsehen so eine Art Zwangsmitgliedschaft hat, oder?" Wie die rumstammelt...Und die nächsten Sätze sind auch klasse. Sollen endlich einen Receiver für öffentlich-rechtliche Sender rausbringen (technisch null Problemo) und gut ist... |
@Doctor_Iphone:
Du vergisst zu erwähnen, dass offenbar noch niemand von Denen, die all die tollen Ansätze anbringen, mit der Info rüberkommen, wie erfolgreich sie langfristig ihren jeweiligen Ansatz verfolgen. Ich habe jedenfalls zu noch keiner der vorgeschlagenen Maßnahmen Gerichtsurteile gefunden, die den Erfolg der Argumente bestätigen. Ich vermute ganz stark, dass sich immer mal wieder jemand daran versucht, kläglich scheitert und dann einfach zahlt - damit aber nicht so hausieren geht wie mit ihrem pseudo-Rechtswissen zuvor. |
Wer zahlt sich aber über den Beitragsservice beschwert hat es nicht anders verdient. Aber bis jetzt kenn ich niemanden der den Beitragsservice toleriert.
Fragt mal eure Eltern warum die zahlen ;P |
Zitat:
Ein großes Problem an der rechtlichen Sache ist, dass die Gerichte oftmals juristische Berater für ihre Entscheidung heranziehen. Und dummerweise gehören zu diesen Beratern hauptsächlich diverse Chefs der ÖR-Rundfunkanstalten. Es ist halt noch immer so, dass man als kleiner Popel nur schwer das System ändern kann. Und auf der anderen Seite gilt weiterhin das Motto: "Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus." |
Du meinst [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] ?
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Ich ergänze mal das, was Doctor_Iphone schon angedeutet hat:
Ein Blick ins Impressum des "Beitragsservice": Da steht, dass es sich um eine nicht-rechtsfähige juristische Person des öffentlichen Rechts handelt. Auch eine USt-ID hat der Beitragsservice. Das zeichnet ihn gem. §27a UStG als Betrieb gewerblicher Art aus. Lauf §4 Abs. 5 KStG kann ein Betrieb gewerblicher Art aber nicht mit einem Hoheitsbetrieb, der dem Namen nach also Träger von Hoheitsrechten ist, zusammengefasst werden. Ergo ist der "Beitragsservice" eine private Firma, eben ein Betrieb gewerblicher Art und handelt nicht nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz, sondern nach Privat- und Handelsrecht, sprich BGB und HGB. Der "Beitragsservice" hat aber keinen Vertrag mit euch geschlossen, wonach ihr zugestimmt habt, die Leistungen, die er anbietet, auch beziehen zu wollen. Das einzige, mit dem er argumentieren kann ist, dass die Länder untereinander den Rundfunkbeitragstaatsvertrag (RBStV) geschlossen haben. Jetzt gibt es da aber ein Problem: Verträge zu Lasten Dritter verstoßen a) gegen die Privatautonomie und b) wird nach §58 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in die Rechte Dritter eingreift, erst dann wirksam, wenn der Dritte schriftlich zugestimmt hat. Noch geiler formuliert es aber §59 Abs. 1 VwVfG: "(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag ist nichtig, wenn sich die Nichtigkeit aus der entsprechenden Anwendung von Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs ergibt." Da ein gültiger Vertrag gem. §126 Abs. 2 aber der Schriftform bedarf, ist der RBStV damit insgesamt nichtig. Außer natürlich, irgendjemand von euch hat dem Ding explizit zugestimmt, was ich aber stark bezweifel? |
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Glaubst du das, was du da schreibst? Weißt du überhaupt, wofür eine USt-ID benötigt wird und was in §27a UStG steht? Man man man, das ist wirklich eine Schande für all diejenigen, die sich anhand fundierter Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrages gegen die Zahlung zur Wehr setzen. Solche Spinner braucht niemand! |
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Was mir ja auch neu war: Zitat:
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Nur es geht noch teurer als in Deutschland ! Wir sind nur Mittelfeld was die Gebühren angeht !
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Egal wie man es sieht, diese Gebühren zahlen zu MÜSSEN ist eine absolute Schweinerei in Deutschland. Statt sowas, wenn es denn schon im Gesetz verankert ist, gleich beim Mieter über die Nebenkosten abzugleichen, muss jeder Mieter, Haushaltseigentürmer diese Zwangssteuer (Nichts anderes ist sie), nämlich als ZWANGSABGABE an den **laden zahlen. Egal ob er Geräte hat oder nicht Und weswegen? Also, dieser "Service" gehört ein für alle Mal abgeschafft!
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:eek: Ist das tatsächlich so? Unfassbar...
Ich sage ja immer, der Verein ist schlimmer als das Finanzamt! Gnadenlos alles mitnehmen was nicht angenagelt ist. Wahnsinn. |
Moin,
Zitat von [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] Wenn in einer Lebens- oder Wohngemeinschaft die Beitragszahlerin oder der Beitragszahler verstorben ist, muss ein anderer Mitbewohner die Zahlung des Rundfunkbeitrags für die Wohnung übernehmen. Bitte informieren Sie den Beitragsservice. Gibt es keine weiteren Mitbewohner und die Wohnung wird aufgelöst, kann das Beitragskonto zum Sterbedatum abgemeldet werden. Legen Sie dazu eine Kopie der Sterbeurkunde dem Abmeldeformular bei. |
Im Fall, der Verstorbene hatte keine Mitbewohner:
In Todesfällen gilt generell ein Sonderkündigungsrecht, auch bei der GEZ. [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] Die Gebühr muss nur noch für den Monat gezahlt werden, in dem die Person verstorben ist. Wurde die Sonderkündigung versäumt, zeigt sich die GEZ generell kulant und erstattet das Geld für die weiteren Monate zurück. Beim Tod meiner Mutter erhielt ich die zu viel gezahlten Beiträge problemlos zurück. |
Soo, jetzt sind fast alle Instänzchen durch und der Käse gegessen
Am 18.3. hat das BVerwG entschieden, daß der GEZ-Beitrag rechtmäßig erhoben wird und mit geltendem Recht vereinbar ist.
[Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] [Ironie an] Ist ja komisch, daß die Entscheidung so ausfiel. Wer hätte gedacht, daß unsere Gewaltenteilung so etwas zuläßt? [Ironie aus] Jetzt darf Karlsruhe noch die Sache besiegeln und wir zahlen brav weiter. Revolution ist v e r b o t e n, liebe Mitbürger :) ... schade, so ein Mist aber auch :) |
es kann natürlich nicht sein, dass die Einschätzung des Gericht wirklich daher rührt, dass die geltenden Gesetze keine andere Einschätzung zulassen.
Ted, lass mich raten, Dein Wissen um unsere Gesetzgebung stammt hauptsächlich von der Universität Youtube und wird noch ergänzt aus Deinen regelmäßigen Stammtischen mit anderen Rechtsgelehrten vergleichbarer Unis? |
Da gehts gar nicht um "Gesetze". Die GEZ, oder wie auch immer sie jetzt heißt, ist nichts anderes als eine Finanzkuh des deutschen Volkes die man UNBEDINGT weiter melken möchte!
Modernes Raubrittertum fällt mir dazu ein. Wie im Feudalismus... Gebt her Euer 10tes! Nur das kein Cent den Armen zukommt. |
Moin,
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Ich hätte nie gedacht, wie viele Leute von RTL & Co. so begeistert sind, dass sie nur noch auf deren Art finanzierte Programme sehen wollen. |
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http://www.bpb.de/cache/images/5/615...e620.gif?E2782 Rechne selber mal hoch: 40.439 Hausalte * € 17,90 !!! JEDEN MONAT !!! = € 723858.1 Und das übers Jahr gerechnet: € 8686297.2 Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Da muss man sich nicht wundern, wenn es Verschwörungstheoretiker auf den Plan ruft. Das ist so, als ob ich Mineralölsteuer zahlen müsste, obwohl ich weder ein Auto besitze, noch mit dem Bus fahre. Das ist Kapitalismus pur! |
Hallo Webapache,
viele deiner anderen Beiträge finde ich gut, aber du bist halt kein Jurist. ;) In einem anderen Thread brachte ich das Urteil des Bundesverwaltungssgerichtes in Leipzig. [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] So wie ich es mit „Halbbildung“ verstehe ging es hier um die Verfassungskonformität. Eine rein sachliche formelle Entscheidung, wenn man die Urteilsbegründung anschaut. Zitat:
Es ist eine Klage vor dem Bundesverwaltungsgericht. Der Kläger hätte sich vielleicht nicht auf die Begründung es sei eine Steuer versteifen sollen. Welcher "Experte" das wohl gewesen ist ? Die Richter beziehen sich also bei einer Klage nur darauf, wie sie von einem Kläger formuliert wird. Geschmäcker und andere Meinungen stehen nicht zur Debatte. Ich weiß…für Laien ist das schwer verständlich. Aber dann warten wir mal das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ab. Da war doch mal was, dass Rundfunkgesetze Ländersache sind ! Und die Länder haben sich zwecks GEMA "zusammengeschlossen", oder irre ich da ? Der Bundestag müsste dann schon den Ländern die Rundfunkhoheit nehmen. Schieben wir es also nicht auf die Parteien in den Ländern...da sind ja so ziemlich alle vertreten. |
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Aber, es geht um die Art und Weise, wie diese Abgabe durchgesetzt wird, und wie sie bei "Zuwiderhandlungen" regelrecht bestraft wird. Wir reden hier nicht von Geld das dem Staat empfindlich verloren geht. Sondern Geld das öffentlich rechtliche Sender bekommen um ihre Fußballübertragungen z.b. zu finanzieren. Noch dazu eine Übertragung die (wenn man z.B. PayTV bezieht) ein zweites mal zahlen muss weil der Sender XY nicht aus diesem Topf seine Gelder beziehen kann. Egal ob man sie nun bei Sky, oder ARD zu sehen bekommt. Ich kann aber ARD und ZDF ncihtmal durch PayTV abwählen. Abgaben die in Tunnel fließen, die kaum einer durchschauen kann. Nochmal, wieso muss ich Geld für etwas bezahlen, wenn ich es nicht nutze, oder nutzen KANN?! Wenn ich weder Fernseher, noch Radio, noch Internet habe (Zugegeben sehr unwahrscheinlich), wieso muss ich es dann zahlen?! Das ist doch wirklich wie eine Mineralölsteuer, obwohl ich zu Fuß gehen muss! Das wäre doch exakt die gleiche MACHART. Die rechtlichen Hintergründe sind eben die, die letztlich vor Gericht geklärt werden müssen. Das stimmt. Aber, Recht haben, und Recht bekommen sind ja bekanntlich zwei verschiedene Dinge. Mir geht es eher um das "gefühlte Recht". Was da passiert mit der GEZ ist meiner persönlichen Meinung- und meinem ganz subjetiven Empfinden nach "Unrecht":) Du verstehst? Gruß Zitat:
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@Webapache:
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Auf die Kosten will ich nicht eingehen. Da kenne ich mich zu wenig aus. Zu den Privaten hat ja Melvin schon was gesagt. Grundsätzlich sehe ich die ÖR so: Der Staat hat einen Bildungsauftrag, den er nicht nur schlecht oder sehr gut erfüllt. Wenn man in der Lage ist Sendungen auszuwählen, könnte man etwas mitnehmen. Dazu gehört auch das Anschauen von Sendungen, die mir zwar nicht gefallen, aber trotzdem höre ich mir die Gegenargumente an. Nur so glaube ich kann man immer wieder neu abwägen. Besonders wichtig ist dabei für mich es in Live-Übertragungen, Talksendungen u.a. direkt aus dem Mund eines Menschen zu hören. In der Presse wird mir das Gesagte „gefärbt, ausgelegt und übersetzt“. Bezieht man sich beispielsweise ausschließlich auf YT-Clips, so muss man manchmal mühsam suchen. Mir jedenfalls werden nachdem ich YT geöffnet habe sofort Clips/Sendungen/Filme vorgeschlagen, so wie YT meine Interessenlage beurteilt. Je nachdem was man in der Vergangenheit angeklickt hat wird mir etwas vorgesetzt. Genau das machen die ÖR nicht individuell für jede Einzelperson. Da habe ich die „freie“ Wahl, wenn man sich das ganze Angebot ansieht. |
Ich denke es wäre schon viel getan, wenn sich der ÖRR mal modernisieren würde und auf alle teuren Produktionen verzichten würde. Staatlicher Bildungsauftrag bedeutet in meinen Augen nicht, Tatort und Musikantenstadl zu zeigen, die sündhaft teuer sind. Es braucht nichtmal 700 verschiedene (gefühlt, nicht real) Sender. Es würden 2-3 Radiosender und 2 Fernsehsender, von mir aus noch in Bundesland-Versionen zerlegt. Aber stattdessen gibt es eben unzählige Sender, einen riesen Verwaltungsapperat, es wird Geld für extrem teure Sendungen und Produktionen raus gehauen... Und damit rechtfertigt man dann eben die 18€ pro Haushalt.
Ich denke kaum jemand würde was sagen, wenn es pro Haushalt und Monat 5€ wären. Da würde immer noch genug Geld zusammen kommen, man müsste eben dann nur so agieren wie in der freien Wirtschaft- nämlich die Produktion nach dem Geld richten, nicht, die Produktion zu zahlen und danach das Geld wieder einzutreiben. Meine persönliche Erfahrung der letzten Wochen: Die GEZ ist eine Drecksfirma, die nicht nur inkompetent, sondern höchst arrogant agiert. Ich war vor 2 Jahren für 1 Jahr von den Gebühren befreit. War damals auch alles gut, hatte die entsprechenden Papiere zusammen usw. Jetzt, aus heiterem Himmel, kam ein Gerichtsvollzieher, um die angeblich offenen Forderungen einzuziehen. Meine Nachweise haben ihm nicht gereicht, da er ja beauftragt wurde. Ich habe also sämtliche Fristen verstreichen lassen, Brief und Telefonkontakt mit der GEZ gehabt (sowohl ich als auch mein Anwalt) und ich wurde über Wochen nur vertröstet. Von der GEZ kam dann sogar die Anordnung, mich festnehmen zu lassen, wenn ich mich weigern würde, die Eidesstattliche Erklärung abzugeben. Den größten Witz an dem System finde ich, das man mit niemandem persönlich sprechen kann UND sie keinerlei rechtliche Wege einhalten müssen. Sie schreiben dir (so lernte ich es die letzten Wochen) einen Brief, in dem steht, sie fordern etwas. Drunter steht, durch diese Forderung ist ein Titel gegen dich entstanden, der durch Zwangsmaßnahmen eingetrieben werden kann. Einfach so, ohne Gericht, ohne sonstwas. Einfach nur zum kotzen diese Geldgeier. Schlussendlich stand dann die Polizei mit dem Gerichtsvollzieher hier, mein Anwalt neben mir. Die Beamten haben nur mit dem Kopf geschüttelt und gemeint, so viel inkompetenz könnte es wohl nicht geben. Der Gerichtsvollzieher und mein Anwalt versuchten gemeinsam die GEZ zu erreichen, wo nach über einer Stunde und etwa 20 Mitarbeitern dort per Fax die Nachricht kam, der Auftrag würde zurückgezogen, die Forderung wäre zu unrecht erhoben worden. Und jetzt sitze ich hier, hatte wochenlang den Stress und Ärger, stand mit einem Bein in der Scheisse.. Für nichts und wieder nichts. Da hört man dann aber ncihtmal ne Entschuldigung oder sonstwas. |
Tja, über 8 Milliarden im Jahr und ein nicht unerheblicher Teil geht einfach nur für Verwaltung bzw. Pensionszahlungen drauf. Und dieser Teil soll demnächst noch stetig steigen.
Habe mir mal zu den Osterfeiertagen die Fernsehzeitung zu Gemüte geführt. Die privaten mit einem Kinofilm/Serie der letzten paar Jahre nach dem anderen, die ÖR mit Eigenproduktionen für die Ü60-Fraktion und ollen Kamellen aus dem letzten Jahrtausend...irgendwo muss man ja sparen. ;) Und für die imho wirklich interessanten Dinge, Dokus und Nachrichten, werden Peanuts bereitgestellt, da sollte mal mehr Geld reingesteckt werden. |
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zu b) Den "Beitragsservice" kann man problemlos telefonisch erreichen zu c) Einfach mal so eben einen Titel erwirken kann auch der Beitragsservice nicht, da wirst du einige Zeit vorher den Kopf in den Sand gesteckt haben, so wie du das auch schon sagst. Der Beitragsservice kann auch "niemanden festnehmen" lassen, das ist völliger Quatsch. Du kannst die Briefe ja gerne mal hier anonymisiert einstellen, dann ist das etwas aufschlussreicher. |
Nee, aber der Gerichtsheini kann eine Haftanordnung erwirken lassen, dazu brauchts natürlich nen Richter....
Danach kann er unter Gewaltandrohung und Polizeischutz in Haft nehmen. Das alles trotz ungeprüfter Sache. :rolleyes: |
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In der Praxis ist das leider ein wenig anders. Streckenweise stundenlange Warteschleife (mein Rekord liegt bei 2:45h - hab das Telefon per Lautsprecher einfach laufen lassen). Und FALLS du jemanden dran bekommst... Kann / will der auch nicht immer helfen. Wie in meinem Fall. Laut Mitarbeiter A hat er keinen Zugriff auf meine Daten - die Akte wäre im Vollzug. Da könne aber jemand zurückrufen. Passierte nur nicht. Dann also zu Mitarbeiter B. Der hatte einen "Teilzugriff", konnte aber keinen aktuellen Stand nennen. Dann eben doch wieder die andere Abteilung. Die teilte mit, es wäre ja alles geklärt worden im Gespräch mit B. Aha. So ging das lustig hin und her. Zitat:
Ich war für die Zeit befreit, hatte sogar die Befreiung hier vor mir. Nur, es wurde geleugnet, das die existieren würde. Ich hatte unzählige Male Kontakt mit der GEZ, mit dem GErichtsvollzieher, mit meinem Anwalt. Mein Anwalt mit denen usw. ... Nur: Es wurde erst geleugnet, dann Zeit vertrödelt. Der Gerichtsvollzieher konnte/wollte nichts tun, es nicht anerkennen - er wurde beauftragt, eigenmächtig könne er da nix tun. Sah mein Anwalt anders, aber gut, seies drum. Orginalwortlaut des GEZ-Briefes, der laut GEZ zu mir kam, wenngleich sie selbst sagten, sie wüssten nicht wann, da kein DAtum gespeichert war (allerdings nie ankam): [...] Dieser Bescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Damit ist eine der Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung gegeben. Das bedeutet, sie geben sich selbst die Erlaubnis, das ganze OHNE Gericht zu einem Titel zu erheben. Schlussendlich meinte mein Anwalt, ich solle mal einfach jemandem, den ich nicht kenne, eine Rechnung schicken. Wenn er nicht reagiert, schreibe ich den selben Satz rein und versuche das einem Gericht/Gerichtsvollzieher zu erklären. Die würden mich eiskalt auslachen. Aber die GEZ darf sich somit selbst legitimieren. Und edit: Natürlich droht die Verhaftung - in dem moment, wo ich die Vermögensauskunft nicht erteile bzw zu dem Termin nicht auftauche. Durchgesetzt wird die vom Gerichtsvollzieher, der Auftrag kommt aber aufgrund der GEZ und ihres eigenmächtigen titels gegen mich. |
Moin,
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Was denkt jemand der sowas schreibt? Wenn es nicht für MICH interessant ist, dann muss man das auch nicht senden. Weil es Mist ist, wenn ICH es als Mist empfinde. Und für die "alten" muss man schon mal überhaupt nichts senden. Die "alten" haben sich den Arsch abgearbeitet, die haben uns den Weg bereitet aber nun sollen sie die Fresse halten und nicht Sendeplätze mit ihrem Scheiss belegen auf denen man noch mehr "Fick mich ich bin blöde" Filme oder "CSI Dorf Westerhold" Serien bringen könnte! Gerne auch Sitcoms! Ich bin fest überzeugt das wir noch lange nicht alle neurotischen Hohlbirnen aus den USA gesehen haben. Da wäre noch Platz für den fünfhundertsten "Serienhit" aus den USA. Mal im Ernst. Gerade Sendungen für ein Zielpublikum das nicht im Visier der Werbeindustrie steht, sollten die Domäne der ör sein. Und dazu gehören für mich auch Unterhaltungssendungen. Volksmusik, alte Filme, Silvestershows u.s.w. Kabarett (nicht mit Comedy verwechseln!) hätte doch ohne ör keine Chance gesendet zu werden. Ich mag die heute Show nicht. Aber wer ausser den ör sollte sowas senden? Der hier so oft zitierte Holger Pispers? Auf RTL2??? Viele Dinge werden doch nur dann von den privaten angesprochen wenn aus dem Skandal ein Spektakel geworden ist. Mir von Pro 7 eine Werbesendung für einen Schokoosterhasen als "Wissensmagazin" verkaufen lassen? Mich bei jeder Sendung fragen müssen "Wer wirbt hier gerade?" Das alles um 17,50 zu sparen? Nein Danke. Um es klar zu sagen. Einsparungen, Straffungen bei den ör sind unbedingt geboten. Und weil das hier der gefühlt hundertste "GEZ Thread" brauch ich den ganzen Kram nicht noch mal zu tippen. [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...] Jeder Berliner (reich rechnerisch! In Wirklichkeit verteilt sich die Last nur auf die Steuerzahler und ist demzufolge wesentlich höher) zahlt im Jahr so um 80 € für die Förderung darstellender Kunst. Ob er will oder nicht. Wo sind eigentlich die entsprechenen Protestthreads? Man wird keine finden. Weil die Berliner einfach Steuermittel verbraten. Über sowas kann man sogar "lustige" Sendungen im Fernsehen machen! Aber wehe wir wissen wofür wir bezahlen ... Wir sind ein komisches Volk ... @ Thorasan Google mal "Verwaltungsvollstreckungsgesetz." oder gucke [Link nur für registrierte und freigeschaltete Mitglieder sichtbar. Jetzt registrieren...]. Das ist als Einstieg schon mal was. |
Danke zunächst - damit hatte ich mich vor einigen Tagen schon befasst, kann es aber immer noch kaum fassen.
Mir missfällt das System - aber klar, nicht änderbar. Trotzdem zum kotzen, wenn so ein unsinniger scheiss läuft und man sich nicht wehren kann. |
Ist wie eine Zwangssteuer, die man nicht bezahlen will, ich weiß.:(
Aber andere Systeme sind auch nicht besser, man greift Dir solange in die Tasche, bis Du tot bist. Als Schwerbehinderter wird man befreit, super... Seit über 25 Jahren zahlen wir Soli und niemand schafft den Mist ab, lieber Steuern für Millionäre senken, aufwachen! |
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Zudem ärgert es mich dass du jedesmal ebenso verallgemeinerst um deinen Standpunkt durchzudrücken weil deine Meinung scheinbar mehr Wert sein muss... :T Was du als Mist empfindest muss Mist sein etc...Dies ist meine Meinung, du darfst gerne eine andere haben, jeder andere auch. Sicher ist der Anteil der Verdummungssendungen (jede Mittagssendung sowie z.B. RTL2 und Vox fast rund um die Uhr) bei den privaten höher. Und sicher hat die Ü60 Fraktion Fernsehen verdient. Die U60 aber nicht? Oder MÜSSEN die auf die privaten ausweichen? :rolleyes: Wenn du zu Ostern lieber z.B. Wiederholungen von Rosamunde Pilcher und Traumschiff sehen willst anstatt Gravity und Ocean 13, dann ist das wohl so. Ich will so etwas nicht sehen und ich denke das geht vielen ebenso... |
Moin,
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Und das ist der Punkt, wo der Rundfunkbeitrag einsetzen muss. Sendungen wie zum Beispiel Gravity und Ocean 13 werden vom freien Markt (also den privaten) angeboten, weil hier Werbung unterzubringen ist. Es liegt also kein Marktversagen vor und es gibt demzufolge keinen Grund das die ör hier mit Gebührengeldern eingreifen. Bei Sachen wie z.B. Wiederholungen von Rosamunde Pilcher und Traumschiff sieht das offensichtlich anders aus. Da man offensichtlich die Ausstrahlung solcher Sendungen als nötig erachtet, die privaten aber mangels zu erzielender Werbeeinnahmen nicht an eine Ausstrahlung denken, liegt hier ein Marktversagen vor und es wird auf Mittel aus dem Rundfunkbeitrag zurückgegriffen. Du siehst also, das hat überhaupt nichts damit zu tun was ich sehen möchte oder was ich nicht sehen möchte. Man kann nun darüber streiten, was nötig ist und was nicht. Ich lege das etwas grosszügiger aus. andere eben nicht. Für mich gehören auch Unterhaltugssendungen dazu die im werbefinanzierten Fernsehen keine Chance hätten. Das kann sogar einen Seifenoper sein die sich an ein Publikum wendet das sonst nicht in den "Genuss" einer solchen Sendung käme. Zum Beispiel die Ü60 Fraktion. |
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