Ich bin 14 Jahre alt und würde mir gerne neben Schule etwas Geld verdienen, Richtige Ferienjobs kann man aber glaube ich erst ab 15 machen, deshalb wollte ich Zeitungaustragen gehen. Nun meine Frage, wo kann ich mich dafür anmelden/bewerben?
Du kannst dich entweder bei WAZ anmelden , die haben die , wir nennen sie tütenzeitung , die mit real , tv zeitung und sowas drin , oder bei MSD medien service , wovon ich dir aber dringends abrate!! 55€ für knapp 10.000 bis 15.000 prospekte austragen , und du musst alles sortieren , und ne karre kostet 50€ , also lieber bei WAZ
Du kannst dich entweder bei WAZ anmelden , die haben die , wir nennen sie tütenzeitung , die mit real , tv zeitung und sowas drin , oder bei MSD medien service , wovon ich dir aber dringends abrate!! 55€ für knapp 10.000 bis 15.000 prospekte austragen , und du musst alles sortieren , und ne karre kostet 50€ , also lieber bei WAZ
Was meinst du mit karre??? Sprich er fährt dann für 5€???
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viele jugendlich Zeitungsausträger werden übrigens ausgebeutet. Die Firmen kalkulieren die zu verteilende Menge extrem unrealistisch. Als schüler u18 darf man nur 2 oder 3 Stunden pro woche arbeiten, und die Leute da versuchen dir erstmal möglichst viele Zeitungen zum verteilen mitzugeben.
Das musst du dann ein oder zweimal machen, und dann müssen am besten deine Eltern da anrufen, und denen sagen, dass du viel zu lange brauchst. dann werden sie dir höchstwahrscheinlich weniger mitgeben, allerdings fürs gleiche geld
Solche Jobs findest du immer mal wieder in kostenlosen "Käseblättern", ansonsten musst du dich mal an Firmen wenden, von denen ihr zuhause Werbung bekommt, Kaufhäuser etc. Sonst mal im Inet suchen.
Hab da nochmal was rausgesucht:
Inhalt der Verordnung:
Nach § 5 Abs. 3 JArbSchG dürfen Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige
Jugendliche mit Einwilligung der Eltern mit leichten und für sie geeigneten Arbeiten
beschäftigt werden. Die Kinderarbeitsschutzverordnung konkretisiert diese Bestimmungen,
indem die Beschäftigung von Kindern über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtigen
Jugendlichen mit den folgenden üblichen und gesellschaftlich anerkannten Tätigkeiten
zugelassen wird:
1. Austragen von Zeitungen, Zeitschriften, Anzeigenblättern und Werbeprospekten,
2. Hilfeleistungen in privaten und landwirtschaftlichen Haushalten (Tätigkeiten in
Haushalt und
Garten, Botengänge, Betreuung von Kindern und anderen Personen, Nachhilfeunterricht,
Betreuung von Haustieren, Einkaufstätigkeiten),
3. Tätigkeiten bei der Ernte, Feldbestellung, Selbstvermarktung von Produkten und
Versorgung
von Tieren in landwirtschaftlichen Betrieben,
4. Handreichungen beim Sport
5. Tätigkeiten bei nichtgewerblichen Aktionen und Veranstaltungen der Kirchen,
Religionsgemeinschaften,
Verbände, Vereine und Parteien,
soweit sie leicht und geeignet sind.
Sie sind insbesondere nicht geeignet, wenn sie mit regelmäßigem Heben und Tragen von
Las-ten verbunden sind, die ein bestimmtes Lastgewicht überschreiten, unter ungünstigen
Körper-haltungen durchgeführt werden müssen oder mit Unfallgefahren verbunden sind.
Soweit die Beschäftigung nach der Verordnung ausnahmsweise zugelassen ist, sind die für
diese Art der Beschäftigung in § 5 Abs. 3 Sätze 3 und 4 JArbSchG festgesetzten zeitlichen
Beschränkungen und die sonstigen Schutzvorschriften des JArbSchG zu beachten. Danach
dürfen Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche unter anderem:
Œ nicht mehr als 2 Stunden täglich, in landwirtschaftlichen Familienbetrieben nicht mehr
als
3 Stunden täglich,
Œ nicht zwischen 18 und 8 Uhr,
Œ nicht vor dem Schulunterricht und nicht während des Schulunterrichts,
Œ nicht an mehr als 5 Tagen in der Woche,
Œ nicht mit gefährlichen Arbeiten, z.B. mit Gefahrstoffen oder biologischen Arbeitsstoffen,
Œ nicht mit Akkordarbeiten oder tempoabhängigen Arbeiten
beschäftigt werden.
als ich vor 100 jahren prospekte ausgetragen habe wurde ich nach stückzahlen bezahlt. hab die woche 60 mark bekommen. die satteltaschen gabs gratis. feste strecke war auch ok.
dann hab ich abos ausgetragen, viel weniger an der zahl für das selbe geld.
musst du dich mal informieren wie das läuft, mal rausfinden welche telefonnummer der örtliche verteiler hat
hatte glaub ich damals baumarktzeugs ausgetragen, ab und zu noch real das wurde extra vergütet.
wer soll den bitte 15000 blätter verteilen ^^ son schmu.. da kannst du dann ja nur hoffen das du da große häuserblocks mit bei hast xD
ich hatte ca 500 haushalte. je nach dichte is man in ner stunde durch =)
Grundsätzlich muß man erst einmal zwischen dem Austragen der Tageszeitung und dem Verteilen von Werbezetteln und Werbezeitungen unterscheiden.
Die Tageszeitung muß pünklich am frühen morgen, meist bis 6 oder spätestens 7 Uhr verteilt sein. Da dies auch während der Schulzeit so ist, würdest du an so einen Job nur mit Hilfe deiner Eltern kommen. Die Bewerben sich und du machst die Arbeit.
Dagen hat man für Werbezettel und Werbezeitungen einen ganzen Tag Zeit zum Verteilen. Somit geht dies auch am Nachmittag nach der Schule. Wichtig ist nur das du dies an diesem Tag auch schaffst. Sonst ist der Job ganz schnell weg.
Ansonsten gäbe es für dich noch die Möglichkeit in der Nachbarschaft Gartenarbeiten wie Rasen mähen oder auch Hofkehren zu über nehmen.
Falls viele alte Leute bei dir in der Gegend wohnen, frag die mal ob du Ihnen bei der Grabpflege Ihrer Hinterbliebenen helfen kannst. Insbesondere ist ja im Sommer fast tägliches gießen angesagt. Und für viele ältere ist das Schleppen der schweren Gießkanne eine Plage.