Keine GEZ bezahlen - eine gute Idee?
Manch einer mag die Rundfunkgebühren nicht und will daher keine GEZ bezahlen – doch das kann erst recht richtig teuer werden. Zum einen, weil irgendwann der Herr von der Rundfunkanstalt (richtig: NICHT von der GEZ!) vor der Tür stehen kann. Das tut manch einer noch ab nach dem Motto “Der kann mir gar nix” – was sich als fataler Irrtum herausstellen kann. Denn wenn der gute Mann einen Schwarzseher auf dem Kiecker hat, kann er durchaus, entsprechenden Wissensstand vorausgesetzt, die ersten Schritte für eine Zwangsanmeldung in die Wege leiten. Dass dies nicht viel häufiger passiert, ist in erster Linie vermutlich zwei Umständen zu verdanken: erstens dem Umstand, dass die Rundfunkanstalten ihr Image nicht durch reißerische Medienberichterstattung riskieren wollen, und zum anderen, weil oftmals gerade die Totalverweigerer “nichts zu verlieren haben”, weil sie ohnehin längst zahlungsunfähig sind – und dann würde man nur hohe Kosten bei der Zwangsvollstreckung produzieren, ohne dass jemals nennenswerte Gebührenerträge anfallen.
Zwangsanmeldung möglich!
Jedoch werden die Rundfunkanstalten von Gesetzgeber und der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) zur nachhaltigen Verfolgung der Gebührensünder fast schon gezwungen, denn solange dieses “Gebührenpotential” nicht in ausreichendem Maße bearbeitet wird, werden Teile notwendiger Gebührenerhöhungen versagt.
Um also nicht doppelt dringend benötigtes Geld zu verlieren, müssen die Rundfunkanstalten den Schwarzsehern das Leben so schwer wie möglich machen – was die ehrlichen Gebührenzahler mit Recht freut. So kommt es denn durchaus auch zu Zwangsanmeldungen, bei denen die Gebühren dann oftmals im Verwaltungszwangsverfahren eingetrieben werden – was nichts anderes bedeutet, als dass irgendwann der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht, dessen Kosten der bislang säumige Gebührenschuldner noch zusätzlich tragen muss.
Vollstreckungskosten und Bußgeld können drohen
Aber es kann durchaus noch ärger kommen: worüber sich viele Schwarzseher nämlich nicht im Klaren sind ist, dass die Nichtanmeldung ihrer Rundfunkgeräte eine Ordnungswidrigkeit ist, die auf Antrag der Rundfunkanstalten verfolgt wird. Was nichts anderes heißt, als dass Leute, die keine GEZ bezahlen, nicht nur mit Zwangsanmeldung und möglichen Vollstreckungskosten belastet werden, sondern zusätzlich riskieren, mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro belegt zu werden.
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