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myGully |
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03.09.12, 19:05
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#1
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 12
Bedankt: 11
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Anzeige wegen: Nötigung, Bedrohung und Beleidigung
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Ich habe über das Internet was eingekauft. Habe dem Verkäufer mehrmals gesagt, dass ich die Sendungsnummer will, wenn die Ware geschickt wird und dass die Ware schnellst möglich geschickt werden soll.
Als ich Ihn um Informationen bat (per e-mail), bekam ich andauernd abweisende und beleidigende Antworten. Ich habe es mehrmals angefordert, aber da kam nur "ne" "deine Mutter" usw.... Ich habe dann eine Frist gesetzt, die wurde nicht wahrgenommen, die Sendungsnummer bekam ich nicht. Also habe ich ihn aufgefordert, entweder die Sendungsnummer zu schicken, oder das Geld sofort zurück zu überweisen. Es kam nur " Die ware ist unterwegs" und das erst heute, nach dem er bei der Polizei war. Es ist mein Recht, mich nach meinem EIGENTUM zu erkundigen und wenn ich die Antwort nicht bekomme, dann werde ich auch sauer, vorallem wenn solche Antworten wie von ihm kommen
Daraufhin - nach dem er harten Ton angeschlagen hatte - tat ich das auch. Nun sagt er, er habe eine Anzeige wegen Drohung, Nötigung und Beleidigung gegen mich gemacht.
Punkt Beleidigung: Ich habe ihn nicht persönlich beleidigt, es fiel nur folgendes: "scheiss verfickte Sendungsnummer"
Punkt Drohung und Nötigung:
Ich fahre nach .... und trete dir tief in den Arsch
Ich habe werde führerschein - noch weiß ich wo er wohnt, das wusste er selbst auch. Mit dem Arschtritt war eine Anzeige wegen Betrug gemeint.
Ich bin 18 Jahre alt und Schüler. Was könnte - falls die Anzeige angenommen wird - passieren? Als das schlimmst mögliche?
Wie lange würde es dauern, bis ich einen Brief bekomme? Sollte ich bei der Staatsanwaltschaft anrufen und mich erkundigen?
Grüße
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03.09.12, 19:20
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#2
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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"Scheiss verfickte Sendungsnummer" ist zwar voll daneben, aber nicht strafbar.
"Ich fahre nach... und trete dir tief in den Arsch" erfüllt allerdings den Straftatbestand der Bedrohung nach § 241 StGB.
1. Woher weißt du, dass er bei der Polizei war? Schon etwas von der Polizei gehört?
2a. Falls nein, nichts zu tun.
2b. Falls ja, Reue zeigen und Sachverhalt schildern.
3. Beherrsche dich das nächste Mal und begib dich nicht auf ein solches Niveau.
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03.09.12, 19:30
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#3
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Anfänger
Registriert seit: Mar 2011
Beiträge: 12
Bedankt: 11
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Ich weiß es nicht, genau deswegen werde ich auch bei der Staatsanwaltschaft anrufen und mich erkundigen.
Deinen Ratschlag nehme ich gerne entgegen, sowas gehört sich wirklich nicht...
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03.09.12, 19:37
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#4
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Ex-Newbie
Registriert seit: Jan 2010
Beiträge: 457
Bedankt: 220
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Schön, dass du Einsicht zeigst.
Aber dennoch. Wie heißt es so schön: Schlafende Hunde weckt man nicht.
Soll heißen: Du erfährst es früh genug, wenn ein Ermittlungsverfahren gegen dich eingeleitet wird.
Möglicherweise war es auch nur eine Drohung seitens des Verkäufers.
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03.09.12, 19:47
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#5
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Erfahrenes Mitglied
Registriert seit: Dec 2008
Beiträge: 499
Bedankt: 440
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Jaja Ebay halt =) aber ein Recht auf die Sendungsnummer hast du nicht.
Dennoch kann ich dein Ärger nachvollziehen.
Ich denke er hat garnichts gemacht und will dir auch nur etwas Angst einjagen.
Abwarten und Tee trinken ich würde auch nicht nachfragen.
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03.09.12, 19:57
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#6
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Lichtbringer
Registriert seit: Jun 2010
Beiträge: 12
Bedankt: 13
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Ist Deine Mutter nicht so was wie eine Beleidigung?
auch sagst du von ihm kamen beleidigende e-mails?
wenn es zu einem verfahren oder ähnliches kommt, kannst du ja die e-mails als Beweis, das er dich beleidigt hat vorweisen oder irre ich mich ?
__________________
Luzifer, eine mythologisch-biblische Gestalt, gleichbedeutend mit einem Namen des Teufels.
Nunja ich nenne mich persönlich Lucifer XD
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03.09.12, 20:00
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#7
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Mitglied
Registriert seit: Aug 2009
Beiträge: 398
Bedankt: 131
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Er wäre relativ blöde, zur Polizei zu gehen & seine eigenen Beleidigungen & ggf. Vertragsverstöße? damit gleich öffentlich darzulegen... also vermutlich nur ein Großmaul
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04.09.12, 10:22
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#8
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Anfänger
Registriert seit: Aug 2012
Beiträge: 2
Bedankt: 1
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Ich habe auch ein paarmal stess bekommen
wen du keine vorstrafen hast kommt da nicht viel rum
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04.09.12, 13:46
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#9
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Anfänger
Registriert seit: Dec 2011
Beiträge: 18
Bedankt: 42
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heul doch nicht so rum, da wird schon nix passieren!
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04.09.12, 14:01
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#10
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Mitglied
Registriert seit: Jan 2012
Beiträge: 310
Bedankt: 449
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Unglaublich wie blöd doch manche Menschen sind !
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04.09.12, 19:08
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#11
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Anfänger
Registriert seit: Sep 2012
Beiträge: 3
Bedankt: 2
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Hi,
Privatperson? Händler?
Ebay? Amazon? oder wo?
Ist rechtlich ein ganzer Jungel =)!
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04.09.12, 20:04
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#12
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Silent Running
Registriert seit: Feb 2010
Beiträge: 7.191
Bedankt: 22.373
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Zitat:
Zitat von 321meins
"Ich fahre nach... und trete dir tief in den Arsch" erfüllt allerdings den Straftatbestand der Bedrohung nach § 241 StGB.
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Sorry 321meins:
Mein Danke war verdrückt, aber nur bei obigen Zitat !
[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]
Man muss mit einen [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ] drohen, also Mindeststrafe 1 Jahr (nicht bis zu...  und ernst gemeint sein.
Nichtmal die gefährliche Körperverletzung reicht da aus.
@GroundZer0:
Trete ihm mit einem leichten Turnschuh in den Arsch...dann wäre es ne einfache Körperverletzung !  
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