Moin,
Zitat:
Zitat von Setchan
Wie sieht es jetzt überhaupt mit der Verfassungswidrigkeit der Gebühr aus? Gibt es mittlerweile auch Urteile? Hat es überhaupt Aussicht auf Erfolg dem Gebühreneinzug zu widersprechen? Oder brauch ich dafür nen teuren Anwalt nur um am ende festzustellen dass die gebühr billiger gewesen wäre?
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Verfassung! Das "Jehova" dieses Threads! Benutze doch ein anderes, neutrales Wort. "Dingens" wäre gut. Bei "Verfa???ng" fliegen hier manchem die Sicherungen raus.


BTT: Bisher gibt es nur die berühmten Rundfunkentscheidungen. Waren alle Pro GEZ. Die Erfolgsaussichten dem Beitrag zu widersprechen schgätze ich als sehr gering ein. Und selbst wenn. Das entscheidet kein Amtsgericht. Sowas geht ganz weit nach oben. Und da fürchte ich das Du von dem Geld ein Leben lang nicht nur öffentlich rechtlichen Rundfunk sondern auch Sky Vollpaket und Maxdome gucken könntest.
Ich sehe ein das es für jemanden der keinen Fernseher und kein Radio hat extrem ärgerlich sein muss zu zahlen. Aber wo ist eine Lösung? Auf die Ehrlichkeit der Bürger braucht man nicht zu hoffen. Verschlüsselung und oder Pay per View sind nicht Gesetzeskonform. Abschalten ebenso nicht.
Das einzige was ginge (und was auch passieren müsste) ist eine Straffung und damit eine Kostensenkung. Wenn ich mir die Senderliste meines Receivers ansehe sind da sage und schreibe 11 x WDR HD zu finden. Und da finden sich in den Lokalzeiten so Beiträge wie "Einblicke in den neuen Abwasser-Kanal".
Das sind meiner Meinung nach Auswüchse. Sowas passiert immer dann, wenn man mit dem Geld umgehen kann als hätte man es selbst gedruckt. Sicher sollen die Landesstudios Lokalnachrichten bringen. Aber nicht jede Tür die zuknallt ist eine Nachricht. Das es elf Studios für 17 Millionen Einwohner gibt ist zuviel. Würde man diesen Standard aufrecht erhalten wollen bräuchte man 53 Regionalstudios. Es gibt aber (nach meiner Zählung) "nur" 22. Und man kann ja nun nicht sagen das die Einwohner ausserhalb von NRW unterversorgt sind.