Moin,
Zitat von
hier.
Wenn in einer Lebens- oder Wohngemeinschaft die Beitragszahlerin oder der Beitragszahler verstorben ist, muss ein anderer Mitbewohner die Zahlung des Rundfunkbeitrags für die Wohnung übernehmen. Bitte informieren Sie den Beitragsservice.
Gibt es keine weiteren Mitbewohner und die Wohnung wird aufgelöst, kann das Beitragskonto zum Sterbedatum abgemeldet werden. Legen Sie dazu eine Kopie der Sterbeurkunde dem Abmeldeformular bei.