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Ungelesen 03.01.11, 17:26   #106
The_Seri
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Zitat:
Zitat von hardie69 Beitrag anzeigen
Ein Haushalt, eine Teilnehmernummer, eine Zahlung.

Am Besten ist immernoch keine Geräte anzumelden, aber damit ist es ab 2013 leider vorbei.
Warum?
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Ungelesen 03.01.11, 17:29   #107
hardie69
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Weil dann die pauschalisierte Abgabe pro Haushalt eingeführt wird.
Da wird nicht mehr anch Anmeldung gefragt.

Auszug:
Am 9. Juni 2010 beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder, das von dem Heidelberger Professor Paul Kirchhof erarbeitete Gebührenmodell einer Haushaltspauschale ab 2013 einzuführen. Der Entwurf sieht vor, die Rundfunkgebühr als Haushaltsabgabe pauschal einzuziehen, unabhängig von den tatsächlich vorhandenen Empfangsgeräten
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Ungelesen 03.01.11, 17:55   #108
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@Hoorizon

Stick hin oder her...
Ab 2013 stellt sich nicht mehr die Frage ob man ein Gerät hat/braucht oder sonstwas.
Die Pauschale wird für jeden Haushalt fällig, egal was da für Geräte, oder ob da überhaupt stehen.


Hier mal der ganze Auszug:
Am 9. Juni 2010 beschlossen die Ministerpräsidenten der Länder, das von dem Heidelberger Professor Paul Kirchhof erarbeitete Gebührenmodell einer Haushaltspauschale ab 2013 einzuführen. Der Entwurf sieht vor, die Rundfunkgebühr als Haushaltsabgabe pauschal einzuziehen, unabhängig von den tatsächlich vorhandenen Empfangsgeräten. Dies würde eine Umstrukturierung der GEZ und das Wegfallen der Rundfunkgebührenbeauftragten der Landesmedienanstalten bedeuten. Die monatliche Abgabe pro Haushalt soll zunächst 17,98 Euro betragen, wie bisher bei Fernsehnutzern. Damit würde sich die Gebühr für Nutzer, die nur über ein Radio oder PC und kein Fernsehgerät verfügen, um ca. 312% (von 5,76€ auf 17,98€) erhöhen und für Haushalte, die nach bisheriger Regelung mehrere Gebühren zahlen mussten, verringern. Wie Anfang September bekannt wurde, sollen ab 2013 auch Behinderte Gebühren zahlen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den das Internetportal Carta am 6. September 2010 veröffentlicht hat. Demnach sollen Schwerbehinderte ein Drittel der monatlichen Gebühr (also rund sechs Euro pro Monat) bezahlen. Bislang waren Schwerhörige, Ertaubte und Gehörlose von der Gebühr befreit.
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Ungelesen 03.01.11, 18:45   #109
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@Hoorizon
Recht hast du.

Damit wird die GEZ noch schlimmer als die Kirchensteuer.
Die kann man wenigstens loswerden wenn man austritt.
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Ungelesen 04.01.11, 08:07   #110
RealDealOne
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Standard GEZ abmelden - so klappt's: Gebühren-Stopp durch erfolgreiche GEZ-Abmeldung

Hi, ich weiß nicht ob es rechtlich noch alles Aktuell ist - ich denk mal schon.

Habe hier etwas tolles gefunden:



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Zitat:
Wer keine Rundfunkgeräte mehr bereithält darf durch eine GEZ-Abmeldung Heim oder Betrieb in eine GEZ-freie Zone verwandeln. Die monatliche Ersparnis der Fernsehgebühr bringt immerhin 17,03 Euro pro Monat oder 204,36 Euro pro Jahr. Bei Abmeldungen zeigt sich die GEZ allerdings - gelinde gesagt - wenig kooperativ: Abmelder dürfen daher keine Fehler machen und sich nicht verunsichern lassen. Damit Ihre GEZ-Abmeldung Erfolg hat, liefern wir Ihnen in diesem Beitrag einen "GEZ- Abmeldungs-Leitfaden" samt Abmeldungs-Musterschreiben.
Befreiung von der Gebührenpflicht für Rundfunkgeräte: So entsteht die "GEZ-freie Zone"

Um sich ohne Begehen einer Ordnungswidrigkeit gänzlich von der Zahlungspflicht von Rundfunkgebühren zu befreien, dürfen Sie in Ihrer Wohnung, Zweit- oder Ferienwohnung, im Kfz, usw. - bzw. im Betrieb - keine Rundfunkgeräte mehr bereithalten.
Vorgehen gegen PC- und Handy-Rundfunkgebühren

Wie Sie vorgehen, um die ab dem 01. Januar 2007 fällig werdenden Rundfunkgebühren auf Handys und PCs als neuartige Rundfunkgeräte abzuwehren, erfahren Sie in den nächsten Tagen hier bei akademie.de. Dafür werden wir ebenfalls Musterbriefe zur Verfügung stellen.

Die Rundfunkgebührenpflicht hängt nicht davon ab, ob Sie tatsächlich Radio hören oder fernsehen, sondern davon, ob die technischen Geräte dazu bei Ihnen vorhanden sind. Nach Gerichtsentscheidungen gilt es ebenfalls als "Bereithalten von Rundfunkgeräten", wenn die Geräte zwar nicht funktionieren, die Funktionsfähigkeit aber leicht herstellbar ist, beispielsweise durch Anstecken einer Antenne oder eine einfachere Reparatur des Geräts. Auch wenn Sie die Geräte in Ihren Keller oder auf Ihren Dachboden stellen, halten Sie nach dieser Interpretation die Geräte weiterhin bereit, da es angeblich relativ leicht ist, die Geräte wieder in die Wohnung zu schleppen und dort anzuschließen.

Damit Sie von der Rundfunkgebührenpflicht frei werden und eine GEZ-Abmeldung ohne ordnungswidriges Verhalten durchführen können, müssen Sie alle gebührenpflichtigen Geräte loswerden.

In folgenden Fällen dürften Sie beispielsweise sicher ein, dass Sie tatsächlich keine Geräte mehr bereithalten: Die Geräte gingen irreparabel kaputt, wurden mit dem Hammer zerschlagen oder als Elektronikschrott entsorgt. Oder die Geräte wurden an andere versteigert, verkauft, verschenkt, vermietet, verliehen - wobei sie dann natürlich nicht weiterhin in Ihren Räumen bleiben dürfen. Sie selbst betreiben allerdings auch dann keine Geräte mehr, wenn Sie in einer Wohngemeinschaft die Geräte an einen Mitbewohner oder Untermieter weitergeben, der die Geräte dann in seinen persönlichen Räumen betreibt.

Die Schritte zur GEZ-Abmeldung Ihrer Fernseh- und Rundfunkgeräte

Die GEZ-Abmeldung ist nicht nur finanziell empfehlenswert, sondern sogar gesetzlich vorgeschrieben! Werden angemeldete Geräte nicht mehr bereit gehalten, ist die sofortige Abmeldung bei der GEZ erste Bürgerpflicht. Das ergibt sich aus Absatz (1), Satz 1 von §3, Artikel 4 des für alle Bundesländer geltenden Rundfunkgebührenstaatsvertrages (PDF, 440 KB):

"Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang sind unverzüglich der Landesrundfunkanstalt anzuzeigen, in deren Anstaltsbereich der Rundfunkteilnehmer wohnt..."

Da die GEZ im Auftrag aller Landesrundfunkanstalten die Verwaltung dieser Aufgabe übernommen hat, macht es Sinn, die Abmeldung gleich bei der GEZ und nicht bei der Rundfunkanstalt anzuzeigen.

Für die Abmeldung bietet die GEZ-Website eine Infoseite zur Abmeldung.
Anmerkung: 1.000 Euro Bußgeld?

Auf dieser Infoseite fällt zunächst links ein großes schwarzes Gebilde ins Auge. Dessen inverse Weißschrift will mit einer falschen Behauptung potenzielle Schwarzseher verscheuchen. Sie lautet:

"Wer nach dem Abmelden weiterhin Rundfunkgeräte zum Empfang bereit hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld von 1.000 Euro geahndet wird."

Nun besteht nach Art. 4, § 9 RGebStV zwar rein theoretisch die Möglichkeit einer Geldbuße. Die Chance, dass ein solches Bußgeld tatsächlich verhängt wird, sind aber kaum größer als die, von einem Meteoriten getroffen zu werden. In den letzten Jahrzehnten wurde jedenfalls kein einziger Fall der Verhängung eines solchen Bußgeldes wegen nicht bezahlter Rundfunkgebühren öffentlich bekannt: Diese Ordnungswidrigkeiten werden in der Praxis eben gerade nicht mit Bußgeld geahndet!

Das Bußgeldverfahren ist kompliziert und darf weder von der GEZ noch von den Rundfunkanstalten, sondern nur von bestimmten Landesbehörden verhängt werden. Dazu muss die jeweilige Rundfunkanstalt die zu verhängende Geldbuße beantragen, der belastete Bürger kann dagegen Widerspruch einlegen und bei Abweisung seines Widerspruchs Klage beim Verwaltungsgericht erheben usw. Kurz und gut: Der gesamte Verwaltungsaufwand für das Eintreiben eines Bußgelds lohnt sich offenbar nicht - es passiert in dieser Hinsicht rein gar nichts.

Entgegen der Formulierung der GEZ stellen die angeblichen 1.000 Euro Bußgeld übrigens auch keineswegs eine Art "Festbetrag", sondern nur den theoretisch möglichen Höchstbetrag dar. Eine an der Wahrheit orientierte Version des oben zitierten Satzes müsste eher so lauten:

"Wer nach dem Abmelden weiterhin Rundfunkgeräte zum Empfang bereit hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit, für die theoretisch maximal 1.000 Euro Bußgeld verhängt werden könnten. Trotz jährlich massenhaft festgesteller Ordnungswidrigkeiten hat jedoch noch kein Mensch ein solches Bußgeld bezahlen müssen, der ordnungswidrig Rundfunkgeräte unangemeldet zum Empfang bereit gehalten hat."

Mit dieser Erläuterung wollen wir keineswegs zum Schwarzsehen motivieren. Hier finden wir aber das erste Beispiel dafür, dass beim derzeitigen System des Gebühreneinzugs, auch und besonders bei der Abmeldeprozedur, getrickst wird, was das Zeug hält.

Schritt 1: Das Ausfüllen des GEZ-Formulars für die Abmeldung | Schritt 2: Ihr Zusatzschreiben zur Abmeldung per Formular


Auf der Abmeldeinfoseite der GEZ wird zur Abmeldung ein Abmeldeformular im PDF-Format zum Download angeboten. Die Formularfelder des Abmeldebogens sind im Grunde selbsterklärend und problemlos auszufüllen.

Als Abmeldedatum, d.h. der Angabe des Tages zu dem die Geräte abgemeldet werden, empfiehlt es sich, das aktuelle Datum der Unterzeichnung des GEZ-Abmeldeformulars zu nehmen. Für vergangene Zeiträume wird bei späterer Abmeldung sowieso nichts zurück erstattet, auch die Gebühr für den laufenden Monat ist futsch. Auf die Angabe eines zukünftigen Datums (beispielsweise den ersten Tag des Folgemonats) sollte man auch verzichten und sich besser gleich seiner Geräte entledigen. Andernfalls muss man damit rechnen, dass man trotz eindeutiger Abmeldung später mit weiteren GEZ-Briefen des Inhalts behelligt wird, dass man die Abmeldung nicht annerkenne, dass nicht klar sei, ob man nun auch wirklich keine Rundfunkgeräte mehr bereit hielte, usw.

Ständiger Anlass zum Dauerärger entsteht vielfach bei der Angabe "Grund der Abmeldung". Die Pflicht zur Angabe eines Grundes für die Abmeldung ist durch die § 3, Artikel 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag geregelt.

Uneingeweihten mögen hier spontan an Begründungen denken wie "aus finanziellen Gründen", "Weil ich daheim nicht mehr Radio höre und nicht mehr fernsehe" oder "Wegen längeren Auslandsaufenthaltes."

Egal, was Sie als Grund ins Formular schreiben: Die Chancen sind normalerweise sehr hoch, dass die GEZ Ihre Abmeldung erstmal ablehnt und weiter Gebühren einzieht, wenn Sie Ihre Einzugsermächtigung nicht vorausschauend gleichzeitig gekündigt haben. Am ehesten akzeptiert die GEZ noch die Begründung: "Weil ich keine Rundfunkgeräte mehr bereithalte". Zusätzlich könnten Sie - je nach Fall - freundlicherweise auch noch hinschreiben: "Gerät/e verkauft/verschenkt/verschrottet" o.ä. Ergänzen könnten Sie gerne frei zu wählende Gründe, wie: "Weil ich damit gegen die PC-Rundfunkgebühr protestiere." oder durch "Weil ich die Warnungen in der Fachpresse und von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt im TV ernstnehme: 'Fernsehen macht dick, dumm und gewalttätig'." Egal wieviele Gründe Sie sonst noch bringen wollen - entscheidend ist beim GEZ-Abmelden immer die Erklärung: "Ich halte keine Rundfunkgeräte mehr bereit." Obwohl Sie das ganz unten im Formular sowieso automatisch mit der Unterschrift versichern müssen - aber es geht halt einfach um Schikane.
Anmerkung:

Wer Geräte abmeldet, die er vorher gar nicht bei der GEZ angemeldet hatte, dürfte von der GEZ mit Gebühren-Nachforderungen konfrontiert werden. Das gilt natürlich auch für Zweitgeräte an Orten wie Ferienwohnung, Arbeitsplatz, etc., die bislang nicht angemeldet waren.
Achtung: Dauerauftrag für Rundfunkgebühren rechtzeitig stoppen.

Falls Sie der GEZ keine Einzugsermächtigung erteilt, sondern bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag für die Zahlung der Rundfunkgebühren an die GEZ eingerichtet haben, dürfen Sie nicht vergessen, diesen zusammen mit Ihrer Abmeldung zu stoppen. Ansonsten könnte es sein, dass Sie sich später womöglich noch mit der GEZ über die von Ihnen trotz Abmeldung selbst überwiesenen Beiträge streiten müssen.



Schritt 2: Ihr Zusatzschreiben zur Abmeldung per Formular

Wie gesagt: Das Abmeldeformular alleine reicht oft nicht, danach drohen Scherereien. Im Netz wimmelt es von Erfahrungsberichten von Leuten, deren erste GEZ-Abmeldung aufgrund der Begründung der Abmeldung zurückwiesen wurde (mehr dazu weiter unten). Gleichzeitig zieht die GEZ dann oft trotz Abmeldung einfach weiter Rundfunkgebühren ein, da sie die Gültigkeit der Abmeldung bestreitet - mit welcher Begründung auch immer.

Um diese GEZ-Doppelstrategie (Bemängeln der Abmeldegründe plus weiterer Gebühreneinzug) auszuhebeln, können Sie das nachstehende Musterschreiben I an die GEZ. Schicken Sie dieses Anschreiben zusammen mit dem ausgefüllten und unterschriebenen Abmelde-Formular per Brief als Einschreiben/Rückschein an die GEZ.

Das Konzept des Anschreibens:

Für das Musterschreiben wurden Erfahrungen und Anregungen von Datenschützern und Betroffenen berücksichtigt.

*

In Ihrem Zusatzschreiben widerrufen Sie zunächst Ihre Einzugsermächtigung für die GEZ. Ansonsten wird die GEZ wahrscheinlich trotz Abmeldung auch bei Ihnen weiter abbuchen.
*

Dann erklären Sie der GEZ, dass eine Abweisung Ihrer rechtsgültigen Abmeldung Sie zwingen würde, den weiteren Schriftverkehr mit der GEZ durch Ihren Anwalt erledigen zu lassen - bei späterer Kostenerstattung durch die GEZ.

Hier der Textvorschlag für ein Begleitschreiben an die GEZ zur weiteren Verwendung:

Muster-Anschreiben an die GEZ

An die

Gebühreneinzugszentrale (GEZ)

Postfach 11 03 63

50656 Köln

Per Einschreiben / Rückschein

GEZ-Teilnehmernummer: XXXXXXXXX - Abmeldung meiner Rundfunkgeräte

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit dem beigefügtem, ausgefüllten Formular zeige ich Ihnen die Abmeldung meiner Rundfunkgeräte zum dort angegebenen Datum an.

Zugleich widerrufe ich hiermit die Ihnen erteilte Einzugsermächtigung für die Abbuchung meiner Rundfunkgebühren. Sollte noch ein Guthaben bestehen, bitte ich um dessen umgehende Erstattung auf das Ihnen bekannte Konto.

Ich verweise ausdrücklich darauf, dass ich meine beigefügte Abmeldung korrekt entsprechend der Vorschriften des Rundfunkgebührenstaatsvertrags (RGebStV) und Ihrer Formularanforderungen vorgenommen habe.

Den Hinweis am Schluss Ihres Abmeldeformulars, dass nach der Abmeldung keine Geräte mehr bereitgehalten werden dürfen, habe ich zur Kenntnis genommen und datiert unterschrieben. Gegenteilige Unterstellungen hätten keinerlei Rechtsgrundlage.

Ich darf vorsorglich darauf aufmerksam machen, dass es sich bei dem beiliegenden Formular um eine "Abmeldung" handelt und keinesfalls um einen "Antrag auf Abmeldung", über dessen Genehmigung die GEZ frei entscheiden kann. Nach § 3, Art. 2 Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV) habe ich nur meine Abmeldung zu begründen sowie sonstige einfache Angaben zu machen, wie sie in Ihrem Abmeldeformular vorgesehen sind.

Ich teile die Meinung der Landesdatenschutzbeauftragten und anderer, dass die GEZ rechtswidrig agiert

*

wenn sie nach einer formgerechten GEZ-Abmeldung ehemaliger Rundfunkteilnehmer die Anerkennung dieser Abmeldung verweigert,
*

wenn die GEZ Abmeldende unter Druck setzt, um die näheren Abmeldeumstände zu erfahren,
*

wenn die GEZ dabei die Herausgabe von Personen- und Adressdaten Dritter verlangt,
*

wenn die GEZ Nachweise dafür fordert, bei wem und wo in welchem Zustand die bisher bereitgehaltenen Rundfunkgeräte verblieben sind.

Sollten Sie meine beiliegende Abmeldung nicht anerkennen oder von mir ähnliche Angaben oder Nachweise erzwingen wollen, werde ich den Vorgang umgehend meinem Rechtsanwalt übergeben. Die Anwaltsgebühren werden Ihnen dann in Rechnung gestellt.

Nur rein vorsorglich erinnere ich daran, dass Versuche des Rundfunkgebühreneinzugs durch Zahlungsaufforderungen oder Kontoabbuchungen für zukünftige Monatszeiträume, für die ich bereits abgemeldet und daher nicht mehr gebührenpflichtig bin, den Straftatbestand der Gebührenüberhebung nach § 352 StGB erfüllen könnten.

Ich darf Sie höflichst darum bitten, mir binnen der nächsten 14 Tage den Eingang und die formale Richtigkeit der beigefügten Abmeldung schriftlich zu bestätigen, und ebenso, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebene Löschung meiner bei Ihnen gespeicherten Personendaten als Rundfunkteilnehmer vorgenommen haben.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)

Anlage: Ausgefülltes, unterzeichnetes GEZ-Formular zur Abmeldung als Rundfunkteilnehmer


Bevor Sie Ihren Brief und die ausgefüllte, unterschriebene Formularseite verschicken, müssen Sie unbedingt Anschreiben und Formular kopieren und die Kopien zusammen mit den bisherigen GEZ-Unterlagen sorgfältig aufbewahren.

Schritt 3: Schreiben an die GEZ grundsätzlich nur per Einschreiben - Rückschein abschicken

Vielfach wird berichtet, dass die GEZ bestreitet, die Abmeldung per Brief oder Fax überhaupt erhalten zu haben. Verlassen Sie deshalb sich auf keinen Fall auf die Abmelde-Infoseite der GEZ, nach der Sie Ihre Abmeldung "einfach .... per Brief oder Fax" versenden kennen. Nehmen Sie vielmehr die GEZ-Erfahrungen der Betroffenen zur Kenntnis:

So schrieb ein Leser von Spiegel Online als Reaktion auf eine Artikelserie zur GEZ:

"... Als wir unseren Fernseher abgemeldet haben (wir haben Kinder und wollten diese mit dem medialen Müll nicht mehr zukippen), wurde diese Abmeldung schlicht ignoriert. Monate später kamen Rechnungen über Nachzahlungen. Bei Telefonaten mit der GEZ wurde meiner Freundin von einem Mitarbeiter der GEZ gesagt, sie hätten nie eine Abmeldung bekommen, und was nicht per Einschreiben käme, käme dort prinzipiell nicht an ..."

"DocLovejoy" schreibt im Forum von lawblog.de: "Die Post scheint extra für die GEZ einen Mülleimer neben die Sortierstation gestellt zu haben."

Ähnliches scheint auch für die von der GEZ empfohlene Abmeldung per Fax zu gelten - auch da ist ja praktischerweise der "Abmelder" in der Beweispflicht. Forenteilnehmer "Chemnitzer" warnt die Leser an gleicher Stelle: "Ich möchte ausdrücklich warnen, sich per Telefax bei der GEZ abzumelden. In meinem Fall hat sie vor Gericht bestritten, mein Telefax erhalten zu haben, obwohl das Faxprotokoll vorlag. Als Teilnehmer hat man die Nachweispflicht, was quasi nie zum Erfolg führen kann. Erstaunlicherweise hatte die GEZ wiederum meine Anmeldung per Internet sofort erhalten."

Ohne Einschreiben / Rückschein (oder der persönlichen Abgabe unter Zeugen oder schriftlicher Bestätigung der Empfangsberechtigten vor Ort) haben Sie später keinerlei Beweis in der Hand. Selbst wenn die GEZ nach der Abmeldung zunächst keine Gebühren mehr einzieht, schließt das nicht aus, dass sie nicht Jahre auf die Idee kommt, Nachzahlungen einzufordern. Wenn Sie Ihre Abmeldung dann nicht beweisen können, können, werden Nachforderungen für bis zu vier Jahren (Verjährungsfrist) Rundfunkgebühren fällig. So erging es "Farlion" der im Forum zu Lawblog berichtet:

" ... Gekündigt, keine Antwort bekommen. Weder positiv noch negativ. Jahrelang NICHTS gehört und auf einmal bekomme ich eine Mahnung, ich solle doch für drei Jahre Beitrag plus Bearbeitungs- und Mahngebühr nachzahlen....".

Sie schlafen also besser, wenn Sie für Ihre Abmeldung den zurückgesandten Rückschein Ihres Einschreibens in Ihrer GEZ-Ablage besitzen, deren Unterlagen Sie langjährig aufbewahren sollten.

GEZ-Querelen kommen aber auch dann wiederholt vor, wenn Sie nur das GEZ-Formular ohne weiteres Begleitschreiben abschicken, selbst wenn das per Einschreiben / Rückschein erfolgt, wie das Beispiel von Jochen Schulz zeigt:

"Ein Einschreiben allein reicht nicht. Bei mir hat es drei oder vier Einschreiben gebraucht, bis die meine Abmeldung zur Kenntnis genommen haben. Vorher das übliche Spiel mit Abbuchung ohne Einzugserlaubnis und so weiter...."

Wenn Sie der GEZ zusammen mit Ihrer Abmeldung den Bankeinzug kündigen, benötigen Sie nur ein einziges mal Einschreiben/Rückschein. Sollte die GEZ trotz Ihres Widerrufs des Bankeinzugs dann weiter abbuchen, fordern Sie Ihre Bank auf, Ihnen das Geld zu erstatten. Hierzu ist die Bank binnen 6 Wochen nach Einzug gesetzlich verpflichtet. Außerdem könnten Sie Strafanzeige wegen Gebührenüberhebung nach § 352 StGB stellen.
Ohne GEZ-Abmeldung müssen auch Obdachlose später GEZ nachzahlen

Auch Obdachlose haben sich abzumelden, wenn sie wohnunglos werden. Andernfalls werden für die wohnungslose Zeit Rundfunkgebühren fällig. Die Gebührenpflicht endet nur, wenn man sich bei der GEZ erfolgreich abgemeldet hat. Sollten Obdachlose später in ein geordneteres Leben zurückfinden und eine Wohnung beziehen, fordert die GEZ die mangels Abmeldung während der Obdachlosigkeit aufgehäuften Gebührennachzahlungen ein. Nachzulesen ist das in einem Kommentar von Berd Höcker unter Medienhandbuch.de
"GEZ-Vodoo": Tote als leben als Gebührenzahler weiter

Gelegentlich wird im Internet behauptet, dass man sich erst nach seinem eigenen Tod von der GEZ abmelden könne. Dieser Beitrag zeigt jedoch, wie es noch zu Lebzeiten geht. Und zweitens enden die GEZ-Gebührenzahlungen keineswegs immer mit dem Tod. Wenn die GEZ-Abbuchung trotz Abmeldung der verstorbenen Mutter fortgesetzt wird, kann das daran liegen, dass die Abmelder den Grundsatz bei der GEZ nicht kannten: "Was nicht per Einschreiben kommt, kommt bei uns prinzipiell nicht an."

Nach der Abmeldung: Richtig auf mögliche GEZ-Schikanestrategie reagieren

Falls Sie Ihr Abmeldeformular zusammen mit dem oben vorgeschlagenen Begleitbrief per Einschreiben / Rückschein verschicken, wird die GEZ wahrscheinlich Ihre Abmeldung bestätigen, da die GEZ meist nur Unkundige weiter belästigt und rechtlichen Auseinandersetzungen aus dem Weg geht, die sie verliert. Sollte die GEZ nach Ihrer Abmeldung trotzdem die Schikanestrategie probieren und die Gültigkeit Ihrer Abmeldung bestreiten, faxen Sie Ihrem Anwalt das GEZ-Schreiben und die Kopien Ihrer Abmeldeunterlagen zu. Danach telefonieren Sie dann mit ihm.

Damit Sie wissen, was nach einer Abmeldung auf Sie zukommen kann, sind folgende Fälle aus der Praxis als Illustration des Spektrums praktizierter Gemeinheiten hilfreich:

Da berichtet "Martin" am 22.08.2006 in einem Kommentar zu einem weiteren Lawblog-Eintrag:

"Letzte Woche auch einen netten Brief der GEZ gelesen. Bekannte hat einen Job im Ausland und zieht daher dahin um. Sie hat eine Abmeldung mit dem Umzugsdatum (01.12.2006) an die GEZ geschickt und als Grund "Umzug und Arbeitstelle im Ausland" angegeben. Sie hat auch ihre neue Anschrift und die Adresse Ihrer Mutter (hier in D-land) für weitere Nachfragen angegeben. Darauf bekam sie einen Brief (an die Adresse der Mutter) der GEZ mit dem Inhalt "... können Ihre Abmeldung nicht akzeptieren, da sie nicht schlüssig nachgewiesen haben, daß alle zum Rundfunkempfang geeigneten Einrichtungen sachgerecht vernichtet wurden ..."

Nur: Selbst wenn die Frau ihrer Abmeldung eine Videodokumentation beigefügt und auf Youtube.com veröffentlicht hätte, die darstellt, wie ihr Radio und ihr Fernseher vom Balkon fallen und auf den Gehweg zerschellen, könnte die GEZ noch behaupten, damit sei trotzdem "nicht schlüssig nachgewiesen", dass diese Geräte tatsächlich die der Abmelderin wären, usw.

Gegenüber Spiegel-Online bestätigte der Landesdatenschutzbeauftragte von Schleswig-Holstein bestätigte das allgemeine Problem: "Auf eine Abmeldebestätigung, so empört sich Datenschützer Weichert, könnten die Aussteiger lange warten. Statt dessen schicke ihnen die GEZ - ohne jegliche Rechtsgrundlage - die Aufforderung, "die Gründe für die Aufgabe ihres Gerätes mitzuteilen sowie die dritte Person zu benennen, die das bisherige Gerät übernommen hat". Verlangt wird, wie selbstverständlich, die Angabe des Geburtsdatums und der GEZ-Teilnehmernummer des neuen Besitzers."

Oder es wird bei einer GEZ-Abmeldung wegen Haushaltsauflösung eines pflegebedürftigen demenzkranken 82 Jährigen in ein Pflegeheim die Abmeldeberechtigung bestritten.

Die variantenreiche Täuschung des Publikums beim Abmeldevorgang wird von der GEZ seit Jahren praktiziert. Das spricht für ihren Erfolg. Denn der noch nicht behelligte Normalbürger kann sich ja kaum vorstellen, dass die GEZ nur blufft und ihre Forderungen - etwa nach Nachweisen des Käufers von Rundfunkgeräten etc. - keine gesetzliche Basis haben. Die GEZ-Abmeldung stellt eine Abmeldungserklärung des abmeldenden Rundfunkteilnehmers dar. Die GEZ darf zwar prüfen, ob die Abmeldung formal in Ordnung war, also mit dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag konform geht. Die Anmeldung ist aber keineswegs ein "Antrag auf Abmeldung", über den die GEZ-Mitarbeiter frei nach Gutsherrenart entscheiden dürfen. Wird bei der Abmeldung ein Grund angegeben - ist damit dem Gesetz genüge getan. Der ehemalige Gebührenzahler muss also nicht beweisen, dass er keine Geräte mehr bereithält. Vielmehr müsste die GEZ und die Rundfunkanstalten den Beweis antreten, dass der abgemeldete Bürger trotz Abmeldung tatsächlich Geräte bereithält.

Im Blog von Dirk Olbertz wird deutlich, wie die GEZ durch eine klare Sprache auf Spur gebracht wird.

In den "GEZ-FAQ"" des Datenschutzzentrums des Landes Schleswig-Holstein heisst es zum Thema: "Gerade bei der Abmeldung kommt es immer wieder zu Problemen. Hier verlangt die GEZ, dass ein konkretes Ereignis benannt wird (wie z. B. Verschenken der Geräte oder Entsorgung derselben durch die Müllabfuhr etc.), das dazu geführt hat, dass keine Empfangsgeräte mehr bereitgehalten werden. Die bloße Angabe, keine Geräte mehr bereitzuhalten, wird in der Regel nicht akzeptiert.

Datenschutzrechtlich problematisch ist dabei vor allem die Art und Weise, in welcher die GEZ versucht, bei der Abmeldung die Daten dritter Personen, mit denen der Gebührenpflichtige zusammenzieht oder an die er seine Geräte weitergegeben hat, zu erheben. Durch die Gestaltung und Formulierungen in den entsprechenden Fragebögen werden die Betroffenen geradezu gedrängt, Daten Dritter preiszugeben. Tatsächlich besteht dazu aber keinerlei rechtliche Verpflichtung; vielmehr ist die Erhebung der Daten hinter dem Rücken der betroffenen Personen datenschutzrechtlich in der Regel unzulässig. Es muss also nicht mitgeteilt werden, mit wem man zusammenzieht oder an wen man das Radio verschenkt hat."


Was tun, wenn GEZ auf die Abmeldung einfach nicht reagiert?

Was soll man tun, wenn die GEZ die Abmeldungen als Rundfunkteilnehmer einfach unbestätigt lässt? (Übrigens ist diese Abmeldungsbestätigung nicht zu verwechseln mit einer Bestätigung der GEZ nur über den Eingang der Abmeldung)?

Sollte Ihnen das widerfahren, empfiehlt es sich, nach drei Monaten ein einziges Mahnschreiben aufzusetzen und dies der GEZ wiederum per Einschreiben / Rückschein zu schicken. Darin sollten Sie deutlich hervorheben, dass Sie der GEZ hiermit eine letzte Frist von zwei Wochen bis zum Datum XYZ setzen, um Ihre Abmeldung schriftlich zu bestätigen. Gleichzeitig kündigen Sie an, dass Sie andernfalls gegen die GEZ beim Verwaltungsgericht Untätigkeitsklage nach § 75 der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) erheben werden.

Es ist sinnvoll, die Fristsetzung und Klageandrohung fett hervorzuheben, weil dann auch dem einfachsten Gemüt bei der GEZ klar wird, dass der Brief für die Rechtsabteilung bestimmt ist, die schnell reagieren dürfte, wenn sie für die GEZ die Gefahr im Verzug erkennt. Sollte die GEZ selbst dann nicht in Ihrem Sinne reagieren und die gesetzte Frist überschreiten, übergeben Sie den Vorgang Ihrem Anwalt. Ihr Anwalt kann sich dann aufs Honorar freuen, was später der untätigen GEZ weiterberechnet werden wird. Soweit dürfte es allerdings kaum kommen. Für Ihr Schreiben können Sie folgendes Musterschreiben nutzen:

Musterschreiben an die GEZ: Erinnerung wegen Abmeldebestätigung

Per Einschreiben / Rückschein

Ehemalige GEZ-Teilnehmernummer: XXXXXXXXX - Meine Abmeldung als Rundfunkteilnehmer vom XX.XX.200X

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist nun über drei Monate her, dass Ihnen meine oben genannte Abmeldung als Rundfunkteilnehmer per Einschreiben / Rückschein zugestellt wurde.

Ich darf Sie höflichst daran erinnern, dass Sie verpflichtet sind, mir meine Abmeldung als Rundfunkteilnehmer schriftlich zu bestätigen.

Sollte ich bis zum (hier das Datum XX.XX.200X eintragen, das 14 Tage später als das Absendedatum des Briefes liegt) weiterhin nichts von Ihnen hören, müsste ich leider meinen Anwalt beauftragen, eine Untätigkeitsklage nach § 75 VwGO einzureichen.

Ich darf Sie höflichst darum bitten, mir in Ihrem Antwortschreiben ebenfalls zu bestätigen, dass Sie die gesetzlich vorgeschriebene Löschung meiner bei Ihnen als Rundfunkteilnehmer gespeicherten Personendaten vorgenommen haben.

Mit freundlichen Grüßen

(Unterschrift)



Verhalten bei Zahlungsaufforderung, Mahnbescheid oder Androhung der Zwangsvollstreckung

Zusammen mit der Abmeldung haben Sie der GEZ hoffentlich auch die Einzugsermächtigung widerrufen oder Ihren Dauerauftrag storniert. Sollte die GEZ trotz Ihrer Abmeldung weiterhin Zahlungsaufforderungen mit Androhung weiterer Schritte oder einen Mahnbescheid schicken oder gar die Zwangsvollstreckung androhen, leiten Sie diese Vorgänge am Besten ebenfalls sofort an Ihren Anwalt weiter. Warum sollten Sie sich mit der erforderlichen Einlegung eines Widerspruchs oder gar einer Klage selbst herumschlagen, wenn die GEZ für den Anwalt und gegebenenfalls auch die Gerichtskosten zahlen muss?

Lassen Sie sich die Zahlungspflicht der Anwaltsgebühren durch die GEZ am Besten von Ihrem Anwalt bestätigen, wenn Sie sich unsicher sind, wer den Anwalt bezahlt. Nach dem Rechtsberatungsgesetz haftet Ihr Anwalt dann für seine Festlegung, wenn er Ihnen vorher erklärt, dass Sie im vorliegenden Fall keine Anwaltskosten zahlen müssen.

Verhalten nach erfolgreicher Abmeldung

Hat man es geschafft, sich nicht nur von Radio und Fernseher zu befreien, sondern sich auch erfolgreich bei der GEZ als Rundfunkteilnehmer abzumelden, kann man für den Umgang mit der GEZ bzw. ihren "Rundfunkgebührenbeauftragten" bestimmte Regeln anwenden, um sich Ärger und Belästigungen zu ersparen.


Auskunftsersuchen nicht beantworten

War die Abmeldung erfolgreich, wird man von der GEZ regelmäßig mit Briefserien bombardiert: Man wird in immer ominöseren Worten auf die Gebührenpflicht hingewiesen und soll Auskunft erteilen, ob man nicht wieder und welche Rundfunkgeräte man überhaupt bereithält. Wie man mit solchen Schreiben umgeht, erläutert unser Tipp: "Mit GEZ-Briefen richtig umgehen"

Sollte sich nach der Abmeldung einer der "Rundfunkgebührenbeauftragten" zu Ihnen verirren, brauchen Sie ihm weder Auskünfte zu erteilen noch ihn gar in die Wohnung zu lassen. Es ist aber sinnvoll, sich den Namen zu notieren. Schließlich hat er die Möglichkeit, Sie ohne Ihre Beteiligung erneut anzumelden, etwa weil er eine Auskunft "missverstanden" hat. Genauer wird das Thema im Tipp: "GEZ-Gebührenfahnder ante Portas" erläutert.
Anonyme Anmeldung

An- und Abmeldung sind schon durch den Rundfunkgebührenstaatsvertrag verschiedenwertig gestellt. Vor allem aber werden die beiden Vorgänge von der GEZ ganz verschieden behandelt.

Anmeldungen können sehr einfach vorgenommen werden. Das muss man auch keineswegs selbst tun: Angemeldet werden kann man auch durch Rundfunkgebührenbeauftragte ("Fremdanmeldungen") und - weil es auf der GEZ-Website eine anonyme Anmeldemöglichkeit gibt - faktisch auch durch jeden anderen.

Solche Anmeldungen können auch für lange Zeiträume rückwirkend vorgenommen werden. De facto herrscht also die Möglichkeit zu unbegrenztem Anmelde-Denunziantentum, jeder kann jeden "melden" und muss dafür noch nicht einmal eine E-Mailbestätigung abgeben oder die E-Mailadresse hinterlassen. So kann jeder seinen Feinden und mißliebigen Konkurrenten die GEZ auf den Hals hetzen - besonders teuer wirds bei erfundenen, mehrjährig rückwirkend datierten, gewerblichen GEZ-Anmeldungen, da hier jedes Gerät extra kostet und die gewerbliche GEZ-Gebühr immer zusätzlich zur privaten zu zahlen ist.

Ob solche Anmeldungen rechtlich zulässig sind, ist strittig. Sie werden von der GEZ, die sich bei Anmeldungen stets kooperativ zeigt, jedoch entgegengenommen und führen erst einmal zu Zahlungsaufforderungen. Bei Nichtzahlung wird nach erfolgloser Erinnerung der Gebührenbescheid im Auftrag der jeweiligen Landesrundfunkanstalt erteilt, dem in der Regel eine Mahnung und eine 2. Mahnung folgen, bevor die Zwangsvollstreckung betrieben wird. Gegen den Gebührenbescheid ist die Erhebung eines Widerspruchs möglich (der jedoch nahezu regelmäßig abgelehnt wird), in einigen Regionen Deutschlands kann man auch direkt Klage vor dem Verwaltungsgericht einlegen, ohne vorhergehendes Widerspruchsverfahrens.

Abmeldungen sind, wie wir gesehen haben, dagegen deutlich schwieriger durchzuführen.

Vom Schwarzsehen und Weichkochen

Millionen Haushalte in Deutschland zahlen keine GEZ und hören trotzdem Radio oder sehen fern. So schreibt Hans Jürgen Jacobs in der Süddeutschen Zeitung: "Wer sich weigert und lügt, kann dennoch nicht belangt werden. Schwarzsehen ist kein Fall für die Polizei. Es sei denn, der Gebührenbeauftragte und sein Zielobjekt prügeln sich."

Und im Magazin der Süddeutschen Zeitung schrieb Wolfgang Uchatius unter dem Titel Nichts zu melden: "Wenn Sie keine Fernsehgebühren zahlen, bekommen Sie schnell ein Problem mit der GEZ in Köln. Allerdings nur ein Kleines. Gegen hartnäckige Schwarzseher ist die Behörde praktisch machtlos

...

Ehrlichkeit wird bestraft, Frechheit belohnt. Das kommt nicht von ungefähr. Der Einzug der Rundfunkgebühren geschieht in einer rechtlichen Grauzone, in der immer einer der Dumme ist - entweder der Fernsehzuschauer, der pflichtgemäß seine Gebühren zahlt, während sich der Nachbar das Geld spart. Oder der Gebührenfahnder, der nicht weiß, wie er seine Familie ernähren soll, wenn er auf Tricks verzichtet."

Auch wenn im Prinzip sich jeder über die GEZ abmelden und danach ohne Gebührenzahlung weiter Radio hören und fernsehen sehen kann: Dieser Beitrag soll bestimmt nicht zum Schwarzsehen aufrufen. Wer aber tatsächlich Fernseher bzw. Radio aufgibt, hat das Recht, sich ohne Schikanen vom Gebührenzahlen abzumelden. Dabei Unterstützung zu leisten, ist das Ziel dieses Beitrags.


Alles weiter findet Ihr hier

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Und hier habe ich einen Fall gefunden wo es um das Beispiel einer Fremdanmeldung geht:

Zitat:
Frage:

Betreff: GEZ meldet mich einfach ohne mein Einverständnis an
Vor ungefähr 3 Monaten war ein GEZ-Beauftragter vor meinem Haus.
Err hatte kurz vor 20.00 Uhr geklingelt, stellte sich vor und sagte er käme von der GEZ im Auftrag des Südwestrundfunks, und er habe ermittelt, dass ich mit meinem Fernseher nicht angemeldet bin.
Er fing ein Formular auszufüllen, da meinte ich, was er genau wolle, dann meinte er, Sie sind verpflichtet sich anzumelden.
Ich fragte woher wollen Sie wissen, dass ich was habe.
Er meinte, dann zeigen Sie dass Sie nichts haben, dann wird von einer Anmeldung abgesehen.
Ich habe ihm sofort Hausverbot erteilt, worauf er auch gleich ging.

Eine Woche später war die Rechnung da, ich es sofort reklamiert, ich bekam dann 2 Wochen später ein Schreiben vom SWR, dass die Anmeldung auch ohne Unterschrift möglich ist, da ich verweigert habe meinen Fernseher anzumelden. Daher bleibt die Anmeldung bestehen, ich habe dann sofort per Einschreiben geschrieben dass ich nichts habe, und ich sonst eine Strafanzeige stellen werde.
Wieder knapp 2 Wochen später, steht ein anderer Beauftragter vor Türe, und sagt es bearbeitet den Fall, und man natürlich von der Anmeldung absehen wird, allerdings müsse ich ihm zeigen (sofort!) das ich nichts habe, ich habe auch diesem Hausverbot erteilt.

Nun war heute im Briefkasten erneut ein Schreiben vom SWR, diese Schreiben, dass diese zutiefst erschüttert sind, dass ich dem Gebietsbeauftragten nicht zeigen wollte, dass ich nichts habe, und nicht bereit war das Protokoll zu unterschreiben, daher bleibt die Forderung aufrechterhalten und es ergeht demnächst ein Gebührenbescheid.


Was soll ich tun?

Ich habe keine Rechtsschutzversicherung, bin aber bereit die Gerichtskosten vorzustrecken.

Liegt hier eine Straftat vor?



Antwort:

Rechtsanwältin Sabine Reeder
Kopenhagener Str.44, 10437 Berlin, Tel: +49(0)30-74394955, Fax: +49(0)30-7001433291
Ausländerrecht, Familienrecht, Internationales Familienrecht



Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:

Zunächst einmal liegt bei einer fehlenden Anmeldung kein Stratftatbestand vor, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1000 € geahndet werden kann.

Leider können Anmeldungen sehr einfach vorgenommen werden. Vorliegend handelt es sich um eine Fremdanmeldung. Der Beauftragte der GEZ kann immer behaupten, dass er Ihre Angaben missverstanden hat und eine Fremdanmeldung vornehmen. Es ist umstritten, ob solche Anmeldungen zulässig sind.

Sie können nun den Gebührenbescheid abwarten und dagegen Widerspruch einlegen oder direkt klagen (in manchen Bundesländern ist kein Widerspruchsverfahren vorgesehen). In diesem Verfahren müssen Sie nicht beweisen, dass Sie keine Geräte bereit halten, sondern es ginge lediglich um Ihre Angaben. Die Tatsache, dass Sie das Protokoll nicht unterschrieben haben, erschwert es der GEZ natürlich zu beweisen, dass Sie entsprechende Angaben gemacht haben.

Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrages RGebStV besteht zum einen die Pflicht, Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang von sich aus anzuzeigen. Daneben gibt es die Pflicht, der zuständigen Landesrundfunkanstalt auf Nachfrage Auskunft über diejenigen Tatsachen zu geben, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen. Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit den zuvor genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben. Wenn man keine Rundfunkgeräte bereit hält, dann hat man auch keine Auskunftspflicht.

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Frage, die ich unter Berücksichtigung Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:

Zunächst einmal liegt bei einer fehlenden Anmeldung kein Stratftatbestand vor, sondern lediglich eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1000 € geahndet werden kann.

Leider können Anmeldungen sehr einfach vorgenommen werden. Vorliegend handelt es sich um eine Fremdanmeldung. Der Beauftragte der GEZ kann immer behaupten, dass er Ihre Angaben missverstanden hat und eine Fremdanmeldung vornehmen. Es ist umstritten, ob solche Anmeldungen zulässig sind.

Sie können nun den Gebührenbescheid abwarten und dagegen Widerspruch einlegen oder direkt klagen (in manchen Bundesländern ist kein Widerspruchsverfahren vorgesehen). In diesem Verfahren müssen Sie nicht beweisen, dass Sie keine Geräte bereit halten, sondern es geht um Ihre Angaben.

Aufgrund der Tatsache, dass Sie das Protokoll nicht unterschrieben haben, kann auch nicht bewiesen werden, dass Sie entsprechende Angaben gemacht haben.


Sie sollten sich darauf berufen, dass man keine Auskunftspflicht hat, wenn man keine Rundfunkgeräte bereit hält.

Nach dem Rundfunkgebührenstaatsvertrages RGebStV besteht zum einen die Pflicht, Beginn und Ende des Bereithaltens eines Rundfunkempfangsgerätes zum Empfang von sich aus anzuzeigen. Daneben gibt es die Pflicht, der zuständigen Landesrundfunkanstalt auf Nachfrage Auskunft über diejenigen Tatsachen zu geben, die Grund, Höhe und Zeitraum ihrer Gebührenpflicht betreffen. Die Auskunft kann auch von Personen verlangt werden, die mit den zuvor genannten Personen in häuslicher Gemeinschaft leben.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Für eine kostenlose Nachfrage stehe ich selbstverständlich zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Sabine Reeder
Rechtsanwältin


Meine Antwort umfasst nur die Informationen, die mir zur Verfügung gestellt wurden. Für eine verbindliche Bewertung ist eine umfassende Sachverhaltsermittlung vonnöten, die im Rahmen einer Online-Beratung nicht möglich ist.
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Ich hoffe jemand kann bestätigen das es so funktioniert. Ich werde zumindest nach diesem Prinzip meine Freundin die nächsten Tage Abmelden und dann Bericht erstatten.



LG
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Ungelesen 04.01.11, 08:42   #111
Sâilence
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Ich habe meinen Fernseher und meinen PC damals so abgemeldet.

Habe dort angerufen und gesagt, das mein Fernseher kaputt gegangen ist und ich kein Geld für einen neuen habe.

Meinen PC habe ich verkauft, weil ich Geld brauchte...

Die Frau am Telefon hat zwar nen bisschen Dumm gemacht, aber ich hab 2 Wochen später nen Brief bekommen, wo ich den Sachverhalt nochmal schriftlich erklären solle.
Gesagt, getan, abgemeldet. Nun zahle ich nur noch für mein Autoradio, was ich aber wohl auch noch abmelden werde...

Das war der größte Fehler gleich mit 18 und Anfang der Ausbildung sich bei der GEZ anzumelden

Seitdem schmeiße ich auch jeden Brief ungeöffnet weg.
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Ungelesen 04.01.11, 08:46   #112
RealDealOne
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Ich hoffe für mich wird es genauso unkompliziert. ^^

Ich selbst habe in meiner Wohnung keine GEZ.

Schon alleine das man Zahlen muss weil es ja sein kann das du Guckst - Scheißdreck. Is doch gar keine Rechtsgrundlage ! Wieso sperren die mich nicht ein ?! KÖNNTE ja mal sein das ich jemanden verletze

Da braucht sich keiner wundern das niemand an die Gauner zahlen will


LG
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Ungelesen 04.01.11, 10:13   #113
Sâilence
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Nen Kumpel von mir hat dem Typ an der haustür damals gesagt "Er zahlt für nichts was er nicht nutze - er könnte ja genausogut schonmal Kindergeld beantragen, das Kind ist noch nicht da, aber das Gerät ist daheim"

Dann hat er die Tür zugemacht und seit dem kommen halt nur noch diese grünen Briefchen die bei ihm ebenso wie bei mir im Müll landen

Vorallem schau ich eh kein ARD und ZDF... die sind in meinem Digital Reciever nichtmal vorhanden, da ich nur über Favoriten Liste schaue und da sind solche Sender nicht drin.
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Ungelesen 04.01.11, 11:57   #114
igor s.
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das thema hat sich eh bald erledigt, da ja ein gesetz kommt, dass jeder haushalt grundsätzlich gez-gebühren bezahlt, egal ob geräte vorhanden sind oder nicht....
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Ungelesen 04.01.11, 12:39   #115
hardie69
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Zitat:
Zitat von igor s. Beitrag anzeigen
das thema hat sich eh bald erledigt, da ja ein gesetz kommt, dass jeder haushalt grundsätzlich gez-gebühren bezahlt, egal ob geräte vorhanden sind oder nicht....
Genau das, ab 2013 muss jeder Haushalt pauschal zahlen.
Etwas an- oder abmelden braucht/kann man dann nicht mehr.
hardie69 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 04.01.11, 14:04   #116
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Das macht dann 8,5 Milliarden pro Jahr für die öffentlich-rechtlichen.
Ich freu mich schon... endlich Rosamunde Pilcher in 3D !
__________________
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Ungelesen 05.01.11, 08:53   #117
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Das sind dann aber Haushaltsabgaben und keine GEZ. gebühren, die wollen ja an der GEZ sparen und die abschaffen diesen "Riesen Apparat - den braucht kann keiner mehr"
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Ungelesen 05.01.11, 12:15   #118
hardie69
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GEZ wird bestimmt nicht abgeschafft, auch wenn es schön wäre.
Sie wird ab 2013 eingeschrumpft.
Fakt ist aber, dass dann jeder Haushalt diese 17,98 € zahlen muss. Darum gehts ja, ob es GEZ Gebühr heisst, oder ABC Gebühr ist doch egal.

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Ungelesen 05.01.11, 12:30   #119
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Naja eingeschrumpft... nicht wirklich

die 17,98 waren doch monatlich wenn ich mich recht erinnere oder?

Die machen dadurch ja dann noch mehr gewinn als ohne hin schon.
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Ungelesen 05.01.11, 12:38   #120
hardie69
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Ja, monatlich.
Besonders ärgerlich ist es, dass durch die Änderung ab 2013 alle Haushalte die Summe zahlen.
Auch die, die bisher nur für Ihren PC mit Internet gezahlt haben (knapp 6 €),
werden dann den vollen Betrag zahlen müssen.
Ebenso werden Behinderte dann zur Kasse gebeten.
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Ungelesen 05.01.11, 17:33   #121
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naja die spinnen alle so ziemlich is echt eine Frechheit

Aber naja ich hoffe dennoch das das eine Jahr abmelden kann.

Frag mich nur ob sie damit richtig durchkommen - da wird es wieder aber tausende Prozesse geben wie bei Harz IV ( ?) was dann wieder Millionen Steuergelder kostet


LG
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Ungelesen 06.01.11, 11:58   #122
hardie69
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Das ist ja schon beschlossen, ich fürchte dass sich daran nichts mehr ändern wird.
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Ungelesen 06.01.11, 12:06   #123
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Freiheit = 0 ...^^

Wir werden zu Dingen gezwungen die wir nicht mal nutzen und das ist eine Frechheit.
Die die ARD ZDF und son kram schauen wollen sollen bezahlen ( so eine Art PayTv) und der Rest soll sie einfach nicht reinbekommen und fertig. So wäre es doch eine Lösung oder nicht?
xXUnbelievableXx ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 06.01.11, 12:23   #124
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Alles Abzocke von der eigenen Regierung - toll oder ?

Ich frag mich wo da die Demokratie bleibt ?! Haben wir als Volk nicht eigentlich etwas zu sagen ?
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Ungelesen 06.01.11, 12:26   #125
hardie69
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Ich wäre auch für eine generelle Abschaffung der öffentlich rechtlichen.
Jeder soll das bezahlen was er gucken will.
Ich finde das TV Programm bei den Öffentlichen und Privaten so schlecht,
dass ich günstig davonkommen würde.
hardie69 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 06.01.11, 12:47   #126
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Ja, das is schon scheiße das man zahlt was man nicht will und nicht nutzt.


Ohje ich habe kein TV und verpasse "Bauer sucht Frau" in den Staub mit mir solch schändliches verhalten wird sozial nicht mehr geduldet daher stelle ich mich auf Arbeit immer in die dunkelste Ecke des Dunkelsten Raumes und lasse die finstersten Blicke auf mich einschlagen auf das jeder wie ein Donnerschlag meinen Leib zerfetze !
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Ungelesen 06.01.11, 14:36   #127
m1nd
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Bauer sucht Frau kommt aber nicht im öffentlich rechtlichen Fernsehen. Denk erstmal nach.
Von mir aus könnt ihr das gerne machen, ich wäre allein zu faul, den Text zu lesen, und habe auch kein Problem damit, knapp 18 Euro zu zahlen...
__________________
Seltsame Gesellschaft: Kinder haften für die Eltern
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Ungelesen 06.01.11, 14:54   #128
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Tja, "denk erst mal nach" spiegelt das was wieder Du selbst sagst mit dem du dich selbst "disst"

Weil das nicht auf Öffentlich rechtliche bezogen ist sondern auf die Rundfunkgeräte selbst z.B. TV.

Ich weiß ja nicht was du für eine Pappschachtel hast die du TV nennst aber meiner kann auch Private Sender empfangen

Ich würde Dich daher bitten das DU etwas nachdenkst und vor allem liest bevor du dich in Themen einmischst von denen DU ja schon allein gar keine Ahnung haben kannst weil DU den Artikel gar nicht gelesen hast.

Dennoch danke für deinen mehr oder weniger und doch etwas mehr wie nicht belustigendem Beitrag zu diesem Thema. Darüber werden sich bestimmt noch andere User freuen wenn sie wieder ein Neandertaler sehen der Sinnlose Beiträge schreibt die keinem Zweck dienen außer....tja das weiß wohl keiner der einen IQ über 20 hat

Also sags uns ?!

LG
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Ungelesen 06.01.11, 15:28   #129
hardie69
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Zitat:
Zitat von m1nd Beitrag anzeigen
Von mir aus könnt ihr das gerne machen, ich wäre allein zu faul, den Text zu lesen, und habe auch kein Problem damit, knapp 18 Euro zu zahlen...

Kannst du mir auch jeden Monat knapp 18 Euro schenken?
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Ungelesen 06.01.11, 15:38   #130
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Ach,lieber zahl ich dene Mongos ihre Gez,als irgendein Gesicht von dene mir beim wixen durchs Fenster zuschaut
oder ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 06.01.11, 15:39   #131
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@hardie
Du müsstest ihm dann schon eine Rechnung über die letzten Monate schicken, da er zu Faul zum Lesen ist, wird er dir das Geld dann einfach überweisen.
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Ungelesen 06.01.11, 15:42   #132
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Ach,lieber zahl ich dene Mongos ihre Gez,als irgendein Gesicht von dene mir beim wixen durchs Fenster zuschaut
Fürs Wichsen fällt aber keine GEZ an. Er könnte dir rein rechtlich gar nichts. Es sei denn der Fernseher läuft im Hintergrund.
Ich hatte in meiner alten Wohnung auch mal einen Schnüffler von der GEZ, den hab ich getreten und beschimpft, weil ich eh kurz vorm Umzug stand.
Wie kann man nur solchen Abzockervereinen so unterwürfig entgegenkommen, da muss doch was in der Erziehung schief gelaufen sein bei dir.
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Ungelesen 06.01.11, 16:13   #133
Deppkopf
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Das muss man sich mal vorstellen, vom Staat gesponsorte Abzocke die schon kriminelle Maßnahmen benutzt.
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Ungelesen 06.01.11, 16:42   #134
oder
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Zitat von Sysrq101 Beitrag anzeigen
Fürs Wichsen fällt aber keine GEZ an. Er könnte dir rein rechtlich gar nichts. Es sei denn der Fernseher läuft im Hintergrund.
Ich hatte in meiner alten Wohnung auch mal einen Schnüffler von der GEZ, den hab ich getreten und beschimpft, weil ich eh kurz vorm Umzug stand.
Wie kann man nur solchen Abzockervereinen so unterwürfig entgegenkommen, da muss doch was in der Erziehung schief gelaufen sein bei dir.
Du,ich zahl sogar Gez und schau aber seit 2002 kein Fernsehen mehr ! ,ich zahle den Dreck nur,damit es keinen Grund gibt mir durchs Fenster zu schauen,die müssen net unbedingt sehen,wie ich villeicht zufällig mit meiner Bong durchs Haus laufe oder schlimmer noch,daß sie auf die Idee kommen wenn ich nicht Zuhaus bin richtig durch die Fenster zu schielen und z.B. meinen Kroko sehen und mich anschwärzen.
Wenn ich nicht zahlen würde und die das Flimmern vom Monitor oder Beamer,die Jeden Tag laufen sehen,denken die bestimmt mal,daß ich schwarz sehe.
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Ungelesen 06.01.11, 16:45   #135
igor s.
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wie kommt ihr eigentlich auf knapp 18 euro? ard und zdf wollen mehr gelder, deshalb wird ja schon über eine anhebung nachgedacht.....
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Ungelesen 06.01.11, 19:08   #136
m1nd
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Keult euch bitte einen auf eure Flames.

Und außerdem kann ich natürlich nicht die geringste Ahnung haben, weil ich dafür den Artikel lesen muss, weil der einem natürlich alles erklärt und sehr objektiv ist.

Ich habe keine "Pappschachtel" und komme auch sehr gut ohne klar. Ist klar, dass das dir nicht möglich erscheint.

Übrigens bist du sehr erwachsen. Und dein IQ ist unglaublich hoch.

Beiträge mit eigner Meinung abzugeben sind natürlich total überflüssig und es versteht keiner mit einem IQ über 20, dass man eine eigene Meinung haben kann. Aber danke für die Blumen.

@ Hardie: Klar, schick mir deine Real Daten und nen Facebookprofil und Fotos und wenn du Glück hast und kein dicker Nerd bist, bekommst du sogar was.

Bitte nehmt meinen Post auseinander und habt viel Spaß dabei.

Gruß vom Nerd mit <20 IQ
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Seltsame Gesellschaft: Kinder haften für die Eltern
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Ungelesen 07.01.11, 08:35   #137
igor s.
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meinst du mich?
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Ungelesen 07.01.11, 10:00   #138
RealDealOne
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Zitat:
Zitat von m1nd Beitrag anzeigen
Keult euch bitte einen auf eure Flames.

Und außerdem kann ich natürlich nicht die geringste Ahnung haben, weil ich dafür den Artikel lesen muss, weil der einem natürlich alles erklärt und sehr objektiv ist.

Ich habe keine "Pappschachtel" und komme auch sehr gut ohne klar. Ist klar, dass das dir nicht möglich erscheint.

Übrigens bist du sehr erwachsen. Und dein IQ ist unglaublich hoch.

Beiträge mit eigner Meinung abzugeben sind natürlich total überflüssig und es versteht keiner mit einem IQ über 20, dass man eine eigene Meinung haben kann. Aber danke für die Blumen.

@ Hardie: Klar, schick mir deine Real Daten und nen Facebookprofil und Fotos und wenn du Glück hast und kein dicker Nerd bist, bekommst du sogar was.

Bitte nehmt meinen Post auseinander und habt viel Spaß dabei.

Gruß vom Nerd mit <20 IQ

Da braucht man nichts mehr auseinander nehmen

FAIL =)

@igor s. - Ich denke er meint mich und Hardie halt.
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Ungelesen 07.01.11, 17:05   #139
ceraxo
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Zitat:
Zitat von RealDealOne Beitrag anzeigen
Da braucht man nichts mehr auseinander nehmen

FAIL =)
/sign


wer schon gEZahlt hat, ist selber schuld
wie schon erwähnt wurde.. brife in den müll!
wenns mal klingelt.. aufdrücken.. durch den spion schauen und ggf türe nicht aufmachen
^^klappt super

das mit 2013 nervt mich auch gewalltig.. aber was will man machen.. in diesem staat´e..

btw. trotzdem ich nicht zahle.. thx für´s tut
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Ungelesen 08.01.11, 18:05   #140
ice_dealer1983
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Mitte Dezember hab ich mich umgemeldet (Wohnortwechsel), heute Post von der GEZ...
Mal schauen wie viele Briefe ich in diesem Jahr von denen bekomme =D
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