25.01.14, 21:37
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#342
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Newbie
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Bedankt: 44
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Zitat:
Zitat von ted377
Die pauschalisierte Gebührenabgabe könnte gegen z.B. das Grundrecht Art. 3 verstoßen. Da steht grob gesagt drin, daß Ungleiches nicht gleich behandelt werden darf. Jemand, der also kein Rundfunkgerät hat, muss dann natürlich auch nichts zahlen. Grundrechte sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat.
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Folgener Jurist gegründet seine Klage gegen den Rundfunkbeitrag u.A. so:
Zitat:
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Der eine betrifft den Gleichheitssatz. Der besagt, dass man nichts wesentlich Gleiches ungleich und nichts wesentlich Ungleiches gleich behandeln darf. Im neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist es nun so: Alle müssen zahlen, egal ob sie einen Fernseher haben, oder nur ein Radio oder ein internetfähiges Smartphone. Letztere müssen bislang weniger zahlen. Noch *******r trifft es natürlich Menschen, die tatsächlich gar nichts nutzten, und folglich auch nichts zahlten. Auch Unternehmen, die völlig Unterschiedliches anbieten, werden mit der Reform plötzlich gleich behandelt.
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Quelle
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