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auszug: hab ich anrecht auf irgendwelche unterstützung?

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Ungelesen 10.07.11, 22:02   #1
hans pimmel
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Standard auszug: hab ich anrecht auf irgendwelche unterstützung?

SOOOOOOOOOO........ leute, hab mich nun auch ma hier angemeldet!beim topic "reallife" musste ich schmunzeln!

ich werde demnächst wohl ausziehen und da ist mir eingefallen das ich doch mal gucken könnte ob ich irgendwie anrecht auf wohngeld oder son zeugs habe! denn meine mutter verdient nur 500€ und mein vater ist zurzeit arbeitslos und bekommt arbeitslosengehalt/geld.
ich selber möchte mir dann in der stadt einen job suchen weil ich ja geld zum wohnen benötige! vllt weiss ja einer von euch mehr


mfg
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Ungelesen 10.07.11, 22:56   #2
khaalan
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job suchen, arbeiten, DANN wohnung suchen...nur mal so eine idee

ist doch sinnbefreit, vorher auszuziehen und unnötig geld für umzug, etc. auszugeben.
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Ungelesen 10.07.11, 23:01   #3
hans pimmel
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ich versteh garnicht wie die ganzen leute sich das vorstellen. wenn ich mir 700km woanders erst nen job suchen soll ohne irgendwo zuwohnen?
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Ungelesen 10.07.11, 23:19   #4
thebozz81
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also soweit ich das weiss, kriegst du nichts auch wenn du über 18 Jahre alt bist vom Amt, weil du das Recht auf "allein wohnen" nicht hast, so das AMT, damals bei meiner Tante. Kein Wohngeld, Sozialgeld, etc.

Auch vorübergehend wollten die nicht zahlen. Deine Lage ist ziemlich kompliziert, aber geh am besten direkt zum Amt und lass dich beraten, bei dem Jobcenter (ARGE) und bei der Stadtverwaltung
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Ungelesen 10.07.11, 23:20   #5
hisgunny
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Das liegt wahrscheinlich an den unzureichenden Informationen aus dem ersten Beitrag

Von was wirst du leben, wenn du eine Wohnung, aber noch keinen Job hast?
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Ungelesen 10.07.11, 23:22   #6
MonsterDig
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Mehr Informationen wären definitiv hilfreich. Wie alt bist du denn? Hast du schonmal gearbeitet etc...
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Ungelesen 11.07.11, 00:02   #7
hans pimmel
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ich bin junge knackige 21 jahre jung ich werde meinen arsch nun aus dem elternhaus bewegen! die werden mich noch 1-2 monate supporten bis ich das alles selber pack!
logisch hab ich schonmal gearbeitet kellner, bei nem fleischer, zeitungen ausgetragen usw halt nur nicht 8 stunden jeden tag, aber das ist reallife!
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Ungelesen 11.07.11, 00:10   #8
MonsterDig
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Ich wollte dich auch nicht angreifen oder so. Sorry wenn das falsch rübergekommen ist.
Willst du denn "richtig" arbeiten oder eine Ausbildung anfangen?
Für Azubis und Studenten gibt es Wohngeld nur wenn ein BAFöG Anspruch "dem Grunde nach" ausgeschlossen ist.
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Ungelesen 11.07.11, 00:54   #9
hans pimmel
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ich denke das ich erstmal so richtig arbeiten werde. ich brauch einfach erstmal kohle weil ich nichts habe!
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Ungelesen 11.07.11, 03:45   #10
Lennik
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So dann werde ich mich hier mal auch zu wort melden.

Prinzipiell ist es so das man nicht nach Auszug aus dem Elternhaus in die eigene Budde automatisch Recht auf Wohngeld hat.

Recht auf Wohngeld besteht aber bspw. wenn man alg1 bezieht oder aber sog. geringverdiener ist.

Wer alg 2 bezieht oder sozialhilfe hat lt. gesetz z.b. kein recht auf wohngeld.(da zahlen aber die träger meist sowieso die Miete)

Also wenn du mit 21 ausziehst und nun mal nicht pralle verdienst oder alg1 empfänger bist, dann hast du ein recht auf wohngeld.

Allerdings gibt es auch hier wieder einen haken.

recht auf Wohngeld hast du nämlich nicht nur wenn du oben genannte Kriterien erfüllst, sondern es ist auch so das die Wohnungsgröße passen muss und die Kaltmiete zzgl. Nebenkosten.

Da gibt es von Bundesland zu Bundesland versch. Tabellen dazu.Einfach mal danach googeln.
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Nichts auf dieser welt, was sich zu haben lohnt, fällt einem in den schoß.
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Ungelesen 11.07.11, 06:53   #11
DER SAMMLER
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U25 und keine Arbeit sind deine Eltern für dich zuständig (finanziell)
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Ungelesen 11.07.11, 08:24   #12
khaalan
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Zitat:
Zitat von hans pimmel Beitrag anzeigen
ich versteh garnicht wie die ganzen leute sich das vorstellen. wenn ich mir 700km woanders erst nen job suchen soll ohne irgendwo zuwohnen?
steht ja null info dazu im startpost
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Ungelesen 12.07.11, 17:05   #13
hans pimmel
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ok ich werd meinen arsch dann ma zum amt bewegen wenn ich dort hingezogen bin. das verzögert sich alles weil dort son vogel drinnwohnt der nicht richtig ausziehen will und die mitbewoher sind zu sozial um den einfach rauszuwerfen.... ich dreh ab -.-
hans pimmel ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 12.07.11, 18:49   #14
Murmur
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U25 zahlt das Amt aber keine Wohnung, weil man bis 25 bei seinen Eltern leben soll, außer es gibt nen besonderen Grund, dass dies nicht möglich ist.
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Ungelesen 13.07.11, 12:09   #15
Hebijin
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jepp unter 25 wird das nichts. du kannst allerdings arbeitslosengeld beantragen, was du dann auch sicher bekommst. Und wie Murmur schon sagte mit nem trifftigen Grund geht das. Aber das wäre zum beispiel der Fall wenn ein soziales zusammenleben mit deinen Eltern nicht mehr möglich wäre. Solltest du allerdings eine Lehrstelle in einer Stadt annehmen die ausserhalb des Pendlerberreichs liegt kannst du vom Staat unterstützung für deine Wohnkosten beantragen.
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Die Menschheit ist zu weit vorwärts gegangen, um sich zurückzuwenden und bewegt sich zu rasch, um anzuhalten.

Winston Churchill
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Ungelesen 13.07.11, 12:34   #16
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Also ich hab da mal ne Frage:

Biste zur Zeit Arbeitslos gemeldet,wenn ja ALG I oder ALG II?
Bei ALG II hast du keine Berechtigung wirklich auszuziehen weil du noch bei deinen Eltern wohnen kannst.
Bis zum 25 Lebensjahr ist das so.
Bist du Empfänger dann muss das Amt dem auch zustimmen das du umziehst,dh du musst diesbezüglich auch einen Antrag auf Umzug stellen. Erst mit dieser Erlaubnis darfst du den Wohnort wechseln.

Du willst in einer andere Stadt dafür muss du dann auch n Antrag stellen. Alles mit dem Hintergrund das du grade Empfänger bist. Bist du das zur Zeit nicht und hast einen Job oder einen in Aussicht dann könntest du theoretisch in die neue Stadt ziehen. Aber unterstützung wirste so erst einmal nicht erfahren. Wohngeld musste gucken,wenn das Geld fürs Leben und Wohnung nicht reicht. Musste die entsprechende Aufstockung machen lassen.
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Ungelesen 13.07.11, 16:57   #17
gesetzloser25
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Maan das regt meinen ja auf.

hallo gehts noch ?? ich glaube der TE will uns verarschen.

zu den Fakten: er ist 21 jahre, keine ausbildung, noch nie richtig gearbeitet, wahrscheinlich keine Sozialversicherungen gezahlt, schulabschluss ??
so jemand kommt hier rotzfrech an, und will geld vom staat für ne wohnung, keine ausbildung machen, und "erstmal geldverdienen".

Entwder bist du blöd, oder hast keine ahnung vom realen leben.

1. ohne ausbildung siehts mit geldverdienen sehr schlecht aus. da kannst für max. 400€ klos putzen gehen oder so.

2. du bekommst keinen einzigen cent vom staat. du bist u25, und da haben deine eltern für dich zu sorgen.

3. wenn du ü25 bist, kannst du nochmal drübernachdenken was zu bekommen.

gehe am besten in dieser reihenfolge vor:
1. werde intelligent
2. mache eine ausbildung
3. suche einen job
4. suche eine wohnung
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Ungelesen 13.07.11, 17:13   #18
Schnullermaske
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Zitat:
Zitat von hans pimmel Beitrag anzeigen
ich versteh garnicht wie die ganzen leute sich das vorstellen. wenn ich mir 700km woanders erst nen job suchen soll ohne irgendwo zuwohnen?
Da Arbeit schwerer zu finden ist als Wohnraum, solltest Du Dich natürlich zuerst nach Arbeit umsehen! Wohnen kannste immer und überall...

Darf ich fragen, warum Du ohne Ausbildung, ohne Job und ohne Geld zuhause aus- und dann gleich 700Km weit wegziehen willst?

Zitat:
Zitat von hans pimmel Beitrag anzeigen
hab mich nun auch ma hier angemeldet!beim topic "reallife" musste ich schmunzeln!
WTF?
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Signatur ist z.Zt. unterwegs über den Atlantik um für Umweltschutz und Weltfrieden zu demonstrieren!
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Ungelesen 13.07.11, 18:32   #19
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So Klare Fakten sind.

du darfst und wirst auch nicht aus der Wohnung ausziehen dürfen, du kannst einfach gehen, aber da wird dir dann kein Amt in DE irgendeine Hilfe geben, da kommst du in eine auffang Station für obdachlose und gut ist, oder Lebst auf der Straße.

solange du unter 25 bist wird dir kein Amt eine Wohnung gewähren ohne ******* gründe in der Familie(müssen nachweisbar sein)

dann noch wo anders hinziehen(von einer Stadt zur anderen, oder aus dem Dorf in die Stadt usw.) ohne Perspektive auf Ausbildung oder einen Arbeitsvertrag von min 3 oder 5 Jahren wird dir das Amt genauso wenig was dafür geben.

hast du eine Ausbildung erhältst du BAföG aber mehr auch nicht und das musst du dann später aber auch zum Teil zurückzahlen. bleibst du zuhause wohnen, hast du es meist nicht nur leichter sondern es ist auch um einiges Billiger, wegen der Aufteilung von Miete, Strom, Wasser usw., brauchst du dann wohl eher kein BAföG beantragen da du es auch so stemmen könntest wenn du eine Ausbildung hast oder eine Arbeitsstelle.

daher kannst du es vergessen einfach so aus der Wohnung aus zu ziehen ohne einen Triftigen Grund.
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Ungelesen 14.07.11, 15:31   #20
gesetzloser25
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Zitat:
Zitat von Style-Kill Beitrag anzeigen
hast du eine Ausbildung erhältst du BAföG aber mehr auch nicht und das musst du dann später aber auch zum Teil zurückzahlen.
falsch. wenn man eine ausbildung macht, kann man BAB (Berufsausbildungsbeihilfe) bekommen, wo unter anderem auch eine wohnung bezahlt wird.

zurückzahlen muss man da nichts.
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Ungelesen 14.07.11, 15:46   #21
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@ gesetzloser25: auch nicht ganz richtig.
macht man nämlich eine schulische ausbildung, bekommt man kein bab, dafür (wenn alles passt) bafög.

aber da er u25 ist & nichts in der hand hat wird er eh zu hause bleiben, von daher?!
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Ungelesen 14.07.11, 18:39   #22
gesetzloser25
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Zitat:
Zitat von d0pecr4wler Beitrag anzeigen
@ gesetzloser25: auch nicht ganz richtig.
macht man nämlich eine schulische ausbildung, bekommt man kein bab, dafür (wenn alles passt) bafög.
gut dan würde man sogenanntes schüler-bafög bekommen. das muss aber meines wissens auch nicht zurückgezahlt werden.

gesetzloser25 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 14.07.11, 19:48   #23
d0pecr4wler
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wenn man sich blöd anstellt,
dann muss man sogar schüler-bafög zurückzahlen,
nämlich dann, wenn man unentschuldigt fehlt und das dem amt mitgeteilt wird.
kann unter umständen sehr teuer werden
d0pecr4wler ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 17.07.11, 01:29   #24
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Zitat:
Zitat von gesetzloser25 Beitrag anzeigen
Maan das regt meinen ja auf.
was fürn troll bist du denn ich hab abi und ne ausbildung! und das mit dem arbeiten steht nen paar meter weiter oben, also hdf!
hans pimmel ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 17.07.11, 10:18   #25
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Du beschimpfst andere als Troll?? Die Info bezüglich Abi und Ausbildung kam nicht ein einziges Mal zu Tage. Und für mich klang es mit der Arbeit eher,als wärst du ein Springer der sie net lange behalten kann.

Also ich fasse zusammen:
21
Abi
Ausbildung
Weg von Elternhaus

Dann würde ich mich mal mit deiner Ausbildung einen Job suchen in deiner 700km entfernten Umgebung und dann kannste weitersehen. Denn solange du arbeitslos bist und unter 25 bekommste net umbedingt vom Amt deine Bude bzw den Umzug bezahlt!!!
3lb4r70 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 17.07.11, 11:24   #26
Lennik
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Zitat:
Dann würde ich mich mal mit deiner Ausbildung einen Job suchen in deiner 700km entfernten Umgebung und dann kannste weitersehen. Denn solange du arbeitslos bist und unter 25 bekommste net umbedingt vom Amt deine Bude bzw den Umzug bezahlt!!!
Word. Denn genauso iost es auch.

U25 aber kein job = du DARFST nicht ausziehen aus dem Elternhaus. Es sei denn es liege schwere soziale Gründe vor.

Den Ämtern was vormachen würde ich da auch nicht, nur damit du ausziehen kannst. Ganz aufm kopf gefallen sind die auch nicht.

Ein Schritt nach dem anderen gehen, würde ich dir raten.

Nicht gleich von null auf hundert.

Ich bin relativ früh ausgezogen. Ich hatte zwar nen job und konnte das somit auch aber im nachhinein wünschte ich ich wäre noch bissl bei mama geblieben.

Ich hab ein sehr gutes verhältnis zu meiner mum. Nur so nebenbei.

und bei mama zuhause ist es doch eig am schönsten muss ich heute dazu sagen.

Das ist wie Schule und arbeit gleichzusetzen.

Früher, als Teenies, haben wir alle rumgemeckert wie nervig doch die Lernerei, die Lehrer und co sind.

Und jetzt beschweren sich die meisten darüber wie nervig es doch ist jeden tag auf arbeit zu watscheln und wünschen sich in die schulzeit zurück.

Also ich empfehle dir wirklich, schalte einen gang zurück und genieß noch bissl "Hotel Mama". Glaub mir irgendwann wenn du ne eigene wohnung hast und die selber bewirtschaften musst, wünschst du dich zu dem Hotel Mama-Zeitpunkt zurück.
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Nichts auf dieser welt, was sich zu haben lohnt, fällt einem in den schoß.
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Ungelesen 17.07.11, 11:50   #27
Err
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Kannste knicken unter 25, bist du teil der bedarfsgemeinschaft deiner eltern (§7 Abs. 3 Nr.4 SGB II). Du kannst als erwerbfähiger, erwerbsloser unter 25 nur mit erlaubniss des trägers (jobcenter) ausziehen, ansonsten bekommst du zwar noch ALGII , aber keine miet und heizkostenübernahme (§22 Abs 2a S.1 SGBII). Das werden die aber nicht klarmachen, selbst wenn dein vater arbeit hätte, würden die vom amt dich eher von ihm aushalten lassen (§9 Abs.2 S.2 SGBII), als dir mehr als die nötigen leistungen zukommen zu lassen. Die einzigen möglichkeiten die du hast ist z.B. zu heiraten (§7 Abs.3 Nr. 4 SGBII) oder schwanger zu werden (§9 Abs.3 SGBII) xD. Ohne Job wirst du keine möglichkeit haben auszuziehen und auch nur, wenn du genug verdienst, dass du keine ergänzenden leistungen nach SGBII beziehen musst. Dir steht zurzeit nach §20 Abs.2 S.2 SGBII 80% des Regelsatzes zu, also 291€. Ausserdem wird ein drittel der miet und heizkosten deiner eltern übernommen. Das wars aber auch.

hast Glück, dass ich mich grade auf meine öffentliches recht klausur vorbereite und das eine gute übung ist.
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Ungelesen 17.07.11, 12:09   #28
Panic23
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such dir ne wg , mach ne lehre und dann guck wegen ner eigenen wohnung...
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Ungelesen 17.07.11, 13:44   #29
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Zitat:
Zitat von Panic23 Beitrag anzeigen
such dir ne wg , mach ne lehre und dann guck wegen ner eigenen wohnung...
geht auch nicht, zumindest nicht so das jmd. den mietanteil übernimmt.

Zitat:
also ich bin jetzt 20, ich mache zurzeit mein fach abi und mein stiefvater will, dass ich und mein bruder (18 ) ausziehen, da die familie kurz vor der pleite steht und wir ihm zu "teuer" sind, also wir kosten ihm zu viel strom, lebensmittel und wasser. das verhältniss zu ihm ist auch eher schlecht, bei beiden von uns, wir würden nicht genug helfen und so weiter, was immer eine sehr subjektive aussage ist . nach dem fachabi werde ich wohl erst mal 6 monate ein praktikum machen müssen, damit das fachabi überhaupt anerkannt wird, danach studieren/ausbildung. ich arbeite auch als aushilfe an einer tankstelle damit ich nicht zur mutter rennen muss um nach geld für klamotten etc. nach zufragen. sie ist übrigens im moment arbeitslos, sprich kümmert sich um den haushalt und meinen halbbruder (10). mein richtiger vater ist arbeitslos.

da ich U25 bin müssen also noch meine eltern für mich sorgen, oder kann man da irgendwas beantragen?

Gruß
Also das Amt würde (wenn du arbeitslos wärst und kein schüler) vllt. eine ausnahme machen. Die übernahme der mietkosten bei unter 25 jährigen ist eine sogenannte ermessensentscheidung. rausschmeissen kann er euch jedenfalls nicht ohne weiteres (hierzu gleich mehr). Aufgrund des subsidaritätsprinzips muss er grundsätzlich für euch sorgen, wenn er mit euch zusammenlebt, auch wenn er nicht mit euch verwand ist (jedoch keinen unterhalt zahlen). Da du, wie du gesagt hast noch schüler bist, hast du aber sowieso kein anrecht auf sozialleistungen, weder auf hartz4 oder sozialgeld nach sgbII noch auf die leistungen nach sgbXII und vor allem nicht nach sgbI. Wenn du jetzt ausziehen willst oder dein stiefvater dich rauskicken will, müssen beide parteien das mit dem jugendamt klären, vorher geht da gar nix. die würden in dem falle auch sagen können, wie du finanziell weiterverfährst. Verhungern würdest du aufjedenfall nicht, auch wenn du ausziehen musst. allerdings ist das schwerer dich rauszuschmeissen, als dein stiefvater sich das vermutlich vorstellt. Wie das mit der finanziellen versorgung bei dir aussieht, weiss ich leider auch nicht genau, da die versorgung von schülern und so (bafög etc.) nicht gerade mein fachgebiet ist. hab auch im moment nicht die zeit mich in einen sachverhalt, der sich auf einem mir ziemlich fremden terrain abspielt mal eben einzulesen. Bin in erster linie im sozialleistungsrecht fit. schreib mich nächste woche mit 'ner PM an, wenn ich die klausuren hinter mir hab. dann hab ich die zeit dafür mich auch in fremden dingen einzuarbeiten (methodisch is recht ja eh fast immer gleich). Mach dir aufjedenfall keine sorgen, letztendlich bist du vermutlich in der besseren position als dein vater. wie gesagt, wenn du arbeitslos wärst, könnte er dich auch nicht so leicht rausschmeissen.

ich würde dir am ehesten empfehlen die flucht nach vorne anzutreten und mit dem jugendamt zu sprechen. Die können dir vermutlich besser helfen als ich, dann ist dein fall da bekannt und du bist deinem stiefvater einen schritt voraus. Am jugendamt käm er bei dieser entscheidung eh nicht vorbei, auch wenn er dich ganz klassisch mit hab und gut auf die strasse setzten würde.
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Ungelesen 17.07.11, 14:08   #30
gesetzloser25
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Zitat:
Zitat von hans pimmel Beitrag anzeigen
was fürn troll bist du denn
ich hab abi und ne ausbildung! und das mit dem arbeiten steht nen paar meter weiter oben, also hdf!
Ich lache mich kaputt

1. du hast vorher nirgends erwähnt das du ne ausbildung hast oder abi.

2. Wenn ich hier lese was du so von dir gibst glaube ich dir nie und nimmer das du ein abi oder eine ausbildung hast. sicher hättest du das gerne. bist aber ein verlierer der es in seinem leben zu nix bringt, weil du keine ahnung von"reallife" hast.

Zitat:
Zitat von hans pimmel Beitrag anzeigen
SOOOOOOOOOO........ beim topic "reallife" musste ich schmunzeln!
wie dumm kann man sein ?

Zitat:
Zitat von hans pimmel Beitrag anzeigen
hdf!
ok ich denke das sagt alles
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Ungelesen 17.07.11, 23:45   #31
hans pimmel
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omg, nerv doch nicht weiter hier. ist mir doch wayne was du glaubst und was nicht.

ein paar leute drehen hier ein bisschen am rad. ich habe nur gefragt ob man support bekommen kann, wenn die eltern zu wenig haben. als wenn ich bis 25 zuhause wohnen bleibe. und da man wohl leider nichts bekommt muss man wohl mehr arbeiten!

könnt ihr zumachen!

e: hat man hier ne igno. liste?
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