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Ungelesen 25.01.14, 21:37   #342
gtosh
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Zitat:
Zitat von ted377 Beitrag anzeigen
Die pauschalisierte Gebührenabgabe könnte gegen z.B. das Grundrecht Art. 3 verstoßen. Da steht grob gesagt drin, daß Ungleiches nicht gleich behandelt werden darf. Jemand, der also kein Rundfunkgerät hat, muss dann natürlich auch nichts zahlen. Grundrechte sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat.
Folgener Jurist gegründet seine Klage gegen den Rundfunkbeitrag u.A. so:

Zitat:
Der eine betrifft den Gleichheitssatz. Der besagt, dass man nichts wesentlich Gleiches ungleich und nichts wesentlich Ungleiches gleich behandeln darf. Im neuen Rundfunkgebührenstaatsvertrag ist es nun so: Alle müssen zahlen, egal ob sie einen Fernseher haben, oder nur ein Radio oder ein internetfähiges Smartphone. Letztere müssen bislang weniger zahlen. Noch *******r trifft es natürlich Menschen, die tatsächlich gar nichts nutzten, und folglich auch nichts zahlten. Auch Unternehmen, die völlig Unterschiedliches anbieten, werden mit der Reform plötzlich gleich behandelt.
Quelle
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