GEZ - Länder haben keine Gesetzgebungskompetenz
Hallo,
also diese ganze GEZ-Diskussion zieht sich ja schon einige Seiten hin - und das beginnend ab einem Zeitpunkt, an dem die Rechtslage noch völlig anders war.
Mittlerweile ist unabhängig von der Tatsache, ob Rundfunkgeräte zum Empfang in der Wohnung bereitgehalten werden,
jeder beitragspflichtig, der eine Wohnung bewohnt. Damit ist jede natürliche Person, die volljährig ist und nicht von der Gebühr befreit ist, abgabenpflichtig.
Was kann man also tun, wenn man sich nicht mit der Gebührenerhebung einverstanden erklärt?
Alle Schreiben, die von der GEZ kommen, sind zunächst "lediglich" Aufforderungen zur Zahlung, also noch keine Mahnungen bzw. sogar gerichtliche Mahnbescheide (blauer Umschlag). Solange man diese noch nicht bekommen hat, macht es aus folgendem Grund Sinn, auf Zeit zu spielen:
Die pauschalisierte Gebührenabgabe könnte gegen z.B. das Grundrecht Art. 3 verstoßen. Da steht grob gesagt drin, daß Ungleiches nicht gleich behandelt werden darf. Jemand, der also kein Rundfunkgerät hat, muss dann natürlich auch nichts zahlen. Grundrechte sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat.
Ein weiterer Grund, die Zahlung zu verweigern, wäre die Betrachtungsweise, daß eine pauschalisierte Zahlungspflicht als steuerliche Abgabe zu werten ist. Da die Forderung allerdings auf dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag basiert und dieses Länderrecht ist, könnte insoweit ein Vetorecht bestehen, als steuerliche Abgaben Sache des Bundes sind. Das Land hätte dann keine Gesetzgebungskompetenz.
Mittlerweile sind viele Widersprüche anhängig, und es bleibt zu hoffen, daß ein Urteil des BVerwG ergeht, welches die Rechtsgrundlage ändert.
Wichtig wäre m.E. dieses Vorgehen: man schreibt der GEZ, daß man gar keine Rundfunkgeräte hat und gerne die Rechtsgrundlage dieser Gebührenerhebung mitgeteilt bekommen würde. Das hat den Grund, Zeit zu gewinnen. Und zu hoffen, daß bald ein Urteil ergeht.
Sollte man mittlerweile von der GEZ angemahnt werden, muß man (sollte man) zahlen - allerdings mit dem Vermerk in der Betreffzeile: Unter Vorbehalt.
Und dann, wenn die Kaffeekasse 100 Euro hergibt - klagen. Das sind die ungefähren Kosten, die auf einen zukommen.
So long, und macht mehr Sport,
ted
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