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Mit gefälschter Fahrkarte erwischt

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Ungelesen 26.10.10, 18:14   #1
Lenco
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Standard Mit gefälschter Fahrkarte erwischt

Hey ich weiß es klingt dumm aber ich wurde mit einer von mir gefällschten Busfahrkarte erwischt nun wurde mir gesagt das eine Anzeige wegen Betrugs erstatet wurde. Ich bin 20 jahre alt und hatte noch nie solche Probleme also wie wahrscheinlich ist es das ich deswegen eine Strafe bekomme?
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Ungelesen 26.10.10, 18:27   #2
! Insanity Lydell
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Zitat:
Zitat von Lenco Beitrag anzeigen
hatte noch nie solche Probleme also wie wahrscheinlich ist es das ich deswegen eine Strafe bekomme?
Höchstwarscheinlich eine Geldstrafe da du eine Urkunde gefälscht hast um dir eine Dienstleistung zu erschleichen.
Und Polizei & Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass du gewusst hast das die Fahrkarte gefälscht ist und die absicht hattest damit ein Unternehmen zu betrügen.
Das ist keine Kleinigkeit sondern eine Straftat zu der kriminelle Energie gehört.

Aber mal ganz ehrlich: Soviel Dummheit muss bestraft werden.
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Ungelesen 26.10.10, 18:29   #3
Lenco
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wie hoch kann die denn ausfallen?
Ich hoffe mal das es da auch einen anderen ausweg gibt

ja dumm wars schon aber immerhin hats fast ein monat gedauert bisses aufgefallen ist
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Ungelesen 27.10.10, 11:50   #4
Ellis
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Zitat:
Zitat von Lenco Beitrag anzeigen
[...]Ich hoffe mal das es da auch einen anderen ausweg gibt
[...]
Vielleicht Fahrkarte kaufen ? Hab das während meiner Ausbildung 3 Jahre lang gemacht. Wenn du jemanden wohinfährst und bekommst am ende Monopoly Geld biste jawohl auch net froh -.-

Wenn du scheiße baust steh dafür grade !
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Ungelesen 26.10.10, 18:29   #5
Shapi88
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Normalerweise musst du wenn nicht schon im Bus bezahlt eine Fahrpreiserhöhung von 40 Euro in kauf nehmen
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Ungelesen 26.10.10, 18:31   #6
snowball2000
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Mach dir keine zu grossen sorgen,kleine Geldstrafe und das wars...
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Ungelesen 26.10.10, 18:31   #7
Lenco
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ja die 40 euro hab ich ja schon gezahlt
meine frage ist nur nach der geldstrafe
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Ungelesen 26.10.10, 18:37   #8
Shapi88
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Die 40 Euro sind die Strafe du müsstest dann ne Quittung gekrigt haben mehr nicht !
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Ungelesen 26.10.10, 18:40   #9
Lenco
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ja nein nur bei keiner fahrkarte der hat noch was von wegen betrug gesagt aber soweit ichs gehört habe soll solch eine anzeige nicht zur anklage kommen von wegen das erste mal und belanglosigkeit
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Ungelesen 26.10.10, 18:50   #10
Shapi88
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Die Bahn hat versucht , alle Schwarzfahrer anzuzeigen was dazu geführt hat das die Polizei 100000e von ANzeigen reinbekommen hat denen gehen die nicht nach die haben besseres zu tun glaub mir hatte ich auch schon n paar mal !
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Ungelesen 26.10.10, 18:48   #11
Monkonius
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Es geht ja nicht darum das er ohne Fahrschein erwischt wurde!
Das würde dann 40€uronen kosten bzw 60 bei uns.

Er wurde mit einem gefälschten Fahrausweis erwischt was
1. Urkundenfälschung und
2. Fahren ohne Fahrschein bedeutet.

Google spuckt aus:
Zitat:
Von Geldstrafe bis Gefängnis sieht der §267 bei Urkundenfälschung so einiges vor.
Ich denke aber mal das es bei einer kleinen Geldstrafe bleiben wird da er denke ich mal nicht vorbestraft ist so wie ich deinem Text entnehmen konnte.


Zitat:
aber auch hier ist die 'urkundenfälschung' fehl am platze,
da er keine urkunde od. ein urkundenähnliches objekt gefälscht hat
Kommt drauf an ob es eine Monats oder Jahreskarte ist oder nur ein einzelner
Fahrschein. So wie ich dem Text aber entnommen habe war es eine Monatskarte
also währe dies Urkundenfälschung.
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Ungelesen 26.10.10, 18:50   #12
Lenco
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eben das ist das aller erste mal das mir eine straftat vorgeworfen wird
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Ungelesen 26.10.10, 18:40   #13
Avantasia
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Die 40 Euro, sind die Strafe für das nicht besitzen einer Fahrkarte. Wenn die wirklich wollen, können sie Ihm zusätzlich einen Anzeige wegen Betrug dranhängen, die wird nicht so billig werden.

Würde erst mal abwarten ob da noch etwas kommt.
__________________

Avantasia ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 26.10.10, 18:45   #14
d0pecr4wler
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aber auch hier ist die 'urkundenfälschung' fehl am platze,
da er keine urkunde od. ein urkundenähnliches objekt gefälscht hat
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Ungelesen 26.10.10, 18:51   #15
phil8143
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@insanity lydell & Monkonius: Wieso sollten sie ihn wegen Urkundenfälschung anzeigen? Welche Urkunde hat er denn gefälscht?

Würde sagen das ist höchstens vorsätzlicher Betrug. Genaue Strafausmaße dazu weiss ich aber leider nicht...
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Ungelesen 26.10.10, 19:07   #16
UnknownObject
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Die Urkunde ist in diesem Fall die Fahrkarte, da er sich damit eine geldwerte Leistung erschlichen hat.

Siehe auch hier:

Zitat:
Hierbei ist zu beachten, dass in sehr vielen Fällen inhaltlich falsche Urkunden auch unechte Urkunden sind (zum Beispiel bei gefälschten Berechtigungsausweisen, Pässen oder Fahrkarten). Die Verwendung (inhaltlich falscher und) unechter Urkunden ist als Urkundenfälschung strafbar. Darüber hinaus wird eine inhaltlich falsche Urkunde häufig zu Täuschungszwecken eingesetzt, so dass auch noch eine Strafbarkeit wegen Betrugs in Betracht kommt.
UnknownObject ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 26.10.10, 19:09   #17
Lenco
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klingt ja nicht berauschend aber abwarten ist wohl das einzige was ich im moment tun kann
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Ungelesen 26.10.10, 19:16   #18
hatchdope
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Hi,

es ist natürlich Urkundenfälschung und versuchter Betrug. Die Frage ist aber, ob die Kontrolleure direkt die Polizei dazugeholt haben ?
Sollte dieses nicht der Fall gewesen sein, denke ich, dass sie sich nicht die Mühe machen die Urkundenfälschung und somit den versuchten Betrug anzuzeigen.
Ist aber nur eine Vermutung.

mfg

P.s: Die Karte wurde einbehalten oder zerstört ?
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Ungelesen 26.10.10, 19:19   #19
Lenco
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Nein die Polizei wurde nicht geholt
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Ungelesen 26.10.10, 19:23   #20
Lenco
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ja die karte wurde einbehalten woher weiß ich ob sie zerstört wurde?
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Ungelesen 26.10.10, 19:30   #21
hatchdope
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Hi,

hätte sein können, dass Sie die direkt zerrissen haben. Deswegen die Frage.
Also heisst es abwarten.

Zur Erklärung: Da sie die Grünen nicht sofort hinzu gerufen haben, wäre es ein extra Aufwand für das Unternehmen eine Anzeige zu erstatten. Nach meinen bisherigen Erfahrungen, solltest du beim ersten mal relativ ungeschoren davonkommen.
Sozialstunden könnten aber schon auf dich zukommen, falls Anzeige erstattet wurde.


Zitat:
Fahrschein mit Entwertungsstempel ist nach Rsp. eine Urkunde i.S.d. § 267 StGB, weil er ein Beweiszeichen enthält, das erkennbar eine Gedankenäußerung des Urhebers darstellt und bestimmt und geeignet ist, im Rechtsverkehr Beweis zu liefern.

mfg
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Ungelesen 26.10.10, 19:28   #22
phil8143
Hawara
 
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Danke UnknowObject, wieder was dazugelernt.

Ich denke aber nicht, dass das Erschleichen einer Geld- oder Dienstleistung von Relevanz ist (es bleibt so oder so die Urkundenfälschung, bzw das Erschleichen ist keine Vorraussetzung für die Urkundenfälschung).

Zitat:
Eine Urkunde ist eine verkörperte allgemein oder für fest Eingeweihte verständliche menschliche Gedankenerklärung, die geeignet und bestimmt ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen, und ihren Aussteller erkennen lässt.
Schätze der Grund wieso der Fahrschein als unechte Urkunde gilt, ist die naheliegende Annahme, dass er von einer bestimmten Einrichtung ausgestellt und abgesegnet wurde, und auch als ein solcher erkennbar ist.


@Topic: hier findest du die Infos im Überblick: [ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Würde einfach mal abwarten bis was schriftliches kommt, bringt ja nix sich deswegen zu stressen. Aber wieso sollten die deinen Fahrschein zerstören?
phil8143 ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 26.10.10, 19:33   #23
Ägyptischer Archäologe
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Was macht ihr denn für stress?

Ihr zahlt brav die 40€ erhöhten Fahrpreis und gut ist.
Da wird keine anzeige oder sowas kommen.
Die leiten erst weitere schritte ein wenn man nicht die 40€ zahlt/zahlen will.
Ägyptischer Archäologe ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 26.10.10, 20:07   #24
Thorasan
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Ah ja na klar und das weisst du woher? Denkst das das überall gleich ist? Mal davon abgesehn das er nicht ohne fahrschein sondern mit einem gefälschten unterwegs war.
Ist schwachsinn zu sagen da kommt nix nach genauso wie es schwachsinn ist zu sagen da kommt was nach (und noch viel größerer was das sein könnte).
Wenn dich intressiert was passiert ruf bei dem Verkehrsbetrieb an und frag nach ob es damit abgeschlossen ist oder ob da noch was nachkommt. Im Nomalfall geben dir die Leute da schon auskunft dazu. Und alle andren Mutmaßungen hier sind einfach nur mal vollkommen daneben. Sorry aber ist so.
Thorasan ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 26.10.10, 20:16   #25
hatchdope
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Hi,

es ging um die möglichen rechtlichen Konsequenzen und die wurden Ihm aufgezeigt.
Die einzige wirklich unnötige Äußerung war deine, Thorasan.
Die vom Archäologen natürlich auch.

mfg
hatchdope ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 27.10.10, 00:22   #26
Thorasan
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Zitat:
Zitat von hatchdope Beitrag anzeigen
Hi,

es ging um die möglichen rechtlichen Konsequenzen und die wurden Ihm aufgezeigt.
Die einzige wirklich unnötige Äußerung war deine, Thorasan.
Die vom Archäologen natürlich auch.

mfg
Hättest du meine gelesen hättest gewusst was ich meine. Aber gut, mitdenken kann man nicht erwarten, werd mir beim nächsten mal mehr Mühe geben und es besser formulieren.
Thorasan ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 26.10.10, 20:22   #27
Lenco
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Ich werde einfach mal morgen anrufen
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Ungelesen 26.10.10, 20:26   #28
fernguck
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Die 40 € sind ein nur erhöhtes Beförderungsgeld. Ein Strafverfahren kann zusätzlich noch eingeleitet werden.
In der Regel wird dies durch die Aufgabenträger, nicht das Verkehrsunternehmen, eingeleitet.
Die Linienkonzessionen liegen beim Aufgabenträger (Stadt, Landkreis, Regierungsbezirk oder extra gegründetes Unternehmen, das die Linienkonzessionen an das Verkehrsunternehmen vergibt).
In Bayern wird das in den meisten Regierungsbezirken so gehandelt, das bei dreimaligen "Schwarzfahren" innerhalb von zwei Jahren, eine Strafanzeige wegen Leistungserschleichung, Betrugs und Hausfriedensbruch erfolgt.

WICHTIG: Das gilt nur für Erwachsene, Schwarzfahrer unter 18 Jahre müssen KEIN ein erhöhtes Beförderungsgeld zahlen.
Hier kommt regelmäßig nur eine Anzeige in Betracht und Sozialstunden bzw. bei mehrfachen Wiederholungstäter, auch Jugendarrest. (Tage oder Wochen)
siehe hierzu auch

[ Link nur für registrierte Mitglieder sichtbar. Bitte einloggen oder neu registrieren ]

Schwarzfahren wird je nach konkretem Geschehensablauf unterschiedlich bestraft. Vorsätzliches Schwarzfahren wird grundsätzlich als Erschleichen von Leistungen nach § 265a StGB bestraft:

„Wer die … Beförderung durch ein Verkehrsmittel … in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.“

– StGB § 265 a (1)

Dieses Vergehen hat also eine relativ geringe Strafandrohung. In manchen Fällen wird vorsätzliches Schwarzfahren schwerer bestraft: Behauptet der Schwarzfahrer bei einer Kontrolle wahrheitswidrig, bereits kontrolliert worden zu sein, oder zeigt er einen falschen, nicht gültigen oder nur für bestimmte Zonen gültigen Fahrschein vor, kann er sich wegen Betruges strafbar machen (Strafe: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre). In diesen Fällen ist § 265a StGB subsidiär. Bei einer falschen Fahrkarte kann noch eine Urkundenfälschung in der Alternative des Gebrauchmachens einer unechten oder verfälschten Urkunde vorliegen.

Eine Strafbarkeit allein nach § 265a StGB kommt demnach in Frage, wenn sich der Schwarzfahrer im Zug vor dem Schaffner versteckt oder sich die Interaktion zwischen Schwarzfahrer und Kontrollierendem auf einen bloßen Sichtkontakt beschränkt (Betrug scheidet mangels Täuschung bzw. Irrtums aus).

Die Verfolgung ist regelmäßig an einen Strafantrag des Beförderungsunternehmens gebunden (§§ 265a Abs. 3 StGB iVm § 248 StGB); in den letzten Jahren wird von den Unternehmen vermehrt davon Gebrauch gemacht. Insbesondere die Deutsche Bahn hat sich mittlerweile dazu entschlossen, gegen jeden erwischten Schwarzfahrer Strafanzeige zu erstatten.[1] Praktisch hat dies aber häufig keine weitere Folgen, denn eine Strafbarkeit wegen Leistungserschleichung setzt - wie gesagt - Vorsatz voraus. Diesen nachzuweisen ist praktisch schwer, was häufig zur Verfahrenseinstellung führt (anders wird dies z.B. bei regelmäßigen Schwarzfahrern sein).[2]

Dieser Paragraph gehört systematisch zu den Betrugsdelikten.
Unabhängig von der Straftat und ihrer Sanktion verlangen viele Beförderungsunternehmen ein Entgelt, das in der Regel als „erhöhter Fahrpreis“ bezeichnet wird. Dabei handelt es sich lediglich um eine zivilrechtliche Forderung, die die Beförderungsunternehmen bei einer Beförderungserschleichung regelmäßig gegen die Täter geltend machen.

Rechtliche Situation bei Kindern und Jugendlichen in Deutschland [Bearbeiten]

Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können, da sie nicht oder nur beschränkt geschäftsfähig sind, im Fall des Schwarzfahrens nicht vom Verkehrsunternehmen zu Zahlung des erhöhten Beförderungsgeldes gezwungen werden, soweit das Beförderungsverhältnis zivilrechtlicher Natur ist. Kinder unter 7 können einen entgeltlichen Beförderungsvertrag nicht (§§ 104, 105 Abs. 1 BGB), Jugendliche zwischen 7 und 18 nicht wirksam ohne Zustimmung der Eltern (§§ 106, 107 BGB) abschließen. Ist die Fahrt nicht bereits von einer (auch konkludenten) Einwilligung gedeckt (z. B. wenn der Weg zur Schule regelmäßig mit Bus oder Bahn erfolgt - was aber nur bei Fahrten mit gültigem Fahrschein anzunehmen ist) und erfolgt keine nachträgliche Genehmigung, so ist ein Vertrag, auf den sich das Beförderungsunternehmen berufen könnte, wegen § 108 BGB nicht wirksam zustande gekommen. (Ausführlich bei Harder, siehe Literatur).

Ein Bereicherungsanspruch kommt dagegen in Betracht, §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 1. oder 2. Fall, 818 BGB, ebensowie ein deliktischer Anspruch wegen Verletzung eines Schutzgesetzes, §§ 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 265a StGB (siehe „Flugreisefall“). Dass der Schaden bzw. der Wert der Bereicherung an die Höhe des erhöhten Beförderungsgeldes heranreicht, ist zu bezweifeln - beweisen muss dies in jedem Fall das Verkehrsunternehmen. Die Eltern selbst sind zum Schadensersatz jedenfalls dann nicht verpflichtet, wenn sie ihrer Aufsichtspflicht entsprochen haben, §§ 832, 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 265a StGB. Vertraglich haften sie ebenso wenig wie die Kinder und Jugendlichen.

Da die Verkehrsunternehmen nicht auf diesen Umstand hinweisen und auch bei Kindern und Jugendlichen mit den üblichen Methoden das erhöhte Beförderungsentgelt erheben (1. Mahnung, 2. Mahnung, Inkassobüro, Rechtsanwalt, gerichtliches Mahnverfahren mit der Möglichkeit zum Widerspruch), zahlen die Kinder und Jugendlichen oder Eltern oft bereitwillig.

Die Möglichkeit der Strafverfolgung durch die Staatsanwaltschaft aufgrund von Beförderungserschleichung nach dem Jugendstrafrecht bleibt hiervon allerdings unberührt. Ebenso kann der Beförderer den Jugendlichen von der Benutzung seiner Verkehrsmittel befristet ausschließen.


Jetzt kennst Du die Rechtslage.

Zahl in Zukunft deinen Fahrschein!!!
fernguck ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 26.10.10, 20:29   #29
Lenco
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Lenco ist noch neu hier! | 0 Respekt Punkte
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Ja beim nächsten mal mach ichs ja so schlau bin ich ja das ich aus so nem einmaligen Fehler lernen muss
Lenco ist offline   Mit Zitat antworten
Ungelesen 26.10.10, 20:34   #30
Caligineus
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du willst morgen anrufen und fragen ob se nun deine anzeige gemacht haben?

sorry, aber nööö... würd ich niemals machen.

die haben doch schon genau das erreicht was se wollten, das du dir sprichwörtlich in die hose machst.
normal hätten se gleich die polizei holen müssen und vor ort anzeige erstatten.
aber so im nachhinein?

glaub ich nicht.
ausserdem wird das erste delikt, wenn man nicht gerade nen menschen geschädigt hat (körperverletzung, vergewaltigung usw..) zu 99 % eingestellt.
wenn du dir dann aber nochmal was zu schulden kommen lässt, kannste damit nicht mehr rechnen.

wenn du 100 % sicher gehen möchtest, rufe mal bei der zuständigen staatsanwaltschaft an,
ob etwas gegen dich vorliegt, aber niemals bei dem jenigen nachfragen, der dich anzeigen würde.
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Ungelesen 26.10.10, 20:58   #31
fernguck
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Standard Falsch !

Zitat:
Zitat von Caligineus Beitrag anzeigen
du willst morgen anrufen und fragen ob se nun deine anzeige gemacht haben?

sorry, aber nööö... würd ich niemals machen.

die haben doch schon genau das erreicht was se wollten, das du dir sprichwörtlich in die hose machst.
normal hätten se gleich die polizei holen müssen und vor ort anzeige erstatten.
aber so im nachhinein?

glaub ich nicht.
ausserdem wird das erste delikt, wenn man nicht gerade nen menschen geschädigt hat (körperverletzung, vergewaltigung usw..) zu 99 % eingestellt.
wenn du dir dann aber nochmal was zu schulden kommen lässt, kannste damit nicht mehr rechnen.

wenn du 100 % sicher gehen möchtest, rufe mal bei der zuständigen staatsanwaltschaft an,
ob etwas gegen dich vorliegt, aber niemals bei dem jenigen nachfragen, der dich anzeigen würde.
Bevor Du weitere schlaflose Nächte verbringst:

Ruf bei dem Verkehrsunternehmen an, bei dem die Fahrkartenkontrolleure angestellt sind, verlange dort das Kundenmanagement zu sprechen.
Dort sagst Du das es Dir leid tut und das Du nachts nicht mehr schlafen kannst und fragst ob der Fall für Dich abgeschlossen ist oder "ob noch was nachkommt".?

Du wirst dann folgende Antwort bekommen: Es war falsch ohne gültigen Fahrschein zu fahren, es ist kein Dummerjungenstreich eine Fahrkarte zu fälschen.
Wenn so etwas nicht mehr vorkommt (Ersttäter!) ist der Fall für uns erledigt.

Dann kannst Du wieder ruhig schlafen.

Weder Staatsanwaltschaft, noch Polizei werden Dir jemals telefonisch eine Auskunft geben...

Es gab mal einen Studenten, der hat bei einem Oberstaatsanwalt angerufen und gefragt ob eine Hausdurchsuchung bei Ihm zu erwarten sei.
Er hätte eine E-Mail bekommen (Fake!) und darin war geschrieben, wegen seiner vielen Raubkopien würden die "Bullen" kommen.
Dann hat er noch zugegeben, das er schon lange nicht mehr soviel Filme lädt wie früher........... Dumpfbacke!
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Ungelesen 26.10.10, 23:27   #32
hatchdope
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Zitat:
Zitat von fernguck Beitrag anzeigen

Es gab mal einen Studenten, der hat bei einem Oberstaatsanwalt angerufen und gefragt ob eine Hausdurchsuchung bei Ihm zu erwarten sei.
Er hätte eine E-Mail bekommen (Fake!) und darin war geschrieben, wegen seiner vielen Raubkopien würden die "Bullen" kommen.
Dann hat er noch zugegeben, das er schon lange nicht mehr soviel Filme lädt wie früher........... Dumpfbacke!
Ey, du hast nen thank gekriegt, wenn das jetzt echt ne aussage von dir war, dann naja.

Lenco kann nichts tun ausser warten. Die Staatanwaltschaft, sowie die ermittelnden Behörden würden keine Auskunft zu einem laufenden Verfahren geben. Die Auskunft die er bei seinem Verkehrsunternehmen erhalten würde hat keine Aussagekraft, da die Personen im Callcenter, denke ich, nicht informiert werden. (Straftat,Datenschutz)
Es ging hier um MÖGLICHE rechtliche Konsequenzen, die wurden ihm aufgezeigt.

Hoffe und denke geht gut aus für dich Lenco.
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Ungelesen 28.10.10, 14:10   #33
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wenn du nicht vorbestraft bist gibts wahrscheinlich "nur" ne saftige geldstrafe
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Ungelesen 26.10.10, 20:36   #34
Lenco
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wirkt das nicht seltsam bei der staatsanwaltschaft anzurufen?
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Ungelesen 27.10.10, 06:22   #35
Sâilence
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Ich würde auf jeden Fall sagen das er mit ner Anzeige rechnen muss... Nen Ladendiebstahl mit nem Wert von 10€ wird auch zur Anzeige gebracht. Wieso denn dann nicht nen Betrug in Höhe von 40€ ?

Die ausrede mit zu viel Arbeit für die Polizei ist auch geil... es gibt in deutschland bestimmt jeden Tag tausende Diebstähle und da meckert keiner das es zu viel Arbeit wäre...

Wart einfach auf Post von der Polizei.
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